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GESCHÄFTSBERICHT 2000 - adidas Group

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80<br />

18. Eigenkapital<br />

Das Grundkapital beträgt 116.093.952 c und ist in 45.349.200<br />

Stückaktien eingeteilt.<br />

Die Aktionäre der <strong>adidas</strong>-Salomon AG beschlossen auf der<br />

Hauptversammlung vom 11. Mai <strong>2000</strong> die Aufhebung des<br />

genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 der<br />

Satzung sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals<br />

gemäß § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 3.<br />

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 27. Juli<br />

<strong>2000</strong> in das Handelsregister eingetragen.<br />

Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung am 28. Mai<br />

1997 die Änderung des genehmigten Kapitals gemäß § 4<br />

Abs. 4 (genehmigtes Kapital III) beschlossen. Gegen diesen<br />

Beschluss wurde eine Anfechtungsklage eingereicht.<br />

Auf der Hauptversammlung vom 20. Mai 1999 beschlossen<br />

die Aktionäre die Umwandlung des genehmigten Kapitals<br />

gemäß § 4 Abs. 4, das noch Gegenstand der Anfechtungsklage<br />

war, in Euro.<br />

Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden nach<br />

Zurückweisung der Anfechtungsklage durch das Gericht<br />

am 10. Oktober <strong>2000</strong> in das Handelsregister eingetragen.<br />

Genehmigtes Kapital<br />

Gemäß § 4 Abs. 2 bis 4 der Satzung der <strong>adidas</strong>-Salomon AG<br />

ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

das Grundkapital<br />

bis zum 26. Juli 2005<br />

• durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig<br />

oder mehrmals, jedoch um höchstens 42.800.000 c zu<br />

erhöhen und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, Spitzenbeträge<br />

von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen<br />

(genehmigtes Kapital I); und<br />

• durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig<br />

oder mehrmals, jedoch um höchstens 8.000.000 c zu<br />

erhöhen, wobei, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das<br />

Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann,<br />

soweit es Spitzenbeträge betrifft bzw. sofern die neuen<br />

Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der<br />

den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (genehmigtes<br />

Kapital II); und<br />

bis zum 9. Oktober 2002<br />

• durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen<br />

einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens<br />

3.579.043,17 c zu erhöhen, und, mit Zustimmung des Aufsichtsrats,<br />

das Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen<br />

(genehmigtes Kapital III).

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