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Quelle: GEWOFAG, Foto: Anja Wechsler<br />

mit beeindrucken<strong>de</strong>n Zahlen aufwarten konnte.<br />

Die SoBoN ersparte <strong>de</strong>r Stadt in diesem Zeitraum<br />

rund 446 Mio. € an Planungs- und Finanzierungskosten<br />

und brachte ihr kostenlos 3,8 Mio. m 2<br />

Grund und Bo<strong>de</strong>n für öffentliche Zwecke. Seit <strong>de</strong>m<br />

konnte die Erfolgsgeschichte <strong>de</strong>r SoBoN weiter<br />

fortgeschrieben wer<strong>de</strong>n. So wur<strong>de</strong>n seit 1994<br />

insgesamt 119 Bebauungspläne nach SoBoN-<br />

Grundsätzen zur Rechtsverbindlichkeit gebracht<br />

(Stand 31. Dezember 2012), und dabei Baurecht<br />

für 34.940 Wohnungen, davon 9.320 Sozialwohnungen,<br />

geschaffen. „Aus <strong>de</strong>m anfangs verketzerten<br />

Instrument <strong>de</strong>r Verfahrensgrundsätze zur<br />

sozialgerechten Bo<strong>de</strong>nnutzung ist ein gelungenes<br />

Musterbeispiel für die partnerschaftliche Zusammenarbeit<br />

von Stadt und Bauwirtschaft gewor<strong>de</strong>n.<br />

Es ist bereits Vorbild für an<strong>de</strong>re <strong>de</strong>utsche Kommunen<br />

und fin<strong>de</strong>t europaweit Beachtung“, kommentierte<br />

Münchens Oberbürgermeister Christian U<strong>de</strong><br />

die Entwicklung <strong>de</strong>r SoBoN anlässlich <strong>de</strong>s 15-jährigen<br />

Jubiläums.<br />

Grundgedanke<br />

Der Grundgedanke <strong>de</strong>r SoBoN ist ebenso einfach<br />

wie einleuchtend. Grun<strong>de</strong>igentümer sollen sich an<br />

<strong>de</strong>n Folgekosten <strong>de</strong>r Planung beteiligen, die durch<br />

die Schaffung neuen Baurechts verursacht wer<strong>de</strong>n.<br />

Voraussetzung für die Anwendung <strong>de</strong>r sozialgerechten<br />

Bo<strong>de</strong>nnutzung ist, dass ein Grundstück<br />

durch einen neuen Bebauungsplan eine nicht<br />

unerhebliche Bo<strong>de</strong>nwertsteigerung erfährt.<br />

Dabei spielt es keine Rolle, ob <strong>de</strong>r Bebauungsplan<br />

für das Grundstück eine gewerbliche-, Wohno<strong>de</strong>r<br />

Mischnutzung festsetzt. Weiter entschei<strong>de</strong>nd<br />

ist, dass <strong>de</strong>r Stadt planungsbedingte Kosten<br />

entstehen.<br />

Die Planungsbegünstigten tragen die Verantwortung<br />

für:<br />

• <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Erschließungsstraßen und örtlichen<br />

Grünflächen einschließlich <strong>de</strong>r Bereitstellung<br />

<strong>de</strong>r dafür nötigen Grundstücke,<br />

• die soziale Infrastruktur für Kin<strong>de</strong>r, von <strong>de</strong>r<br />

Kin<strong>de</strong>rkrippe bis zur Grundschule, in <strong>de</strong>r Regel<br />

in Form eines Finanzierungsbeitrags und durch<br />

Grundstücksbereitstellung,<br />

• einen angemessenen Anteil geför<strong>de</strong>rten Wohnungsbaus<br />

am neu geschaffenen Wohnungsbaurecht,<br />

die sogenannte För<strong>de</strong>rquote von<br />

30 % zu Gunsten <strong>de</strong>r Wohnungssuchen<strong>de</strong>n mit<br />

unteren und mittleren Einkommen,<br />

• <strong>de</strong>n Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

sowie die Planungskosten<br />

• und die zügige Verwirklichung <strong>de</strong>r Planungen<br />

(Baupflicht).<br />

Grundsätzlich soll <strong>de</strong>n Planungsbegünstigten<br />

aber min<strong>de</strong>stens ein Drittel <strong>de</strong>r durch die Überplanung<br />

erzielten Bo<strong>de</strong>nwertsteigerung zustehen.<br />

„Die Übernahme <strong>de</strong>r durch das Planungsvorhaben<br />

ursächlich ausgelösten Kosten und Lasten ist seitens<br />

<strong>de</strong>r Bauträgerschaft allgemein akzeptiert. Die<br />

Verfahren sind transparent; sofern Än<strong>de</strong>rungen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n diese frühzeitig kommuniziert<br />

und mit <strong>de</strong>n Betroffenen diskutiert“,<br />

sagt Münchens Stadtbaurätin Prof. Dr. Elisabeth<br />

Merk zur Reaktion <strong>de</strong>r Bauträger auf die SoBoN.<br />

Münchener Mischung<br />

Für die Stadt München ist ein zentraler Punkt,<br />

dass die Planungsbegünstigten bei <strong>de</strong>r Schaffung<br />

von neuem Wohnraum in die Pflicht genommen<br />

wer<strong>de</strong>n. Dabei soll ein angemessener Teil <strong>de</strong>r<br />

neuen Wohnungen für untere und mittlere Einkommen<br />

vorgehalten wer<strong>de</strong>n. Die sog. För<strong>de</strong>rquote<br />

beträgt 30 %. In <strong>de</strong>r Praxis gilt, dass 20 %<br />

für <strong>de</strong>n geför<strong>de</strong>rten Mietwohnungsbau und 10 %<br />

für (geför<strong>de</strong>rte) Eigentumswohnungen zu verwen<strong>de</strong>n<br />

sind. Dadurch soll es auch Haushalten<br />

mit mittlerem Einkommen ermöglicht wer<strong>de</strong>n,<br />

in <strong>de</strong>r Stadt preisgünstiges Wohneigentum zu erwerben.<br />

Die Verkaufspreise <strong>de</strong>r geför<strong>de</strong>rten Objekte<br />

liegen in <strong>de</strong>r Regel bei maximal 3.000 €/m 2<br />

Wohnfläche.<br />

Durch diese Vorgaben wird die von <strong>de</strong>r Stadt erstrebte<br />

Münchner Mischung – eine breite Streuung<br />

von Einkommensgruppen in <strong>de</strong>n Wohnquartieren<br />

– erreicht. Die För<strong>de</strong>rquote von 30 % wur<strong>de</strong><br />

vom Stadtrat 2006 – als er auf zahlreiche<br />

8 | 2013<br />

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