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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Anhang III<br />

Opferschutz und Entschädigung<br />

Rechtsvollzug<br />

Die Sachverständigen erzielten Einvernehmen zu folgenden Fragen:<br />

11. Die Identifizierung der Opfer <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> muss verbessert werden und geeignete<br />

Maßnahmen müssen getroffen werden, um alle Opfer und vermutlichen Opfer <strong>von</strong><br />

<strong>Zwangsarbeit</strong> zu schützen, und zwar unabhängig da<strong>von</strong>, ob sie auch Opfer des Menschenhandels<br />

sind.<br />

12. Starke Maßnahmen des Opferschutzes, z. B. soziale Dienste, können positive Auswirkungen<br />

für eine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung <strong>von</strong> Fällen haben.<br />

13. Beschäftigungsrelevante Schutzregelungen, z. B. die Zahlung <strong>von</strong> Lohnrückständen, werden<br />

oft vernachlässigt, obschon sie Teil eines umfassenden und systematischen Ansatzes<br />

für Opferschutz sein sollten.<br />

14. Die Regierungen sollten die Möglichkeit unterschiedlicher Entschädigungsmechanismen<br />

prüfen, z. B. die Einrichtung eines staatlichen Fonds oder die Stärkung <strong>von</strong> Bestimmungen<br />

für den Ersatz <strong>von</strong> Schäden durch Täter.<br />

Die Sachverständigen erzielten Einvernehmen zu folgenden Fragen:<br />

15. Geeignete Maßnahmen sollten getroffen werden für die Stärkung der Kapazität der<br />

Arbeitsaufsichtsämter, um <strong>Zwangsarbeit</strong>, einschließlich des Menschenhandels zum Zweck<br />

der <strong>Zwangsarbeit</strong>, durch die Bereitstellung ausreichender Ressourcen und geeigneter<br />

Ausbildung zu bekämpfen.<br />

16. Die Bedeutung <strong>von</strong> Zusammenarbeit und Koordination zwischen Arbeitsaufsichtsämtern<br />

und anderen Vollzugsbehörden, z. B. Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz.<br />

17. Die Notwendigkeit, die Fähigkeit der Arbeitsaufsichtsämter zum Schutz der Rechte der<br />

Opfer der <strong>Zwangsarbeit</strong> zu stärken.<br />

18. Die Notwendigkeit, die Transparenz der Strafverfolgungsbehörden und der Unabhängigkeit<br />

der Justiz zu gewährleisten.<br />

19. Der Zugang <strong>von</strong> Opfern <strong>zur</strong> Justiz sollte erleichtert werden und zu diesem Zweck sollten<br />

alle diesbezüglichen Rechts- und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden.<br />

20. Sonstige Aktionsmittel <strong>zur</strong> Bekämpfung der <strong>Zwangsarbeit</strong> könnten Folgendes umfassen:<br />

Strategien <strong>zur</strong> Koordination der verschiedenen polizeilichen Stellen, Visa-Regelungen, um<br />

sicherzustellen, dass Opfer <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> während der Ermittlungen und des Verfahrens<br />

im Land bleiben können, sowie gezielte Maßnahmen, um die am stärksten gefährdeten<br />

Gruppen zu erreichen.<br />

21. Die Bedeutung dessen, dass die für <strong>Zwangsarbeit</strong> verantwortlichen Täter mit ausreichend<br />

wirksamen und abschreckenden Strafen, insbesondere strafrechtlichen Sanktionen, bestraft<br />

werden und ein starkes Strafrechtssystem gewährleistet wird.<br />

Politikkohärenz, Koordination und sozialer Dialog<br />

Die Sachverständigen erzielten Einvernehmen zu folgenden Fragen:<br />

22. Die Förderung der Politikkohärenz steht im Zentrum des Mandats der IAO und sie muss im<br />

Hinblick auf <strong>Zwangsarbeit</strong>, einschließlich des Menschenhandels zum Zweck der <strong>Zwangsarbeit</strong>,<br />

gestärkt werden.<br />

ILC.103/IV/1 109

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