GESCHÄFTSBERICHT 2000 - adidas Group
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Erläuterungen zum Konzernabschluss (IAS)<br />
Die <strong>adidas</strong>-Salomon AG, eine börsennotierte Aktiengesellschaft<br />
nach deutschem Recht, und ihre Tochtergesellschaften entwickeln,<br />
produzieren und vertreiben ein breites Angebot von<br />
Sport- und Freizeitartikeln unter den folgenden Markennamen:<br />
Produkte der Marke <strong>adidas</strong> umfassen Schuhe, Bekleidung<br />
und Sportzubehör wie Taschen und Bälle. Die Produkte werden<br />
von <strong>adidas</strong> entworfen, entwickelt und im Auftrag von <strong>adidas</strong><br />
fast ausschließlich von Subunternehmern hergestellt.<br />
Produkte der Marke Salomon umfassen Ski- und Snowboardprodukte<br />
(Ski, Snowboards, Stiefel und Bindungen), die hauptsächlich<br />
in Frankreich und Italien entwickelt und hergestellt<br />
werden. Neben diesen Wintersportprodukten wurde das<br />
Produktsortiment auf Sommersportartikel, wie zum Beispiel<br />
Wanderschuhe und Inline Skates, ausgeweitet.<br />
TaylorMade entwickelt und montiert bzw. produziert hochwertige<br />
Golfschläger, -bälle und -ausrüstung.<br />
Zu den Produkten der Marke Mavic gehören Felgen und<br />
Laufräder für Mountainbikes und Rennräder.<br />
Weitere eingetragene Markenzeichen sind erima und Bonfire.<br />
Unter diesen Markennamen wird Bekleidung vertrieben.<br />
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Herzogenaurach, Deutschland.<br />
1. Grundsätzliches<br />
Der Konzernabschluss der <strong>adidas</strong>-Salomon AG und ihrer<br />
Tochtergesellschaften (zusammen die „Gesellschaft“ oder<br />
„<strong>adidas</strong>-Salomon“ genannt) wird in Übereinstimmung mit den<br />
Rechnungslegungsgrundsätzen des International Accounting<br />
Standards Committee (International Accounting Standards –<br />
„IAS“) erstellt. Dabei werden alle zum 31. Dezember <strong>2000</strong> bzw.<br />
1999 gültigen IAS-Standards und Interpretationen des Standing<br />
Interpretations Committee („SIC“) angewandt.<br />
Seit dem 1. Januar <strong>2000</strong> werden folgende neue Standards<br />
angewandt:<br />
IAS 16 (überarbeitet 1998) „Sachanlagen“<br />
IAS 22 (überarbeitet 1998) „Unternehmenszusammenschlüsse“<br />
IAS 36<br />
„Wertminderung von Vermögenswerten“<br />
IAS 37<br />
„Rückstellungen, Eventualschulden<br />
und Eventualforderungen“<br />
IAS 38<br />
„Immaterielle Vermögenswerte“<br />
Sämtliche Beträge werden grundsätzlich in Tausend Euro<br />
angegeben. Die Umrechnung in Euro erfolgt nach der ursprünglichen<br />
Umrechnung der Jahresabschlüsse, die in der jeweiligen<br />
lokalen Währung erstellt wurden, in Deutsche Mark (DM).<br />
Daraufhin wurde der Konzernabschluss basierend auf dem<br />
offiziellen DM/Euro-Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro<br />
umgerechnet.<br />
Neue Rechnungslegungsgrundsätze<br />
Ab dem 1. Januar 2001 wird die Gesellschaft IAS 39 „Finanzinstrumente:<br />
Ansatz und Bewertung“ anwenden. Nach diesem<br />
Standard sind alle Finanzinstrumente in der Bilanz mit ihrem<br />
Marktwert auszuweisen. Gleichzeitig wurden die Vorschriften<br />
für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (das so genannte<br />
Hedge Accounting) verschärft. Nach den bisherigen Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsrichtlinien konnten Gewinne und Verluste<br />
aus Sicherungsgeschäften für zukünftige Transaktionen<br />
bis zur Fälligkeit des gesicherten Grundgeschäfts abgegrenzt<br />
werden.<br />
Nach IAS 39 ist Hedge Accounting für Finanzinstrumente, die<br />
der Absicherung voraussichtlicher künftiger Transaktionen<br />
dienen, weiterhin möglich, wenn die Absicherung durch Devisenterminkontrakte<br />
erfolgt und bestimmte Voraussetzungen („Test<br />
der Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts“) erfüllt werden.<br />
Nach IAS 39 ist Hedge Accounting für Währungsoptionen in<br />
beschränktem Umfang möglich, wenn es sich um Währungsoptionen,<br />
die „in-the-money“ sind, handelt. Um die Prämien-