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Kapitel 2 - Ipce

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Diese Ausnahme ergibt sich aus dem konsequenten Verständnis der Funktion der<br />

Menschenrechte als Schutz der Schwachen und Schutzlosen. Mitunter kann sich daraus sogar<br />

die Verpflichtung zur Grundrechtseinschränkung ergeben.<br />

Die Beweislast für das Vorliegen einer verminderten Einsichtsfähigkeit und einer<br />

Selbstgefährdung liegt im Sinne der Grundrechtseffektivität beim Staat.<br />

Weicht die Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht (mehr) wesentlich vom Durchschnitt eines<br />

erwachsenen Menschen ab, so ist Selbstgefährdung als Kriterium zur Einschränkung der<br />

selbständigen Grundrechtsausübung unzulässig.<br />

An die Einsichtsfähigkeit sind keine zu strengen Kriterien anzulegen, insbesondere ist keine<br />

perfekte Meisterung neuer Lebenssituationen nötig.<br />

Anmerkungen Kap. 2.12<br />

1<br />

Diese Fürsorgeverpflichtung folgt aus der Aufgabe des Staates, die Freiheit des Einzelnen zu maximieren. Dieser<br />

Aufgabe würde er nicht gerecht, beschränkte er sich darauf, eigene Freiheitseingriffe zu minimieren, aber keinen<br />

Schutz gegen Beeinträchtigungen und Verletzungen von seiten anderer Individuen zu gewähren. Aus diesen<br />

Gründen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aus den Bestimmungen der EMRK auch positive<br />

Verpflichtungen der Staaten zum Schutze der Freiheitsrechte auch gegenüber anderen Individuen abgeleitet (siehe<br />

unten Kap. 2.212 [2]).<br />

2<br />

Die folgenden Ausführungen gelten sinngemäß auch für andere Personen mit geminderter Einsichts- und<br />

Urteilsfähigkeit, wie psychisch Kranke, Berauschte u.ä.. Wegen des Gegenstandes der Untersuchung (Kinder- und<br />

Jugendschutz im Sexualstrafrecht) ist im Weiteren immer nur von Kindern und Jugendlichen die Rede.<br />

3<br />

Die Darstellungen der Positionen Hobbes, Lockes und Mills folgen hier im wesentlichen der Darstellung bei<br />

Worsfold 1974 (p. 143ff).<br />

4<br />

Hobbes unterliegt hier einem gewissen Widerspruch, denn er verpflichtet Kinder dazu, Gehorsam zu versprechen,<br />

obwohl er ihnen gleichzeitig die Fähigkeit zu gültigen Versprechen abspricht, weil sie die Folgen nicht übersehen<br />

könnten.<br />

5<br />

„There would be no reason why any man should desire to have children or to take care to nourish them if<br />

afterwards to have no other benefit from them than from other men." (Hobbes, Leviathan, Molesworth ed., Vol. 3, p.<br />

329, London: J. Bonn, 1839-45, zit. nach: Worsfold 1974, p. 144)<br />

6<br />

Beachtenswert ist, daß bei Locke, im Gegensatz zu Hobbes, nun von Eltern und nicht mehr nur vom Vater die<br />

Rede ist.<br />

7 Locke schloß auch Katholiken und Atheisten von der religiösen Toleranz aus (Richards 1986, p. 248)<br />

8<br />

siehe oben Kap. 2.11

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