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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Verstärktes <strong>Handeln</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

Verstärkung der Kapazitäten <strong>von</strong> Gesetzesvollzugs- und<br />

anderen zuständigen Akteuren<br />

209. Die große Mehrheit der Länder bietet irgendeine Form der Schulung oder Sensibilisierung<br />

für Vollzugsbeamte, und viele sehen auch eine Schulung für andere zuständige<br />

staatliche Akteure vor. In Österreich beispielsweise werden Steuerinspektoren regelmäßig<br />

in der Ermittlung <strong>von</strong> potenziellen Opfern geschult. In Polen wird eine regelmäßige<br />

Ausbildung gegen Menschenhandel für Polizei- und Grenzschutzbeamte sowie für Strafverfolgungsbeamte,<br />

Arbeitsinspektoren, Sozialversicherungsangestellte und in Flüchtlingszentren<br />

tätige Personen vermittelt. Die EU-Menschenhandelsrichtlinie schreibt den<br />

Mitgliedstaaten die Förderung der regelmäßigen Schulung <strong>von</strong> Beamten vor, bei denen<br />

die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie mit Opfern und potenziellen Opfern <strong>von</strong> Menschenhandel<br />

in Kontakt kommen (Artikel 18(3)). In ihrer Präambel fordert sie die Mitgliedstaaten<br />

auf, eine solche Schulung nicht nur für Polizeibeamte, sondern auch für<br />

andere Beamte zu fördern, darunter Grenzschutz- und Einwanderungsbeamte, Staatsanwälte,<br />

Juristen, Mitglieder der Justiz und Justizbedienstete, Arbeitsaufsichtsbeamte, Fachkräfte<br />

im Gesundheitswesen und im Sozialbereich sowie Konsularbedienstete (Absatz 25).<br />

210. Mehr als die Hälfte der für diesen Bericht überprüften Länder hat spezialisierte<br />

Stellen für Straftatbestände der <strong>Zwangsarbeit</strong> und insbesondere für Menschenhandel eingerichtet.<br />

Solche Stellen haben im Allgemeinen einen strafrechtlichen Fokus und arbeiten<br />

mit der Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden zusammen. Lettland verfügt über<br />

eine Spezialeinheit für Menschenhandel und Zuhälterei in der Behörde für organisiertes<br />

Verbrechen der Kriminalpolizei, und für den Menschenhandel ist auch eine Spezialeinheit<br />

für die Verhütung des organisierten Verbrechens im Büro der Staatsanwaltschaft<br />

zuständig. In Argentinien arbeitet ein spezialisiertes Büro der Staatsanwaltschaft für die<br />

Bekämpfung des Menschenhandels mit den für Menschenhandel zuständigen Stellen der<br />

Bundespolizei, der Küstenwache und der nationalen Gendarmerie zusammen.<br />

211. Die Zusammenarbeit zwischen den einschlägigen staatlichen Stellen ist auch eine<br />

wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Durchsetzung. 22 Einige Länder haben<br />

Einrichtungen geschaffen, die <strong>Zwangsarbeit</strong>sdelikte im Rahmen des Arbeits- und des<br />

Strafrechts untersuchen, obwohl dies immer noch recht selten ist. In Jordanien gehören<br />

der 2012 eingerichteten gemeinsamen Menschenhandels-Inspektionsstelle Arbeitsinspektoren<br />

und Polizeibeamte an; diese Stelle überwacht Hotels, Restaurants, Bars und<br />

Nachtklubs, die als „Hochrisiko“-Orte gelten. Die mobile Sonderinspektionsgruppe in<br />

Brasilien, der für Arbeitsangelegenheiten zuständige Strafverfolgungsbeamte, Beamte<br />

der Bundespolizei und Arbeitsinspektoren angehören, geht Sklavenarbeitsvorwürfen<br />

nach, rettet Arbeitnehmer und verhängt sofortige Strafen gegen Arbeitgeber. In den Niederlanden<br />

arbeitet das Inspektorat SZW, das unter anderem illegale Beschäftigung, die<br />

Ausbeutung <strong>von</strong> Arbeitskräften und Leistungsbetrug untersucht, mit den Steuerbehörden<br />

zusammen, um betrügerische Praktiken seitens Zeitarbeitsunternehmen im Zusammenhang<br />

mit dem Menschenhandel aufzudecken.<br />

212. Die Wirksamkeit staatlicher Vollzugsmaßnahmen kann durch die Zusammenarbeit<br />

mit den Arbeitnehmerverbänden und der Zivilgesellschaft verstärkt werden. Gewerkschaften<br />

können Opfer ermitteln, Verstöße anprangern und Arbeitnehmer bei Gerichtsverhandlungen<br />

unterstützen. 23 Migrantenverbände, Ordensgemeinschaften, Menschen-<br />

22 Zu weiteren Informationen über die Rolle <strong>von</strong> innerstaatlichen Koordinierungsmechanismen siehe Kapitel 3.<br />

23 Zu einer Diskussion der Rolle der Gewerkschaften bei der Erleichterung des Zugangs <strong>von</strong> Opfern <strong>zur</strong> Justiz<br />

siehe Kapitel 6.<br />

64 ILC.103/IV/1

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