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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Verstärktes <strong>Handeln</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

132. Globale Daten lassen darauf schließen, dass die meisten Opfer <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

nicht identifiziert werden. Daten des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung<br />

(UNODC) beispielsweise legen nahe, dass <strong>von</strong> 2007 bis 2010 nur<br />

43.000 Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel weltweit entdeckt wurden, und nur bei etwa einem<br />

Drittel da<strong>von</strong> handelte es sich um Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung<br />

<strong>von</strong> Arbeitskraft. 12 Im Verhältnis <strong>zur</strong> globalen Schätzung des IAA, die <strong>von</strong><br />

20,9 Millionen Opfern <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> ausgeht, entspricht dies nur einem kleinen Anteil.<br />

133. Es können verschiedene Akteure sein, die zuerst mit den Opfern in Kontakt kommen,<br />

beispielsweise die Polizei, Arbeitsinspektoren, Gewerkschaften, Mitarbeiter im<br />

Gesundheitswesen, Botschaftspersonal und NGOs. Es ist <strong>von</strong> Land zu Land unterschiedlich,<br />

inwieweit diese Akteure bei der Identifikation und der anschließenden Übergabe an<br />

Schutzdienste beteiligt sind. Bei der Identifikation kann die Arbeitsaufsichtsbehörde eine<br />

wichtige Rolle spielen. Einige Länder wie Brasilien, Peru und Spanien haben daher spezielle<br />

Arbeitsaufsichtsgruppen gegen <strong>Zwangsarbeit</strong> eingerichtet. 13 Gemäß der Gesetzgebung<br />

gegen Schuldarbeit in Indien und Pakistan liegt die Hauptverantwortung für die<br />

Entdeckung <strong>von</strong> Schuldarbeitern und ihre wirksame Rehabilitierung bei den Distrikt-<br />

Gerichten und den Distrikt-Überwachungsausschüssen.<br />

134. Auch Hotlines können für die erste Kontaktaufnahme nützlich sein. Hotline-Betreiber<br />

können Opfer an Anbieter <strong>von</strong> Hilfsdiensten weiterleiten. In den meisten Ländern,<br />

die für den vorliegenden Bericht untersucht wurden, gab es Hotlines, die entweder <strong>von</strong><br />

der Regierung oder <strong>von</strong> NGOs betrieben werden. Viele Hotlines sind jedoch nicht rund<br />

um die Uhr verfügbar, und die meisten bieten keine Übersetzungsdienste an, weshalb es<br />

für Opfer schwierig ist, sie zu nutzen. Hinzu kommt, dass viele sich speziell an weibliche<br />

Opfer <strong>von</strong> Menschenhandel oder Gewalt richten und es somit unwahrscheinlich ist,<br />

dass andere Opfer diese Hotlines nutzen.<br />

135. Mitarbeiter <strong>von</strong> Strafverfolgungsbehörden sowie Arbeitsinspektoren, Gewerkschaften,<br />

Organisationen der Zivilgesellschaft und andere beteiligte Akteure benötigen Ausbildung<br />

und Anleitung, um beurteilen zu können, ob einzelne Arbeitnehmer oder eine<br />

Gruppe <strong>von</strong> Arbeitnehmern sich in einer <strong>Zwangsarbeit</strong>ssituation befinden. In einer Reihe<br />

<strong>von</strong> Ländern, z. B. in Belgien und den Vereinigten Staaten, wurden Listen mit Indikatoren<br />

entwickelt und verteilt, um dem Personal an vorderster Front bei der Beurteilung zu<br />

helfen. 14 Wenn Opfer erst einmal identifiziert worden sind, müssen sie an Organisationen<br />

weiterverwiesen werden, die gezielte Unterstützung anbieten. In einigen Ländern<br />

wurden nationale Weiterleitungsmechanismen eingerichtet, die den Opfern den Zugang<br />

zu Hilfsdiensten erleichtern und eine Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen<br />

Akteuren entwickelt haben. Weiterleitungsmechanismen wurden zunächst im<br />

europäischen Kontext entwickelt und inzwischen auch in anderen Regionen eingerichtet.<br />

In Brasilien werden Familien und Einzelpersonen, deren Rechte u.a. durch <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

verletzt wurden, an das zuständige Sozialhilfezentrum (CREAS) verwiesen, das eine<br />

große Bandbreite an sozialen Diensten und Leistungen anbietet. In Kroatien und der<br />

12 UNODC (2012): Global report on trafficking in persons, Wien, S. 25.<br />

13 Die Rolle <strong>von</strong> Arbeitsinspektoren wird in Kapitel 7 ausführlich behandelt.<br />

14 Indikatoren sind Anzeichen, die für die mögliche Existenz <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> und/oder Menschenhandel sprechen.<br />

Das Ministerium für Innere Sicherheit in den Vereinigten Staaten beispielsweise hat Indikatoren für Menschenhandel<br />

in Form einer Checkliste <strong>von</strong> Fragen entwickelt, wie z. B. ob die Person im Besitz ihrer persönlichen<br />

und Reisedokumente ist, ob sie freien Umgang mit ihren Freunden oder ihrer Familie hat, ob sie für eine bestimmte<br />

Arbeit vermittelt wurde und nun gezwungen wird, eine andere Arbeit zu verrichten oder ob ihr mit Abschiebung<br />

gedroht wurde. Das IAA hat eine Broschüre über Indikatoren für <strong>Zwangsarbeit</strong> entwickelt und verbreitet.<br />

40 ILC.103/IV/1

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