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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Verstärktes <strong>Handeln</strong> <strong>zur</strong> <strong>Beendigung</strong> <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

Bedingungen enthalten darf als diejenigen, die für Arbeitnehmer gelten, die dieselbe<br />

Arbeit im Zielland verrichten.<br />

108. Es ist außerdem sehr wichtig, dass gerechte, wirksame politische Strategien <strong>zur</strong><br />

Regelung der internationalen Arbeitsmigration formuliert und umgesetzt werden. 11 Das<br />

souveräne Recht aller Staaten, über ihre Migrationspolitik zu entscheiden, wird zwar<br />

anerkannt. Es muss jedoch eingeräumt werden, dass unnötig restriktive oder komplizierte<br />

politische Maßnahmen, sowohl in den Herkunfts- als auch in den Zielländern,<br />

künftige Migranten und auch Arbeitgeber dazu veranlassen können, Vorschriften zu<br />

umgehen. Dies kann zu illegaler Migration, Menschenhandel und <strong>Zwangsarbeit</strong> führen.<br />

Argentinien beispielsweise verfolgt im Hinblick auf Zuwanderer aus MERCOSUR- und<br />

assoziierten Staaten eine offene politische Strategie. Im Migrationsgesetz <strong>von</strong> 2004 wird<br />

die Einreise <strong>von</strong> Zuwanderern und ihren Familien gewährleistet, selbst wenn sie nicht<br />

die erforderlichen Papiere vorlegen können, und sie genießen denselben Schutz und dieselben<br />

Rechte wie die argentinischen Staatsbürger, insbesondere im Hinblick auf soziale<br />

Dienstleistungen, öffentliche Güter, Gesundheit, Bildung, Justiz, Arbeit, Beschäftigung<br />

und Soziale Sicherheit. Außerdem führte das Patria-Grande-Programm dazu, dass <strong>von</strong><br />

2004 bis 2011 mehr als eine Million Zuwanderer legalen Status erhielten. Vereinfachte<br />

Genehmigungsverfahren und gut zugängliche Informationen über legale Zuwanderungskanäle,<br />

Arbeitsplatzangebote im Ausland und wie man Zugang dazu erhält, können<br />

ebenfalls wirkungsvolle Instrumente sein, um Missbrauch zu verhindern.<br />

109. Arbeitsaufsichtsbehörden sollten am Arbeitsplatz eine zentrale Rolle spielen. Sie<br />

sollen <strong>Zwangsarbeit</strong> und Menschenhandel verhindern, haben in vielen Fällen jedoch<br />

keine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung und nicht die erforderliche<br />

Ausbildung, um ihre Funktion in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Aufgrund<br />

ihres Zugangs zum Arbeitsplatz haben Arbeitsinspektoren ideale Voraussetzungen,<br />

Frühwarnsignale <strong>von</strong> Situationen wahrzunehmen, die sich zu <strong>Zwangsarbeit</strong> entwickeln<br />

können, wenn nicht rechtzeitig Korrekturen vorgenommen werden. Arbeitsinspektoren<br />

können informieren und den Arbeitnehmern Aufklärung und Rat bieten, damit solche<br />

Situationen nicht auftreten. 12 In Spanien beispielsweise ist eine spezielle Gruppe in der<br />

Dreigliedrigen Beratungskommission der Aufsichtsbehörde für Arbeit und Soziale<br />

Sicherheit dafür verantwortlich, Maßnahmen vorzuschlagen und die Aktivitäten der<br />

Arbeitsaufsichtsbehörde zu evaluieren, insbesondere in Bezug auf Verletzungen der<br />

Arbeitsgesetzgebung in der „irregulären Wirtschaft“ und die daraus resultierende Ausbeutung<br />

<strong>von</strong> Arbeitskräften.<br />

110. Einige Länder haben zusätzlich zu strafrechtlichen Sanktionen auch wirtschaftliche<br />

Sanktionen eingeführt, die <strong>zur</strong> Abschreckung dienen sollen und darauf abzielen, Einzelne<br />

und Unternehmen am Einsatz <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong> zu hindern. Im zweiten Nationalen<br />

Plan <strong>zur</strong> Abschaffung <strong>von</strong> Sklavenarbeit in Brasilien, der 2008 verabschiedet wurde,<br />

sind beispielsweise Maßnahmen enthalten, die Betriebe, in denen Sklavenarbeit vorge-<br />

11 Im Multilateralen Rahmen der IAO für Arbeitsmigration 2006 werden nicht bindende Prinzipien und Leitlinien<br />

für einen auf Rechten beruhenden Ansatz <strong>zur</strong> Arbeitsmigration aufgelistet, beispielsweise Mittel <strong>zur</strong> internationalen<br />

Zusammenarbeit, der Schutz <strong>von</strong> Arbeitsmigranten und die Verhinderung missbräuchlicher Migrationspraktiken.<br />

12 Der Sachverständigenausschuss hat betont, dass die Häufung bestimmter Verletzungen des Arbeitsrechts ein<br />

Indikator für <strong>Zwangsarbeit</strong> sein kann. Zusammengenommen erfüllen diese Rechtsverletzungen den Straftatbestand<br />

der „<strong>Zwangsarbeit</strong>“. Siehe die Allgemeine Erhebung 2012, Abs. 321. Arbeitsinspektoren können einzelne<br />

Rechtsverletzungen vorbeugend erfassen und entsprechend reagieren, bevor die Situation sich weiter verschlimmern<br />

kann und in <strong>Zwangsarbeit</strong> übergeht. In Extremfällen können sie anordnen, dass das Unternehmen<br />

geschlossen wird. Das Thema Arbeitsaufsicht wird in Kapitel 7 eingehender behandelt.<br />

32 ILC.103/IV/1

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