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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Verstärktes <strong>Handeln</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

oder durch Erwerbstätigkeit, Bildung oder berufliche Bildung. Dort, wo solche Dienstleistungen<br />

angeboten werden, sind sie primär auf Opfer im Kindesalter ausgerichtet.<br />

138. In Brasilien wird Arbeitnehmern, die aus <strong>Zwangsarbeit</strong> befreit wurden, drei<br />

Monate lang Arbeitslosenhilfe gezahlt (der offizielle Mindestlohn), und sie erhalten<br />

Zugang zum Bolsa Escola-Geldtransfer-System und zu einem Alphabetisierungsprogramm.<br />

In Mato Grosso unterstützt das Arbeitsministerium gerettete oder potenzielle<br />

Opfer bei der wirtschaftlichen Wiedereingliederung, indem es berufliche Bildung und<br />

Partnerschaften mit lokalen Betrieben anbietet. Im Plurinationalen Staat Bolivien werden<br />

Maßnahmen ergriffen, um der Guarani-Bevölkerung geeignete Lebensbedingungen zu<br />

bieten, wenn sie aus der Knechtschaft auf entlegenen Bauernhöfen in der Chaco-Region<br />

befreit werden. In einigen Fällen geschieht dies durch Landzuteilung. In Nepal werden<br />

berufliche Bildung und entsprechende Programme durchgeführt, um befreiten kamaiyas<br />

(Schuldarbeitern) die Gründung <strong>von</strong> Kleinunternehmen und andere einkommensschaffende<br />

Maßnahmen zu ermöglichen. In Indien hat jedes identifizierte und befreite Opfer<br />

<strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> im Rahmen des zentral geförderten Programms Anspruch auf eine<br />

Rehabilitationsbeihilfe <strong>von</strong> 20.000 Indischen Rupien (etwa 363 US-Dollar). Die Kosten<br />

werden <strong>von</strong> der Zentralregierung und den Regierungen der Bundesstaaten gemeinsam<br />

getragen.<br />

139. Unterstützungsmaßnahmen für Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel sind oft nur auf Frauen<br />

und Kinder ausgerichtet, was angesichts ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit durchaus<br />

angemessen sein mag. Die meisten innerstaatlichen Vorschriften sind zwar nicht auf<br />

Frauen und Kinder beschränkt, in der Praxis werden jedoch erwachsenen Männern nur<br />

wenige solcher Dienstleistungen angeboten. Jungen haben tendenziell ebenfalls weniger<br />

Zugang zu speziellen Dienstleistungen als Mädchen. Im Allgemeinen wird nur Opfern<br />

<strong>von</strong> Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung eine Unterkunft angeboten.<br />

Da auch andere Unterstützung oft nur über diese Unterkünfte angeboten wird, kann dies<br />

negative Folgen haben, weil dadurch der Zugang zu Unterstützung für andere Opfer <strong>von</strong><br />

<strong>Zwangsarbeit</strong> eingeschränkt wird. Es gibt einige Ausnahmen. Israel, die Niederlande und<br />

Thailand beispielsweise haben separate Notunterkünfte für männliche und weibliche<br />

Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel eingerichtet. Die Ukraine dagegen ermöglicht Männern<br />

Zugang zu einigen Dienstleistungen, die über Notunterkünfte für Frauen angeboten<br />

werden. In anderen Ländern, z. B. in Armenien, Kroatien, Tschechien, Dänemark,<br />

Litauen und Rumänien, erhalten erwachsene männliche Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel<br />

zwar kurzfristig Unterkunft, jedoch nicht dieselbe Bandbreite an Unterstützungsmaßnahmen<br />

wie sie in den Notunterkünften für Frauen angeboten wird.<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Gewährleistung der Sicherheit und der Privatsphäre<br />

140. In etwa der Hälfte der untersuchten Länder gibt es Zeugenschutzprogramme oder<br />

andere Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Identität und der physischen Sicherheit,<br />

vor allem für Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel. Einige Länder bieten zwar alle drei Arten <strong>von</strong><br />

Schutz an, jedoch nur in wenigen werden auch <strong>Zwangsarbeit</strong>er, die nicht Opfer des Menschenhandels<br />

sind, explizit einbezogen. Die üblichste Maßnahme ist der Schutz der Identität,<br />

gefolgt vom Schutz der physischen Sicherheit. In einigen Ländern, beispielsweise<br />

in Bulgarien, Zypern, Estland und den Philippinen, gibt es Gesetze, die Zeugenschutzprogramme<br />

für Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel vorsehen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass<br />

nur sehr wenige Opfer diese Programme praktisch in Anspruch nehmen, und dass viele<br />

Opfer über ihren Anspruch auf Sicherheits- und Schutzmaßnahmen nur un<strong>zur</strong>eichend<br />

informiert sind.<br />

141. Besondere Schutzmaßnahmen, die die Sicherheit <strong>von</strong> Opfern und Zeugen während<br />

Gerichtsverfahren gewährleisten, sind sehr wichtig. In einigen Ländern wie Burkina<br />

42 ILC.103/IV/1

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