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GESCHÄFTSBERICHT 2000 - adidas Group

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66<br />

Erläuterungen zum Konzernabschluss (IAS)<br />

Die <strong>adidas</strong>-Salomon AG, eine börsennotierte Aktiengesellschaft<br />

nach deutschem Recht, und ihre Tochtergesellschaften entwickeln,<br />

produzieren und vertreiben ein breites Angebot von<br />

Sport- und Freizeitartikeln unter den folgenden Markennamen:<br />

Produkte der Marke <strong>adidas</strong> umfassen Schuhe, Bekleidung<br />

und Sportzubehör wie Taschen und Bälle. Die Produkte werden<br />

von <strong>adidas</strong> entworfen, entwickelt und im Auftrag von <strong>adidas</strong><br />

fast ausschließlich von Subunternehmern hergestellt.<br />

Produkte der Marke Salomon umfassen Ski- und Snowboardprodukte<br />

(Ski, Snowboards, Stiefel und Bindungen), die hauptsächlich<br />

in Frankreich und Italien entwickelt und hergestellt<br />

werden. Neben diesen Wintersportprodukten wurde das<br />

Produktsortiment auf Sommersportartikel, wie zum Beispiel<br />

Wanderschuhe und Inline Skates, ausgeweitet.<br />

TaylorMade entwickelt und montiert bzw. produziert hochwertige<br />

Golfschläger, -bälle und -ausrüstung.<br />

Zu den Produkten der Marke Mavic gehören Felgen und<br />

Laufräder für Mountainbikes und Rennräder.<br />

Weitere eingetragene Markenzeichen sind erima und Bonfire.<br />

Unter diesen Markennamen wird Bekleidung vertrieben.<br />

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Herzogenaurach, Deutschland.<br />

1. Grundsätzliches<br />

Der Konzernabschluss der <strong>adidas</strong>-Salomon AG und ihrer<br />

Tochtergesellschaften (zusammen die „Gesellschaft“ oder<br />

„<strong>adidas</strong>-Salomon“ genannt) wird in Übereinstimmung mit den<br />

Rechnungslegungsgrundsätzen des International Accounting<br />

Standards Committee (International Accounting Standards –<br />

„IAS“) erstellt. Dabei werden alle zum 31. Dezember <strong>2000</strong> bzw.<br />

1999 gültigen IAS-Standards und Interpretationen des Standing<br />

Interpretations Committee („SIC“) angewandt.<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2000</strong> werden folgende neue Standards<br />

angewandt:<br />

IAS 16 (überarbeitet 1998) „Sachanlagen“<br />

IAS 22 (überarbeitet 1998) „Unternehmenszusammenschlüsse“<br />

IAS 36<br />

„Wertminderung von Vermögenswerten“<br />

IAS 37<br />

„Rückstellungen, Eventualschulden<br />

und Eventualforderungen“<br />

IAS 38<br />

„Immaterielle Vermögenswerte“<br />

Sämtliche Beträge werden grundsätzlich in Tausend Euro<br />

angegeben. Die Umrechnung in Euro erfolgt nach der ursprünglichen<br />

Umrechnung der Jahresabschlüsse, die in der jeweiligen<br />

lokalen Währung erstellt wurden, in Deutsche Mark (DM).<br />

Daraufhin wurde der Konzernabschluss basierend auf dem<br />

offiziellen DM/Euro-Umrechnungskurs von 1,95583 in Euro<br />

umgerechnet.<br />

Neue Rechnungslegungsgrundsätze<br />

Ab dem 1. Januar 2001 wird die Gesellschaft IAS 39 „Finanzinstrumente:<br />

Ansatz und Bewertung“ anwenden. Nach diesem<br />

Standard sind alle Finanzinstrumente in der Bilanz mit ihrem<br />

Marktwert auszuweisen. Gleichzeitig wurden die Vorschriften<br />

für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (das so genannte<br />

Hedge Accounting) verschärft. Nach den bisherigen Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsrichtlinien konnten Gewinne und Verluste<br />

aus Sicherungsgeschäften für zukünftige Transaktionen<br />

bis zur Fälligkeit des gesicherten Grundgeschäfts abgegrenzt<br />

werden.<br />

Nach IAS 39 ist Hedge Accounting für Finanzinstrumente, die<br />

der Absicherung voraussichtlicher künftiger Transaktionen<br />

dienen, weiterhin möglich, wenn die Absicherung durch Devisenterminkontrakte<br />

erfolgt und bestimmte Voraussetzungen („Test<br />

der Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts“) erfüllt werden.<br />

Nach IAS 39 ist Hedge Accounting für Währungsoptionen in<br />

beschränktem Umfang möglich, wenn es sich um Währungsoptionen,<br />

die „in-the-money“ sind, handelt. Um die Prämien-

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