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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Verstärktes <strong>Handeln</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel für Vergehen im Zusammenhang mit ihrem Opferstatuts<br />

nicht verhaftet, inhaftiert oder strafrechtlich verfolgt werden sollen. Dies gilt beispielsweise,<br />

wenn sie nicht im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind oder ein<br />

falsches Reise- oder sonstiges Dokument benutzen“.<br />

Besonderer Schutz für Kinder<br />

145. Ein Viertel aller <strong>Zwangsarbeit</strong>sopfer sind Kinder unter 18 Jahren, für die besondere<br />

Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Bei allen Maßnahmen, die im vorliegenden Kapitel<br />

beschrieben werden, müssen die besondere Gefährdung <strong>von</strong> Kindern und das Kindeswohl<br />

berücksichtigt werden. Nationale Weiterleitungsmechanismen und andere relevante<br />

Leitlinien sollten Bestimmungen zu kindgerechtem Verhalten enthalten. In Trinidad und<br />

Tobago beispielsweise wird im Gesetz gegen den Menschenhandel <strong>von</strong> 2011 vorgeschrieben,<br />

dass die Einsatzgruppe gegen Menschenhandel Unterstützung unter Berücksichtigung<br />

des „Kindeswohls“ leistet. Außerdem muss sie die Kinderschutzbehörde konsultieren,<br />

damit sie kindgerechte Schutzmaßnahmen anbieten kann. Dies beinhaltet auch<br />

ein kindgerechtes Angebot psychischer und physischer Gesundheitsfürsorge (Artikel 44).<br />

In anderen Ländern schreiben speziell auf Kinder zugeschnittene Bestimmungen beispielsweise<br />

vor, dass Befragungen möglichst kurz gehalten werden sollten, dass dabei<br />

kindgerechte Befragungstechniken angewendet werden müssen und, wenn erforderlich,<br />

ein Vormund eingesetzt werden muss.<br />

146. Wenn Zweifel über das Alter eines Kindes bestehen und keine Ausweisdokumente<br />

vorliegen, ist es wichtig anzunehmen, dass das Kind minderjährig ist. In solchen Fällen<br />

können Staaten psychologische Gutachten oder Gutachten über den Stand der Entwicklung<br />

heranziehen, um das Alter eines Kindes zu schätzen. Wenn bestimmte Schutzmaßnahmen,<br />

wie beispielsweise das Recht, im Land zu bleiben, nur für Opfer im Kindesalter<br />

gelten, können ungenaue Schätzungen potenziell die Rechte eines Kindes auf den<br />

Zugang zu solchen Maßnahmen verletzen. Bestimmte Länder wie Finnland oder die Vereinigten<br />

Staaten erkennen an, dass es schwierig ist, das Alter <strong>von</strong> Kindern genau zu<br />

schätzen und akzeptieren daher die niedrigste Schätzung, wenn bei Verfahren <strong>zur</strong> Schätzung<br />

des Alters verschiedene Altersangaben möglich sind.<br />

147. Kinder haben das gleiche Recht auf Unterstützung wie erwachsene Opfer <strong>von</strong><br />

<strong>Zwangsarbeit</strong>, allerdings muss die Unterstützung an ihre Bedürfnisse angepasst werden.<br />

In Indonesien, im Senegal und in den Niederlanden z. B. werden kindgerechte Unterkünfte<br />

<strong>zur</strong> Verfügung gestellt. In den Unterkünften wird mitunter auch provisorischer<br />

Unterricht für Opfer im Kindesalter angeboten, z. B. in Sambia. In anderen Ländern wie<br />

Bulgarien und Dänemark dürfen Kinder vor Ort eine Schule besuchen.<br />

148. Migrantenkinder als Opfer <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> brauchen besonderen Schutz, insbesondere<br />

wenn sie unbegleitet sind und/oder einen illegalen Migrantenstatus haben. In<br />

Italien z. B. wird im Grunde allen Opfern im Kindesalter bis zu 18 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis<br />

erteilt. Die Berücksichtigung des Kindeswohls und des Vorrangs <strong>von</strong> Kindern<br />

kann bedeuten, dass Kinder, die Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel geworden sind, im<br />

Zielland Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, wenn beispielsweise die Situation zu<br />

Hause dazu beigetragen hat, dass sie Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel geworden sind. In<br />

Schweden z. B. untersuchen die Sozialdienste, ob unbegleitete Kinder wieder zu ihren<br />

Eltern gebracht werden oder ob sie mit einem gesetzlichen Vormund in Schweden bleiben<br />

sollten.<br />

149. Im Fall einer Rückführung <strong>von</strong> Opfern im Kindesalter in das Land ihres Wohnsitzes<br />

ist eine Zusammenarbeit mit diesem Land besonders wichtig, um das Kindeswohl zu<br />

gewährleisten. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit der Vereinigten Arabischen<br />

Emirate und Bahrains mit Bangladesch, Pakistan, Mauretanien und Sudan, um Jungen,<br />

44 ILC.103/IV/1

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