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Verstärktes Handeln zur Beendigung von Zwangsarbeit

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Rechtsvollzug<br />

schenhandelsdelikte mit 20 Jahren Freiheitsentzug und erheblichen Geldbußen geahndet.<br />

Üblich sind auch verschärfte Strafen in Fällen, in denen es um Kinder, schwere körperliche<br />

Verletzungen, öffentliche Bedienstete oder andere Umstände geht. Artikel 4 der<br />

EU-Menschenhandelsrichtlinie schreibt schärfere Strafen (eine Freiheitsstrafe <strong>von</strong> mindestens<br />

zehn Jahren) in Fällen vor, in denen das Opfer „besonders schutzbedürftig“ war,<br />

einschließlich eines Kindes; einer kriminellen Vereinigung; in Fällen vorsätzlicher oder<br />

grober Fahrlässigkeit, durch die das Leben des Opfers gefährdet wurde; oder in Fällen,<br />

in denen schwere Gewalt angewendet oder dem Opfer besonders schwerer Schaden<br />

zugefügt wurde. Mehrere Länder, wie Bangladesch, Zypern und Ecuador, sehen höhere<br />

Strafen in Fällen des Menschenhandels <strong>zur</strong> sexuellen Ausbeutung als des Menschenhandels<br />

<strong>zur</strong> Ausbeutung der Arbeitskraft vor.<br />

200. In Brasilien werden etliche ergänzende Ansätze verwendet, um die gesetzliche<br />

Bestimmung gegen „sklavereiähnliche Bedingungen“ durchzusetzen. Gemäß der interministeriellen<br />

Verordnung Nr. 02/2011 MTE/SDH führen das Ministerium für Arbeit<br />

und Beschäftigung und das Sekretariat für Menschenrechte eine sogenannte „schmutzige<br />

Liste“, bei der es sich um ein öffentliches Verzeichnis <strong>von</strong> Einzelpersonen oder juristischen<br />

Personen handelt, die Arbeitskräften nachweislich sklavereiähnliche Bedingungen<br />

auferlegt haben. Wenn der Täter auf der Liste steht, wird er <strong>von</strong> der Arbeitsaufsicht zwei<br />

Jahre lang überwacht, um eine Wiederholung der Straftat auszuschließen, während<br />

öffentliche und private Finanzinstitute Beschränkungen auferlegen, wie die Ablehnung<br />

eines Kredits. Durch Verurteilungen wegen Sklavenarbeit haben brasilianische Arbeitsgerichte<br />

die Zahlung <strong>von</strong> rückständigen Löhnen sowie <strong>von</strong> Schadenersatz für „kollektive<br />

immaterielle Schäden“ angeordnet. In jüngsten Urteilen haben diese Schadenersatzzahlungen<br />

Rekordbeträge erreicht. 17 Der anhängige Entwurf einer Verfassungsänderung<br />

würde die Enteignung <strong>von</strong> Betrieben ermöglichen, die nachweislich Sklavenarbeit eingesetzt<br />

haben.<br />

201. Manche Länder sehen auch die Beschlagnahme der Vermögenswerte derjenigen<br />

vor, die wegen Menschenhandelsdelikten verurteilt worden sind. In Ägypten sieht Artikel<br />

13 des Gesetzes Nr. (64) <strong>von</strong> 2010 <strong>zur</strong> Bekämpfung des Menschenhandels die Einziehung<br />

<strong>von</strong> Erträgen aus Straftaten vor. In Rumänien können die Vermögenswerte <strong>von</strong><br />

Menschenhändlern nach Paragraph 19 des Gesetzes über die Verhütung und Bekämpfung<br />

des Menschenhandels, 2001, beschlagnahmt werden. 18<br />

Die Rolle der Arbeitsverwaltung und der Arbeitsaufsicht<br />

202. Da die Aufdeckung, Untersuchung und Strafverfolgung <strong>von</strong> Fällen <strong>von</strong> <strong>Zwangsarbeit</strong><br />

und damit zusammenhängenden Straftatbeständen kompliziert ist, bedarf es einer<br />

engen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Zweigen des Rechtsvollzugs. Während<br />

die Rolle der Strafvollzugsbehörden bei der Bekämpfung des Menschenhandels in<br />

vielen Ländern eindeutig festgelegt ist, wird der entscheidende Beitrag der Arbeitsverwaltungen<br />

und der Arbeitsaufsichtsdienste bei der Bekämpfung der <strong>Zwangsarbeit</strong> nicht<br />

immer ausreichend anerkannt oder unterstützt.<br />

203. Arbeitsaufsichtsdienste verfügen über beste Voraussetzungen, um Maßnahmen<br />

gegen <strong>Zwangsarbeit</strong> zu ergreifen, weil sie Zugang zu den Betrieben haben, weil es ihre<br />

Aufgabe ist, Verstöße gegen das Arbeitsrecht aufzudecken, und weil sie imstande sind,<br />

17 Im Jahr 2010 beispielsweise verurteilte das Höhere Arbeitsgericht ein Bauunternehmen <strong>zur</strong> Zahlung <strong>von</strong><br />

5 Millionen R$ (rund 2,85 Millionen US-Dollar) als Schadenersatz für kollektive immaterielle Schäden, weil es<br />

180 Arbeitskräften Sklavenarbeit auferlegt hatte.<br />

18 Die Beschlagnahme <strong>von</strong> Vermögenswerten wird auch in Kapitel 6 erörtert.<br />

ILC.103/IV/1 61

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