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Quelle: GEWOFAG, Foto: Anja Wechsler<br />
mit beeindrucken<strong>de</strong>n Zahlen aufwarten konnte.<br />
Die SoBoN ersparte <strong>de</strong>r Stadt in diesem Zeitraum<br />
rund 446 Mio. € an Planungs- und Finanzierungskosten<br />
und brachte ihr kostenlos 3,8 Mio. m 2<br />
Grund und Bo<strong>de</strong>n für öffentliche Zwecke. Seit <strong>de</strong>m<br />
konnte die Erfolgsgeschichte <strong>de</strong>r SoBoN weiter<br />
fortgeschrieben wer<strong>de</strong>n. So wur<strong>de</strong>n seit 1994<br />
insgesamt 119 Bebauungspläne nach SoBoN-<br />
Grundsätzen zur Rechtsverbindlichkeit gebracht<br />
(Stand 31. Dezember 2012), und dabei Baurecht<br />
für 34.940 Wohnungen, davon 9.320 Sozialwohnungen,<br />
geschaffen. „Aus <strong>de</strong>m anfangs verketzerten<br />
Instrument <strong>de</strong>r Verfahrensgrundsätze zur<br />
sozialgerechten Bo<strong>de</strong>nnutzung ist ein gelungenes<br />
Musterbeispiel für die partnerschaftliche Zusammenarbeit<br />
von Stadt und Bauwirtschaft gewor<strong>de</strong>n.<br />
Es ist bereits Vorbild für an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>utsche Kommunen<br />
und fin<strong>de</strong>t europaweit Beachtung“, kommentierte<br />
Münchens Oberbürgermeister Christian U<strong>de</strong><br />
die Entwicklung <strong>de</strong>r SoBoN anlässlich <strong>de</strong>s 15-jährigen<br />
Jubiläums.<br />
Grundgedanke<br />
Der Grundgedanke <strong>de</strong>r SoBoN ist ebenso einfach<br />
wie einleuchtend. Grun<strong>de</strong>igentümer sollen sich an<br />
<strong>de</strong>n Folgekosten <strong>de</strong>r Planung beteiligen, die durch<br />
die Schaffung neuen Baurechts verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />
Voraussetzung für die Anwendung <strong>de</strong>r sozialgerechten<br />
Bo<strong>de</strong>nnutzung ist, dass ein Grundstück<br />
durch einen neuen Bebauungsplan eine nicht<br />
unerhebliche Bo<strong>de</strong>nwertsteigerung erfährt.<br />
Dabei spielt es keine Rolle, ob <strong>de</strong>r Bebauungsplan<br />
für das Grundstück eine gewerbliche-, Wohno<strong>de</strong>r<br />
Mischnutzung festsetzt. Weiter entschei<strong>de</strong>nd<br />
ist, dass <strong>de</strong>r Stadt planungsbedingte Kosten<br />
entstehen.<br />
Die Planungsbegünstigten tragen die Verantwortung<br />
für:<br />
• <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Erschließungsstraßen und örtlichen<br />
Grünflächen einschließlich <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />
<strong>de</strong>r dafür nötigen Grundstücke,<br />
• die soziale Infrastruktur für Kin<strong>de</strong>r, von <strong>de</strong>r<br />
Kin<strong>de</strong>rkrippe bis zur Grundschule, in <strong>de</strong>r Regel<br />
in Form eines Finanzierungsbeitrags und durch<br />
Grundstücksbereitstellung,<br />
• einen angemessenen Anteil geför<strong>de</strong>rten Wohnungsbaus<br />
am neu geschaffenen Wohnungsbaurecht,<br />
die sogenannte För<strong>de</strong>rquote von<br />
30 % zu Gunsten <strong>de</strong>r Wohnungssuchen<strong>de</strong>n mit<br />
unteren und mittleren Einkommen,<br />
• <strong>de</strong>n Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
sowie die Planungskosten<br />
• und die zügige Verwirklichung <strong>de</strong>r Planungen<br />
(Baupflicht).<br />
Grundsätzlich soll <strong>de</strong>n Planungsbegünstigten<br />
aber min<strong>de</strong>stens ein Drittel <strong>de</strong>r durch die Überplanung<br />
erzielten Bo<strong>de</strong>nwertsteigerung zustehen.<br />
„Die Übernahme <strong>de</strong>r durch das Planungsvorhaben<br />
ursächlich ausgelösten Kosten und Lasten ist seitens<br />
<strong>de</strong>r Bauträgerschaft allgemein akzeptiert. Die<br />
Verfahren sind transparent; sofern Än<strong>de</strong>rungen<br />
erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n diese frühzeitig kommuniziert<br />
und mit <strong>de</strong>n Betroffenen diskutiert“,<br />
sagt Münchens Stadtbaurätin Prof. Dr. Elisabeth<br />
Merk zur Reaktion <strong>de</strong>r Bauträger auf die SoBoN.<br />
Münchener Mischung<br />
Für die Stadt München ist ein zentraler Punkt,<br />
dass die Planungsbegünstigten bei <strong>de</strong>r Schaffung<br />
von neuem Wohnraum in die Pflicht genommen<br />
wer<strong>de</strong>n. Dabei soll ein angemessener Teil <strong>de</strong>r<br />
neuen Wohnungen für untere und mittlere Einkommen<br />
vorgehalten wer<strong>de</strong>n. Die sog. För<strong>de</strong>rquote<br />
beträgt 30 %. In <strong>de</strong>r Praxis gilt, dass 20 %<br />
für <strong>de</strong>n geför<strong>de</strong>rten Mietwohnungsbau und 10 %<br />
für (geför<strong>de</strong>rte) Eigentumswohnungen zu verwen<strong>de</strong>n<br />
sind. Dadurch soll es auch Haushalten<br />
mit mittlerem Einkommen ermöglicht wer<strong>de</strong>n,<br />
in <strong>de</strong>r Stadt preisgünstiges Wohneigentum zu erwerben.<br />
Die Verkaufspreise <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten Objekte<br />
liegen in <strong>de</strong>r Regel bei maximal 3.000 €/m 2<br />
Wohnfläche.<br />
Durch diese Vorgaben wird die von <strong>de</strong>r Stadt erstrebte<br />
Münchner Mischung – eine breite Streuung<br />
von Einkommensgruppen in <strong>de</strong>n Wohnquartieren<br />
– erreicht. Die För<strong>de</strong>rquote von 30 % wur<strong>de</strong><br />
vom Stadtrat 2006 – als er auf zahlreiche<br />
8 | 2013<br />
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