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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Zahl der Länder<br />

Schutz<br />

die als Kameljockeys verschleppt wurden, in die Heimat <strong>zur</strong>ückzubringen. Individuelle<br />

Begutachtungen haben ermöglicht, dass die Jungen erfolgreich wieder in ihre Gemeinschaften<br />

eingegliedert werden konnten, und kommunale Betreuungseinrichtungen überprüften,<br />

ob ein förderliches soziales Umfeld vorhanden war. 16<br />

Besonderer Schutz für Arbeitsmigranten<br />

150. Im Vorfeld ihrer Ausbeutung waren fast die Hälfte aller Opfer <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

Migranten, entweder im Ausland oder innerhalb ihres eigenen Landes. Migranten sind<br />

mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang <strong>zur</strong> Rechtsprechung und zu Dienstleistungen<br />

für Opfer konfrontiert, insbesondere diejenigen, die sich illegal im Land aufhalten,<br />

aber auch Migranten mit zeitlich befristeten Aufenthaltsvisa. Migranten innerhalb eines<br />

Landes haben möglicherweise ebenfalls Probleme mit dem Zugang zu sozialen Dienstleistungen,<br />

wenn der Zugang da<strong>von</strong> abhängig gemacht wird, ob sie an ihrem Herkunftsort<br />

wohnen.<br />

Abbildung 5.2. Spezielle Schutzvorkehrungen für Opfer mit Migrationshintergrund<br />

80<br />

70<br />

60<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

Arbeitserlaubnis<br />

Erholungs- und<br />

Bedenkzeit<br />

Aufenthaltserlaubnis<br />

Rückführungsregelungen<br />

Quelle: IAA-Datenbank.<br />

151. Etwa die Hälfte der für den vorliegenden Bericht untersuchten Länder stellt Opfern<br />

<strong>von</strong> Menschhandel eine zeitlich befristete oder langfristige Aufenthaltserlaubnis aus,<br />

damit sie im Land bleiben können (Beispiele hierfür sind Burkina Faso, Chile und Lesotho).<br />

Einige wenige Länder, meist in der EU, billigen Opfern Erholungs- und Bedenkzeit<br />

zu. Nur in sehr wenigen Ländern jedoch, beispielsweise in Österreich, Costa Rica, Kenia<br />

und Portugal, erhalten Opfer aus dem Ausland eine Arbeitserlaubnis und sind dadurch in<br />

der Lage, zu ihrer eigenen wirtschaftlichen Gesundung beizutragen. Die T-Visa, die<br />

16 IAA (2013): Tricked and trapped: Human trafficking in the Middle East, Genf, S. 114.<br />

ILC.103/IV/1 45

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