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Integrationsförderung durch Migrantenorganisationen

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Talkrunde: Netzwerke in der<br />

Integrationsförderung als Zukunftsaufgabe?<br />

Moderation:<br />

Dr. Ansgar Klein, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches<br />

Engagement (BBE)<br />

Podium:<br />

Margit Gottstein, Beauftragte der Bundesregierung<br />

für Migration, Flüchtlinge und Integration<br />

Behshid Najafi, Forum der Migrantinnen und Migranten<br />

im Paritätischen<br />

Dr. Gerhard Timm, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

der Freien Wohlfahrtspflege<br />

Miguel Vicente, Geschäftsführer des Bundeszuwanderungs-<br />

und Integrationsrates und der Ausländerbeiräte<br />

des Landes Rheinland-Pfalz<br />

Die Podiumsteilnehmenden hatten zunächst die Gelegenheit,<br />

ihre Positionen in kurzen Impulsreferaten<br />

auszuführen:<br />

Margit Gottstein:<br />

Die Beteiligung von <strong>Migrantenorganisationen</strong> war<br />

in der vergangenen Legislaturperiode für die Bundesregierung<br />

ein wesentlicher Baustein der Integrationspolitik.<br />

Insbesondere bei der Formulierung und<br />

Umsetzung des Nationalen Integrationsplans spielte<br />

der Dialog mit <strong>Migrantenorganisationen</strong> eine zentrale<br />

Rolle. Dieser soll auch in der angelaufenen Legislaturperiode<br />

fortgesetzt werden.<br />

Der Koalitionsvertrag benennt zur Ausgestaltung der<br />

Integrationspolitik folgende zentralen Vorhaben:<br />

1. Der Nationale Integrationsplan soll zu einem Nationalen<br />

Aktionsplan Integration weiterentwickelt werden.<br />

Mit einem Aktionsplan sollen die im Integrationsplan<br />

angelegten Ziele genauer festgelegt und<br />

ihnen passgenaue Maßnahmen zugeordnet werden.<br />

Angestrebt werden Zielgrößen, die überprüfbar<br />

sind. Um den Grad der Zielerreichung messen<br />

zu können, sollen ihnen Indikatoren zugeordnet<br />

werden. Wesentliche Themenfelder werden voraussichtlich<br />

die frühkindliche Förderung, Bildung,<br />

Ausbildung und Arbeitsmarkt sowie Sprachförderung<br />

und Gesundheit sein. Im gesamten Prozess<br />

werden im Rahmen der Beteiligung der Zivilgesellschaft<br />

wieder Migrantenorganisation einbezogen.<br />

2. Mit der Einrichtung eines Bundesbeirats für Integration<br />

hat der Koalitionsvertrag ein Anliegen der <strong>Migrantenorganisationen</strong><br />

aufgegriffen. Der Bundesbeirat<br />

soll die Integrationsbeauftragte bei der Erfüllung<br />

ihrer Aufgaben unterstützen und sie beraten. Bei der<br />

Auswahl der Mitglieder wird daher großer Wert auf<br />

ein inhaltlich breites und ausgewogenes Spektrum<br />

gelegt, in dem Wissenschaft und Praxis sowie <strong>Migrantenorganisationen</strong><br />

vertreten sein sollen.<br />

3. Mit Integrationsverträgen soll Integration verbindlicher<br />

gemacht und erreicht werden, dass Integrationsmaßnahmen<br />

zum frühestmöglichen Zeitpunkt<br />

beginnen. Daher soll sich der Integrationsvertrag<br />

zunächst an Neuzuwanderer richten, die dauerhaft<br />

in Deutschland leben möchten. Saisonarbeiter und<br />

Studenten zählen beispielsweise nicht dazu. Ausgenommen<br />

werden sollen auch Hochqualifizierte<br />

und EU-Bürger, da für letztere die Freizügigkeit innerhalb<br />

der EU gilt. Inhaltliche Schwerpunkte sollen<br />

insbesondere Sprache, Bildung und Ausbildung<br />

sein. Zu diesen und anderen Bereichen sollten die<br />

Voraussetzungen erfasst werden, mit denen Neuzuwanderer<br />

in unser Land kommen. Es geht nicht<br />

um ein allgemeines Bekenntnis, sondern um konkrete<br />

Schritte und Maßnahmen zur Integration.<br />

4. In Kooperation mit Ländern und Kommunen sollen<br />

Integrationspartnerschaften in Modellregionen geschaffen<br />

werden. Angestrebt wird eine strategische<br />

Ausrichtung der Integrationspolitik, die interkulturelle<br />

Öffnung der Verwaltung und Dienste, die sozialräumliche<br />

Ausrichtung der kommunalen Integrationspolitik<br />

sowie die Überprüfung der Wirkung von<br />

Integrationsmaßnahmen <strong>durch</strong> ein Monitoring.<br />

58 BBE - Dokumentation

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