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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Verstärktes <strong>Handeln</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

Staaten selbst. <strong>Zwangsarbeit</strong>spraktiken finden sich in vielen Arten <strong>von</strong> Wirtschaftstätigkeit,<br />

<strong>von</strong> der Landwirtschaft bis <strong>zur</strong> Hausarbeit, zum Bauwesen und zum produzierenden<br />

Gewerbe. <strong>Zwangsarbeit</strong> findet zwar hauptsächlich in der informellen Wirtschaft statt,<br />

wegen fehlender angemessener Kontrollen können <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong>ern hergestellte<br />

Erzeugnisse dennoch in die Wertschöpfungsketten <strong>von</strong> multinationalen Unternehmen<br />

gelangen.<br />

221. Die Staaten benötigen Orientierungshilfe nicht nur <strong>zur</strong> Bekämpfung der <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

im eigenen Land, sondern auch um sie in die Lage zu versetzen, international<br />

zusammenzuarbeiten, zumal Schätzungen darauf schließen lassen, dass rund 30 Prozent<br />

der Opfer in anderen Ländern als in ihren eigenen ausgebeutet werden. Die in diesem<br />

Bericht vorgelegten Indizien zeigen eindeutig, dass in den letzten Jahren zwar viele positive<br />

Initiativen <strong>zur</strong> Bekämpfung der <strong>Zwangsarbeit</strong>, moderner Formen der Sklaverei und<br />

des Menschenhandels ergriffen worden sind, dass aber umfassendere und wirksamere<br />

Maßnahmen erforderlich sind, um diese Praktiken endgültig zu beseitigen.<br />

Der Nutzen eines neuen Instruments oder<br />

neuer Instrumente der IAO<br />

222. Der Nutzen eines neuen Instruments oder neuer Instrumente der IAO <strong>zur</strong> Ergänzung<br />

des Übereinkommens Nr. 29 würde in der Bereitstellung <strong>von</strong> spezifischen Normen<br />

und Leitlinien bestehen, die auf die Bedürfnisse der IAO-Mitgliedstaaten, einschließlich<br />

der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, zugeschnitten sind. Ziel wäre es, die Mitglieder<br />

in die Lage zu versetzen, ihre Maßnahmen gegen <strong>Zwangsarbeit</strong> zu verstärken<br />

durch Verfolgung eines umfassenden und integrierten Ansatzes <strong>zur</strong> Prävention, zum<br />

Opferschutz, <strong>zur</strong> Entschädigung und <strong>zur</strong> Durchsetzung, auch durch internationale<br />

Zusammenarbeit und/oder Unterstützung.<br />

223. Der Grundgedanke, der einem neuen Instrument/neuen Instrumenten zugrunde liegt,<br />

wäre die Annahme eines auf Rechten basierenden Ansatzes, der den besten Interessen<br />

und den Auffassungen derjenigen Rechnung trägt, die tatsächlich oder potenziell <strong>von</strong><br />

<strong>Zwangsarbeit</strong> betroffen sind; die Sensibilität aller vorgeschlagenen Maßnahmen in<br />

Bezug auf Alter und Geschlecht; und Kohärenz und Koordinierung zwischen allen einschlägigen<br />

Politik- und Aktionsbereichen, um <strong>Zwangsarbeit</strong> und Menschenhandel zu<br />

beseitigen.<br />

224. Es sollte hervorgehoben werden, dass die neue Normensetzung die bestehenden<br />

IAO-Normen über <strong>Zwangsarbeit</strong> und über den allgemeineren Schutz der Arbeitnehmerrechte<br />

ergänzen und stärken würde, indem den Mitgliedstaaten spezifischere Normen<br />

und detaillierte Leitlinien <strong>zur</strong> Umsetzung des Grundsatzes der Beseitigung der <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

an die Hand gegeben würden. Die bestehenden Bestimmungen des Übereinkommens<br />

Nr. 182 über besondere Maßnahmen <strong>zur</strong> Sicherstellung der Beseitigung der<br />

schlimmsten Formen der Kinderarbeit, einschließlich der <strong>Zwangsarbeit</strong> <strong>von</strong> Kindern,<br />

würden durch die neue(n) Norm(en) nicht überarbeitet oder in Frage gestellt werden. Die<br />

Normensetzung würde auch das internationale Recht <strong>zur</strong> Bekämpfung des Menschenhandels<br />

und der Sklaverei ergänzen, indem Fragen <strong>von</strong> besonderer Bedeutung für die<br />

Welt der Arbeit angegangen würden.<br />

225. Die Norm könnte die Form eines Protokolls zum Übereinkommen Nr. 29 und/oder<br />

einer Empfehlung erhalten. Dieser Beschluss muss <strong>von</strong> der Konferenz im Licht der Antworten<br />

der Mitgliedstaaten auf den nachstehenden Fragebogen gefasst werden.<br />

226. Ein Protokoll würde <strong>zur</strong> Ratifizierung aufliegen, es könnte kurz gefasst sein und<br />

die Hauptgrundsätze der Prävention der <strong>Zwangsarbeit</strong>, des Opferschutzes, der Entschädi-<br />

68 ILC.103/IV/1

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