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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Verstärktes <strong>Handeln</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

Überwachung und Berichterstattung über die Fortschritte und Auswirkungen der Umsetzung<br />

durchführen oder sicherstellen.<br />

66. Die meisten nationalen Kommissionen oder ähnlichen Koordinationsgremien wurden<br />

nach dem Inkrafttreten des Menschenhandelsprotokolls eingesetzt. In der Regel<br />

konzentrieren sie sich auf Menschenhandel und gelegentlich auf den Handel <strong>von</strong> Frauen<br />

und Kindern zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. In einigen Ländern sind Parallelstrukturen<br />

entstanden, die sich mit Menschenhandel bzw. mit Zwangs- oder Schuldarbeit<br />

befassen. Ein Beispiel ist Peru, wo im Februar 2004 durch den Präsidialerlass Nr. 002-<br />

2004-IN die Ständige Multisektorale Arbeitsgruppe zum Menschenhandel eingesetzt<br />

wurde, während im Januar 2007 unter der Aufsicht des Ministers für Arbeit und<br />

Beschäftigungsförderung die Nationale Kommission <strong>zur</strong> Bekämpfung <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

eingerichtet wurde. In Pakistan ist ein nationaler Ausschuss unter dem Vorsitz des<br />

Ministers für Arbeit und Auslandspakistaner für die Durchführung des nationalen<br />

Aktionsplans <strong>zur</strong> Schuldarbeit (2001) zuständig, 3 während die 2005 angenommene und<br />

kürzlich aktualisierte Strategie gegen Menschenhandel <strong>von</strong> einem ressortübergreifenden<br />

Ausschuss für Menschenhandel geleitet wird, bei dem der Innenminister den Vorsitz<br />

führt.<br />

67. 2013 hat die Regierung Mauretaniens eine Nationale Agentur <strong>zur</strong> Bekämpfung der<br />

Relikte der Sklaverei und <strong>zur</strong> Förderung <strong>von</strong> Integration und Verringerung <strong>von</strong> Armut<br />

(ANLSESILP) eingerichtet, um bestehende Programme <strong>zur</strong> Ermittlung ehemaliger Sklaven<br />

und die Bereitstellung alternativer Existenzgrundlagen zu erweitern.<br />

68. Die Beteiligung <strong>von</strong> Organisationen der Zivilgesellschaft an nationalen Koordinationsmechanismen<br />

hat sich als nützlich erwiesen, da diese bei Aufklärungstätigkeiten,<br />

der Unterstützung <strong>von</strong> Opfern und Präventionsmaßnahmen eine äußerst wichtige Rolle<br />

übernehmen können. Die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Organisationen (NGOs)<br />

ist jetzt in vielen Ländern übliche Praxis, wenngleich es beim Ausmaß ihrer Einbeziehung<br />

große Unterschiede gibt. Nur wenige Länder beteiligen systematisch die Verbände<br />

der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer an ihren nationalen Koordinationsmechanismen.<br />

Hinzu kommt, dass sich die Kommissionen für sozialen Dialog in der Regel nicht mit<br />

Fragen der <strong>Zwangsarbeit</strong> und des Menschenhandels befassen. Es gibt jedoch einige<br />

erwähnenswerte Beispiele für Maßnahmen gegen <strong>Zwangsarbeit</strong>, die <strong>von</strong> Verbänden der<br />

Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ergriffen worden sind bzw. an denen sie sich beteiligt<br />

haben. So hat beispielsweise in Irland die dem Justiz- und Gleichstellungsministerium<br />

unterstehende Stelle <strong>zur</strong> Bekämpfung des Menschenhandels Arbeitsgruppen zu bestimmten<br />

Fragen eingerichtet, an denen sich auch Gewerkschaften beteiligen.<br />

69. Auf den wichtigen Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer <strong>zur</strong> Bekämpfung<br />

<strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> leisten können, wird in späteren Kapiteln eingegangen. Obschon eine<br />

solche Mitwirkung äußerst wünschenswert ist, enthält mit Ausnahme des Übereinkommens<br />

Nr. 182 kein vorhandenes internationales Instrument über <strong>Zwangsarbeit</strong>, Sklaverei<br />

und Menschenhandel einen ausdrücklichen Verweis auf die Rolle der Verbände der<br />

Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei der Prävention und Bekämpfung <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

und verwandten Praktiken.<br />

Forschungsarbeiten, Berichterstattung und Überwachung<br />

70. Forschungsarbeiten, einschließlich <strong>von</strong> nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselten<br />

Statistiken über die Verbreitung <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong>, sind für eine fundierte Konzep-<br />

3 Diese Funktion wurde kürzlich an die Provinzregierungen dezentralisiert.<br />

20 ILC.103/IV/1

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