und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 46<br />
7 Aufhebung<br />
Wird die Spezialzone nicht mehr für die definierte Nutzung beansprucht, wird sie im Nutzungsplanverfahren<br />
aufgehoben.<br />
Der Rückbau <strong>und</strong> die Wiederinstandsetzung gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers.<br />
Art. 50<br />
Spezialzone Camping (S7)<br />
1 Nutzung<br />
Die Spezialzone Camping ist für den Betrieb des Campingplatzes mit dazugehörenden<br />
Bauten <strong>und</strong> Anlagen bestimmt.<br />
Unter Campieren versteht man das vorübergehende Verweilen <strong>und</strong> Übernachten in Zelten,<br />
Wohnwagen, Mobilheimen oder in ähnlichen beweglichen Unterkünften.<br />
2 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />
3 Genehmigter Detailbebauungsplan<br />
Es gelten die Bestimmungen des Detailbebauungsplans vom 29.03.1983.<br />
4 Besondere Bestimmungen<br />
In einer Vereinbarung zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> den Campingbetreibern werden Einzelheiten<br />
bezüglich minimaler Infrastruktur, Sicherheitsvorschriften, Dimensionen <strong>und</strong> Abstände,<br />
Meldepflicht <strong>und</strong> Wohnsitznahme geregelt. Dies in Berücksichtigung übergeordneter<br />
Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften.<br />
Art. 51<br />
Spezialzone Freizeit <strong>und</strong> Sport Schiffenen (S8)<br />
1 Nutzung<br />
Die Spezialzone ist für den Betrieb eines öffentlichen Golfübungsplatzes bestimmt. Es sind<br />
folgende Nutzungen zugelassen:<br />
- Sektor A: Abschlageplätze<br />
- Sektor B: begrünte Übungsfläche<br />
2 Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />
Es sind folgende Bauten <strong>und</strong> Anlagen zugelassen:<br />
- Im Sektor A einfache Bauten für die Überdeckung der Abschlageplätze sowie für Aufenthalts-<br />
<strong>und</strong> Materialraum<br />
- Erdwälle, max. 1.50 m über natürlichem Terrain<br />
- Erstellen von Schutznetzen<br />
3 Masse<br />
Im Sektor A gelten folgende baupolizeiliche Masse:<br />
Gesamthöhe h<br />
4.00 m<br />
Gebäudelänge GL<br />
25.00 m<br />
Gebäudebreite<br />
6.00 m<br />
Grenzabstand GA<br />
2.00 m<br />
Die Strassenbaulinie zur Kantonalstrasse sowie die Baulinien gegenüber den Hochspannungsleitungen<br />
bleiben vorbehalten.