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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Verstärktes <strong>Handeln</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

10. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Internationale Arbeitskonferenz 2012<br />

ihre erste wiederkehrende Diskussion über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der<br />

Arbeit. Die Schlussfolgerungen dieser Diskussion umfassen einen Aktionsrahmen für die<br />

effektive und universelle Achtung, Förderung und Verwirklichung der grundlegenden<br />

Prinzipien und Rechte bei der Arbeit 2012-16. 8 Gemäß dem Rahmen sollte die IAO<br />

„eine detaillierte Analyse durchführen, möglicherweise auch durch die Einberufung <strong>von</strong><br />

Sachverständigentagungen <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>von</strong> Lücken in bestehenden Geltungsbereich<br />

<strong>von</strong> IAO-Normen, um zu bestimmen, ob ein Bedarf an Normensetzung besteht, um i) die<br />

IAO-Übereinkommen über <strong>Zwangsarbeit</strong> zu ergänzen, um Prävention und Opferschutz<br />

anzugehen, einschließlich Entschädigung; und ii) den Menschenhandel <strong>zur</strong> Ausbeutung<br />

der Arbeitskraft anzugehen.“ 9 Auf seiner 316. Tagung im November 2012 beschloss der<br />

Verwaltungsrat, eine Sachverständigentagung über <strong>Zwangsarbeit</strong> und Menschenhandel<br />

zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (im Folgenden die „Sachverständigentagung<br />

vom Februar 2013“) einzuberufen, um seiner 317. Tagung Empfehlungen zu möglichen<br />

Normensetzungsmaßnahmen im Juni 2014 zu übermitteln. 10<br />

11. Die Sachverständigentagung fand vom 11. bis 15. Februar 2013 unter Teilnahme<br />

<strong>von</strong> 23 Sachverständigen der Regierungen, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie<br />

verschiedener Beobachter in Genf statt. 11, 12 Sie gelangte zu dem Schluss, „die Annahme<br />

zusätzlicher Maßnahmen <strong>zur</strong> Bekämpfung der bedeutenden verbleibenden Umsetzungslücken<br />

bei der effektiven Beseitigung <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> in all ihren Formen biete einen<br />

Mehrwert“. Sie gelangte zu der einhelligen Auffassung, dass diese Lücken „durch Normensetzung<br />

angegangen werden sollten, um Präventions-, Schutz- und Entschädigungsmaßnahmen<br />

zu fördern“. Sie erörterte unterschiedliche Optionen der Normensetzung in<br />

Form eines Protokolls und/oder einer Empfehlung, erzielte jedoch kein Einvernehmen.<br />

Sie entschied sich nicht für die Option eines neuen Übereinkommens.<br />

12. Die 317. Tagung des Verwaltungsrats (März 2013) behandelte Vorschläge für die<br />

Tagesordnung der 103. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz und folgender<br />

Tagungen. Sie wählte die Frage betreffend die Ergänzung des Übereinkommens (Nr. 29)<br />

„<strong>zur</strong> Behandlung <strong>von</strong> Umsetzungslücken <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> Präventions-, Schutz- und<br />

Entschädigungsmaßnahmen, um eine effektive Beseitigung <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> zu erreichen“<br />

als Gegenstand <strong>zur</strong> Normensetzung für eine einmalige Aussprache für die<br />

103. Tagung (2014) der Internationalen Arbeitskonferenz. 13<br />

8 IAA: Entschließung über die wiederkehrende Diskussion zum Thema grundlegende Prinzipien und Rechte bei<br />

der Arbeit, Internationale Arbeitskonferenz, 101. Tagung, Genf, 2012, Abs. 8-31.<br />

9 Ebd., Abs. 22 c).<br />

10 GB.316/INS/15/4, Abs. 3.<br />

11 Die Beobachter repräsentierten die Internationale Arbeitsgeber-Organisation (IOE), den Internationalen<br />

Gewerkschaftsbund (IGB), den Europarat, die Internationale Organisation für Migration (IOM), das Amt des<br />

Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR), das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung<br />

(UNODC), Anti-Slavery International und die Globale Allianz gegen Frauenhandel<br />

(GAATW). Außerdem gab es sieben Beobachter <strong>von</strong> Regierungen.<br />

12 Siehe dreigliedrige Sachverständigentagung über <strong>Zwangsarbeit</strong> und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung<br />

der Arbeitskraft (Genf, 11.-15. Feb. 2013), Report for discussion at the Tripartite Meeting of Experts<br />

concerning the possible adoption of an ILO instrument to supplement the Forced Labour Convention, 1930<br />

(Nr. 29); Final report (TMELE/2013/7); und die Conclusions adopted by the Meeting (TMELE/2013/6). Die<br />

Schlussfolgerungen werden in Anhang III dieses Berichts vollständig wiedergegeben.<br />

13 GB.317/INS/2(Rev.) und Record of Decisions, 25. März 2013. Für dieselbe Tagung wählte der Verwaltungsrat<br />

auch den Tagesordnungsgegenstand über die Erleichterung <strong>von</strong> Übergängen <strong>von</strong> der informellen Wirtschaft <strong>zur</strong><br />

formalen Wirtschaft (Normensetzung, zweimalige Beratung) aus.<br />

4 ILC.103/IV/1

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