31.12.2013 Aufrufe

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 46<br />

7 Aufhebung<br />

Wird die Spezialzone nicht mehr für die definierte Nutzung beansprucht, wird sie im Nutzungsplanverfahren<br />

aufgehoben.<br />

Der Rückbau <strong>und</strong> die Wiederinstandsetzung gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers.<br />

Art. 50<br />

Spezialzone Camping (S7)<br />

1 Nutzung<br />

Die Spezialzone Camping ist für den Betrieb des Campingplatzes mit dazugehörenden<br />

Bauten <strong>und</strong> Anlagen bestimmt.<br />

Unter Campieren versteht man das vorübergehende Verweilen <strong>und</strong> Übernachten in Zelten,<br />

Wohnwagen, Mobilheimen oder in ähnlichen beweglichen Unterkünften.<br />

2 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />

3 Genehmigter Detailbebauungsplan<br />

Es gelten die Bestimmungen des Detailbebauungsplans vom 29.03.1983.<br />

4 Besondere Bestimmungen<br />

In einer Vereinbarung zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>und</strong> den Campingbetreibern werden Einzelheiten<br />

bezüglich minimaler Infrastruktur, Sicherheitsvorschriften, Dimensionen <strong>und</strong> Abstände,<br />

Meldepflicht <strong>und</strong> Wohnsitznahme geregelt. Dies in Berücksichtigung übergeordneter<br />

Gesetze <strong>und</strong> Vorschriften.<br />

Art. 51<br />

Spezialzone Freizeit <strong>und</strong> Sport Schiffenen (S8)<br />

1 Nutzung<br />

Die Spezialzone ist für den Betrieb eines öffentlichen Golfübungsplatzes bestimmt. Es sind<br />

folgende Nutzungen zugelassen:<br />

- Sektor A: Abschlageplätze<br />

- Sektor B: begrünte Übungsfläche<br />

2 Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />

Es sind folgende Bauten <strong>und</strong> Anlagen zugelassen:<br />

- Im Sektor A einfache Bauten für die Überdeckung der Abschlageplätze sowie für Aufenthalts-<br />

<strong>und</strong> Materialraum<br />

- Erdwälle, max. 1.50 m über natürlichem Terrain<br />

- Erstellen von Schutznetzen<br />

3 Masse<br />

Im Sektor A gelten folgende baupolizeiliche Masse:<br />

Gesamthöhe h<br />

4.00 m<br />

Gebäudelänge GL<br />

25.00 m<br />

Gebäudebreite<br />

6.00 m<br />

Grenzabstand GA<br />

2.00 m<br />

Die Strassenbaulinie zur Kantonalstrasse sowie die Baulinien gegenüber den Hochspannungsleitungen<br />

bleiben vorbehalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!