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und Baureglement (PBR) - Gemeinde Düdingen

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Düdingen</strong>: Planungs- <strong>und</strong> <strong>Baureglement</strong> (<strong>PBR</strong>) - 2. Öffentliche Auflage 44<br />

<strong>und</strong> kulturgeschichtlich bedeutsamen <strong>und</strong> siedlungsökologisch wertvollen Gesamtanlage<br />

mit den bestehenden Bauten, dem Park <strong>und</strong> dem Baumbestand.<br />

3 Art <strong>und</strong> Mass der Nutzung<br />

Zugelassen sind folgende Nutzungen:<br />

Sektor A:<br />

- Ausbildungs- <strong>und</strong> Gemeinschaftshaus (bestehend) sowie Büros der Sales-Oblaten<br />

- Kapelle (bestehend)<br />

Sektor B:<br />

- Parkanlage<br />

- Öffentliche Nutzungen wie z.B. Parkcafé, Veranstaltungspavillon, Spielplatz Begegnungsort,<br />

Kindergarten, Kindertagesstätte, Parkcafé <strong>und</strong> dergleichen<br />

Erweiterungen bestehender Gebäude sowie Neubauten sind unter Berücksichtigung der<br />

besonderen Bestimmungen gemäss Abs. 4 möglich.<br />

Für Neubauten gelten die baupolizeilichen Masse der Wohnzone niederer Dichte gemäss-<br />

Art. 29 <strong>PBR</strong>.<br />

4 Bauten <strong>und</strong> Anlagen<br />

Im Sektor A sind Erweiterungen <strong>und</strong> Ergänzungsbauten zu den bestehenden Nutzungen<br />

zulässig.<br />

Im Sektor B sind Bauten für die öffentliche Nutzungen sowie Installationen <strong>und</strong> Möblierungen<br />

für die Parkanlage zulässig.<br />

Das Mass der Nutzung wird im Verfahren zur Änderung des Zonennutzungsplans gemäss<br />

Art. 77 <strong>und</strong> 83 ff RPBG festgelegt.<br />

5 Lärmempfindlichkeitsstufe<br />

Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />

6 Besondere Bestimmungen<br />

Für alle Bauvorhaben ist eine Voranfrage einzureichen.<br />

Um- <strong>und</strong> Anbauten sowie Neubauten haben sich an folgenden Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen zu<br />

orientieren:<br />

- Für Bauten <strong>und</strong> Erschliessungsanlagen sind die Bestimmungen zum Nahbereich geschützter<br />

Bauten gemäss Art. 11 Abs. 7 massgebend.<br />

- Neubauten <strong>und</strong> ihre Umgebung müssen zu einer Aufwertung der Gesamtanlage beitragen.<br />

Sie haben die exponierte Stellung des bestehenden Thaddäusheims <strong>und</strong> dessen<br />

Sichtbezüge nach Süden <strong>und</strong> Osten zu respektieren.<br />

- Nicht privat genutzte Aussenräume sind öffentlich zugänglich zu machen <strong>und</strong> als Park<br />

zu gestalten. Die Aussenraumgestaltung hat unter Berücksichtigung ökologischer Kriterien<br />

zu erfolgen <strong>und</strong> eine naturnahe Durchgrünung zu gewährleisten.<br />

- Es sind arealquerende Fusswegverbindungen sicherzustellen, die an das weiterführende<br />

Fusswegnetz anschliessen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann gemäss Art. 28 R<strong>PBR</strong> einen Detailbebauungsplan verlangen, wenn<br />

ein Bauvorhaben dies erfordert.

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