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Kapitel 2 - Ipce

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An das Vorliegen eines dringenden sozialen Bedürfnisses stellen die Konventionsorgane recht<br />

hohe Anforderungen.<br />

„[N]ecessary in this context does not have the flexibility of such expressions as useful,<br />

reasonable, or desirable, but implies the existence of a pressing social need for the<br />

interference in question". 39<br />

Bei der Feststellung eines „dringenden sozialen Bedürfnisses" steht den nationalen Behörden<br />

ein gewisser Ermessensspielraum zu, der jedoch umso kleiner ist, je größer sich die<br />

Übereinstimmung der nationalen Rechtsordnungen in einer bestimmten Frage darstellt. 40<br />

Das Ausmaß des Ermessensspielraums der einem Staat zukommt wird aber nicht nur vom<br />

Konsens zwischen den nationalen Rechtsordnungen bestimmt, sondern auch anhand der<br />

wissenschaftlichen Erkenntnisse und der öffentlichen Meinung. Auch hier sinkt der Spielraum<br />

mit steigendem Konsens. 41<br />

Werden Normen nur selten vollzogen, so liegt darin ein Hinweis darauf, daß sie nicht<br />

„notwendig" sind. 42<br />

Eingriffe in das Sexualleben, als einem „most intimate aspect of private life" 43 , unterzieht der<br />

Gerichtshof einer noch verstärkten Prüfung; er verlangt zu ihrer Rechtfertigung „particularly<br />

serious reasons". 44<br />

Was den sexualstrafrechtlichen Jugendschutz betrifft, so führt die Kommission aus, daß ,,[t]he<br />

establishment of the existence of a danger making it necessary to protect a social category<br />

must be based on various concording analysis of the position and particularly [...], those of<br />

psychologists, sociologists and specialists in social protection" 45 .<br />

Verhältnismäßigkeit<br />

Die „Notwendigkeit" einer Maßnahme ergibt aber nicht schon alleine aus einem dringenden<br />

sozialen Bedürfnis danach, sondern sie ist vor allem an das Merkmal der „demokratischen<br />

Gesellschaft" geknüpft.<br />

So hält der Gerichtshof fest, daß „[a]ccording to the Court's case-law, a restriction on a<br />

Convention right cannot be regarded as necessary in a democratic society - two hallmarks of

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