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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Internationaler rechtlicher und grundsatzpolitischer Kontext<br />

nierte Mekong-Ministerinitiative gegen Menschenhandel (COMMIT) <strong>von</strong> sechs nationalen<br />

Arbeitsgruppen geleitet. Ihr aktueller subregionaler Aktionsplan beinhaltet Zielsetzungen<br />

in fünf Bereichen: Grundsatzpolitik und Zusammenarbeit; rechtliche Rahmen;<br />

Rechtsvollzug und Justiz; Schutz, Erholung und Wiedereingliederung; Präventionsmaßnahmen<br />

und Verringerung <strong>von</strong> Anfälligkeit; sowie Überwachung, Evaluierung und<br />

Datensysteme gegen Menschenhandel. Der 2002 in die Wege geleitete Bali-Prozess<br />

betreffend Menschenschmuggel, Menschenhandel und damit zusammenhängende grenzüberschreitende<br />

Kriminalität ist ein freiwilliger regionaler und multilateraler Prozess, an<br />

dem über 40 Länder und verschiedene internationale Organisationen beteiligt sind. Sein<br />

Hauptschwerpunkt liegt zwar auf der Bekämpfung der irregulären Migration durch den<br />

koordinierten Vollzug <strong>von</strong> Rechtsvorschriften, doch auch die dem Problem zugrundeliegenden<br />

Ursachen werden zunehmend berücksichtigt.<br />

45. In Afrika wurde im November 2006 <strong>von</strong> der EU und afrikanischen Staaten der<br />

Aktionsplan <strong>von</strong> Ouagadougou <strong>zur</strong> Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere<br />

des Frauen- und Kinderhandels, angenommen. Er ist Ausdruck eines breiten Engagements<br />

europäischer und afrikanischer Staaten <strong>zur</strong> Zusammenarbeit für die Ermittlung,<br />

Unterstützung, den Schutz und die Heimschaffung der Opfer, den Informationsaustausch<br />

und Bemühungen im Hinblick auf Prävention und strafrechtliche Verfolgung. Außerdem<br />

gibt es subregionale Initiativen und Aktionspläne unter Leitung der Wirtschaftsgemeinschaft<br />

der Westafrikanischen Staaten (ECOWAS), der Wirtschaftsgemeinschaft der Zentralafrikanischen<br />

Staaten (ECCAS) und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen<br />

Afrika (SADC).<br />

46. Die EU, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)<br />

und der Europarat unterstützen Verfahren der regionalen Kooperation. Nach Annahme<br />

der Menschenhandelsrichtlinie im Jahr 2011 verabschiedete die Europäische Kommission<br />

die Strategie der EU <strong>zur</strong> Beseitigung des Menschenhandels 2012-16, die konkrete<br />

Maßnahmen enthält, um die effektive Durchführung <strong>von</strong> Rechtsvorschriften gegen Menschenhandel<br />

zu gewährleisten und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten<br />

der Europäischen Union und anderen Ländern zu erleichtern.<br />

47. In Amerika haben MERCOSUR und die Organisation Amerikanischer Staaten<br />

(OAS) Aktionspläne gegen Menschenhandel angenommen. Auf dem Vierten Amerikagipfel<br />

sind die Staatschefs 2005 die Verpflichtung eingegangen, <strong>Zwangsarbeit</strong> zu beseitigen.<br />

48. 2010 wurde in Doha, Katar, in Zusammenarbeit mit der Arabischen Liga die arabische<br />

Initiative zum Aufbau nationaler Kapazität <strong>zur</strong> Bekämpfung des Menschenhandels<br />

auf den Weg gebracht.<br />

Schlussbemerkung:<br />

Umsetzungslücken und Chancen<br />

49. Das Verbot der <strong>Zwangsarbeit</strong> und diesbezüglicher Praktiken ist im Völkerrecht klar<br />

verankert, und die Definition der <strong>Zwangsarbeit</strong> im Übereinkommen Nr. 29 besitzt auch<br />

heute nach wie vor Gültigkeit. Die <strong>Zwangsarbeit</strong>sübereinkommen haben gemeinsam<br />

eine wichtige Rolle beim globalen Kampf gegen diese Verletzungen der Menschen- und<br />

Arbeitsrechte gespielt, in Verbindung mit anderen internationalen Instrumenten.<br />

50. Dennoch existieren in der Praxis gravierende Umsetzungslücken, wie <strong>von</strong> der<br />

Sachverständigentagung im Februar 2013 festgestellt worden ist. In den folgenden Kapiteln<br />

dieses Berichts werden bestimmte Umsetzungslücken in Zusammenhang mit den<br />

ILC.103/IV/1 15

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