GESCHÄFTSBERICHT 2000 - adidas Group
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18. Eigenkapital<br />
Das Grundkapital beträgt 116.093.952 c und ist in 45.349.200<br />
Stückaktien eingeteilt.<br />
Die Aktionäre der <strong>adidas</strong>-Salomon AG beschlossen auf der<br />
Hauptversammlung vom 11. Mai <strong>2000</strong> die Aufhebung des<br />
genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 der<br />
Satzung sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals<br />
gemäß § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3.<br />
Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 27. Juli<br />
<strong>2000</strong> in das Handelsregister eingetragen.<br />
Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung am 28. Mai<br />
1997 die Änderung des genehmigten Kapitals gemäß § 4<br />
Abs. 4 (genehmigtes Kapital III) beschlossen. Gegen diesen<br />
Beschluss wurde eine Anfechtungsklage eingereicht.<br />
Auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 1999 beschlossen<br />
die Aktionäre die Umwandlung des genehmigten Kapitals<br />
gemäß § 4 Abs. 4, das noch Gegenstand der Anfechtungsklage<br />
war, in Euro.<br />
Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden nach<br />
Zurückweisung der Anfechtungsklage durch das Gericht<br />
am 10. Oktober <strong>2000</strong> in das Handelsregister eingetragen.<br />
Genehmigtes Kapital<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 bis 4 der Satzung der <strong>adidas</strong>-Salomon AG<br />
ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
das Grundkapital<br />
bis zum 26. Juli 2005<br />
• durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig<br />
oder mehrmals, jedoch um höchstens 42.800.000 c zu<br />
erhöhen und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge<br />
von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen<br />
(genehmigtes Kapital I); und<br />
• durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig<br />
oder mehrmals, jedoch um höchstens 8.000.000 c zu<br />
erhöhen, wobei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das<br />
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann,<br />
soweit es Spitzenbeträge betrifft bzw. sofern die neuen<br />
Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der<br />
den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (genehmigtes<br />
Kapital II); und<br />
bis zum 9. Oktober 2002<br />
• durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen<br />
einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens<br />
3.579.043,17 c zu erhöhen, und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats,<br />
das Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen<br />
(genehmigtes Kapital III).