und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 44<br />
<strong>und</strong> kulturgeschichtlich bedeutsamen <strong>und</strong> siedlungsökologisch wertvollen Gesamtanlage<br />
mit den bestehenden Bauten, dem Park <strong>und</strong> dem Baumbestand.<br />
3 Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung<br />
Zugelassen sind folgende Nutzungen:<br />
Sektor A:<br />
- Ausbildungs- <strong>und</strong> Gemeinschaftshaus (bestehend) sowie Büros der Sales-Oblaten<br />
- Kapelle (bestehend)<br />
Sektor B:<br />
- Parkanlage<br />
- Öffentliche Nutzungen wie z.B. Parkcafé, Veranstaltungspavillon, Spielplatz Begegnungsort,<br />
Kindergarten, Kindertagesstätte, Parkcafé <strong>und</strong> dergleichen<br />
Erweiterungen bestehender Gebäude sowie Neubauten sind unter Berücksichtigung der<br />
besonderen Bestimmungen gemäss Abs. 4 möglich.<br />
Für Neubauten gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone niederer Dichte gemäss-<br />
Art. 29 <strong>PBR</strong>.<br />
4 Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />
Im Sektor A sind Erweiterungen <strong>und</strong> Ergänzungsbauten zu den bestehenden Nutzungen<br />
zulässig.<br />
Im Sektor B sind Bauten für die öffentliche Nutzungen sowie Installationen <strong>und</strong> Möblierungen<br />
für die Parkanlage zulässig.<br />
Das Mass der Nutzung wird im Verfahren zur Änderung des Zonennutzungsplans gemäss<br />
Art. 77 <strong>und</strong> 83 ff RPBG festgelegt.<br />
5 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />
Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />
6 Besondere Bestimmungen<br />
Für alle Bauvorhaben ist eine Voranfrage einzureichen.<br />
Um- <strong>und</strong> Anbauten sowie Neubauten haben sich an folgenden Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen zu<br />
orientieren:<br />
- Für Bauten <strong>und</strong> Erschliessungsanlagen sind die Bestimmungen zum Nahbereich geschützter<br />
Bauten gemäss Art. 11 Abs. 7 massgebend.<br />
- Neubauten <strong>und</strong> ihre Umgebung müssen zu einer Aufwertung der Gesamtanlage beitragen.<br />
Sie haben die exponierte Stellung des bestehenden Thaddäusheims <strong>und</strong> dessen<br />
Sichtbezüge nach Süden <strong>und</strong> Osten zu respektieren.<br />
- Nicht privat genutzte Aussenräume sind öffentlich zugänglich zu machen <strong>und</strong> als Park<br />
zu gestalten. Die Aussenraumgestaltung hat unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien<br />
zu erfolgen <strong>und</strong> eine naturnahe Durchgrünung zu gewährleisten.<br />
- Es sind arealquerende Fusswegverbindungen sicherzustellen, die an das weiterführende<br />
Fusswegnetz anschliessen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann gemäss Art. 28 R<strong>PBR</strong> einen Detailbebauungsplan verlangen, wenn<br />
ein Bauvorhaben dies erfordert.