Land- und Ernährugswirtschaft in Polen - Ministerstwo Rolnictwa i ...
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LAND- UND ERNÄHRUGSWIRTSCHAFT IN POLEN<br />
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Im Jahre 2008 hat die ARiMR, neben Zuschüssen zu Krediten, folgende Beihilfe erteilt:<br />
– Rückzahlungsbürgschaften <strong>und</strong> Garantien für Präferenzkredite – Investitions- <strong>und</strong> Naturkatastrophenkredite,<br />
– Rückzahlungsbürgschaften für Studentenkredite für Studenten aus dem ländlichen Raum.<br />
Die Rückzahlungsbürgschaften <strong>und</strong> Garantien für Investitionskredite <strong>und</strong> Naturkatastrophenkredite konnten<br />
diesen Banken erteilt werden, die mit der Agentur Vere<strong>in</strong>barungen zur Zusammenarbeit abgeschlossen<br />
hatten. Dabei handelte es sich um folgende Banken: BPS S.A., BGŻ S.A., GBW S.A., BZ WBK S.A., MBR S.A.,<br />
ING BS S.A., PKO BP <strong>und</strong> BPH S.A.<br />
2008 erteilte die Agentur Rückzahlungsbürgschaften für Studentenkredite über e<strong>in</strong>en Gesamtbetrag von<br />
6,044 Mio. zł. In der Zeitspanne 2001-2008 wurden die Beihilfen der Agentur an 4120 Studenten aus dem<br />
ländlichen Raum gewährt Gemäß den 2008 abgeschlossenen Bürgschaftsverträgen sowie den Anhängen zu den<br />
zuvor abgeschlossenen Verträgen beläuft sich der Wert der bisher gewährten Burgschaften auf 58, 240 Mio. zł.<br />
Seit 2002 erteilt die ARiMR den Gruppen von Agrarproduzenten F<strong>in</strong>anzhilfe für die Aufnahme der adm<strong>in</strong>istrativen<br />
Tätigkeit <strong>und</strong> für ihre Unterstützung. Im Jahre 2008 hat die Agentur mit 20 Produzentengruppen Verträge<br />
abgeschlossen, deren Anhänge die Erteilung der Beihilfe <strong>in</strong> Höhe von 853 000 zł. vorsahen.<br />
Der Gesamtwert der Beihilfe, die die Agentur im Zeitraum 2002–2008 den Gruppen der Agrarerzeuger gewährte,<br />
belief sich auf 15,91 Mio. zł. Die meisten (61) Gruppen hatten die Hilfe im Jahre 2004 beantragt.<br />
In Januar 2008 wurden neue Zuschüsse zu Kosten der Beseitigung von Falltieren e<strong>in</strong>geführt. Über die Agentur<br />
werden die von Agrarerzeugern getragenen Kosten der Beseitigung von toten R<strong>in</strong>dern, Schafen, Ziegen, Pferden<br />
<strong>und</strong> Schwe<strong>in</strong>en völlig oder teilweise bezahlt. Zu diesem Zweck wurden die Mittel <strong>in</strong> Höhe von 41,9 Mio. zł.<br />
verwendet, was die Erstattung von Kosten der Beseitigung von über 40,9 Tausend Stück R<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> 4,5 Tausend<br />
Stück Schafen <strong>und</strong> Ziegen, die der Untersuchungspflicht auf <strong>in</strong>fektiöse Enzephalopathie (BSE) unterlagen, sowie<br />
der Beseitigung von 12, 2 Tausend Stück R<strong>in</strong>dern <strong>und</strong> Pferden im Alter von 12–24 Monaten, 51,1 Tausend Stück<br />
von toten R<strong>in</strong>dern, Schafen, Ziegen <strong>und</strong> Pferden unter 12 Monaten, sowie auch über 167,6 Tausend Stück von<br />
toten Schwe<strong>in</strong>en ermöglichte.<br />
ZUSCHÜSSE ZUR VERSICHERUNG VON ACKERKULTUREN<br />
UND NUTZTIEREN<br />
! Aufgr<strong>und</strong> des Gesetzes über die Zuschüsse zur Versicherung von Ackerkulturen <strong>und</strong> Nutztieren vom 7. Juli<br />
2005 (Gesetzblatt Nr. 150, Pos. 1249, mit späteren Änderungen) gelten <strong>in</strong> dem polnischen Versicherungssystem<br />
für Ackerkulturen <strong>und</strong> Nutztiere die Haushaltszuschüsse für die Versicherungsprämien, die die Agrarerzeuger<br />
für Versicherung gegen folgende außergewöhnliche Naturereignisse entrichten: für Pflanzenproduktion<br />
(d.h. Anbau von Getreide, Mais, Raps, Rübensamen, Hopfen, Tabak, Freilandgemüse, Obstbäumen <strong>und</strong><br />
Obststräuchern, Erdbeeren, Kartoffeln, Zuckerrüben oder Legum<strong>in</strong>osen) gegen Orkan, Überschwemmung,<br />
Gewitterschauer, Hagel, Blitzschlag, Erdrutsch, Law<strong>in</strong>e, Dürre, negative Konsequenzen der Überw<strong>in</strong>terung<br />
<strong>und</strong> der Frühjahrsfrösten;<br />
! für Tierproduktion (d.h. R<strong>in</strong>dvieh, Pferde, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Schwe<strong>in</strong>e) gegen: Orkan,<br />
Überschwemmung, Gewitterschauer, Hagel, Blitzschlag, Erdrutsch, Law<strong>in</strong>e, Dürre, obligatorische Tötung.<br />
Die Höhe der Haushaltszuschüsse zu Versicherungsprämien, die die Agrarerzeuger aufgr<strong>und</strong> des Abschlusses<br />
e<strong>in</strong>er Versicherung für Ackerkulturen <strong>und</strong> Nutztiere für 2009 zu entrichten haben, wurde von dem M<strong>in</strong>isterrat<br />
<strong>in</strong> der Verordnung vom 4. Dezember 2008 über die Höhe der Zuschüsse zu Versicherungsprämien für die<br />
Versicherung von Ackerkulturen <strong>und</strong> Nutztieren im Jahre 2009 (Gesetzblatt Nr. 225 Pos. 1488) <strong>in</strong> folgender Höhe<br />
festgelegt: 50% des Beitrags für 1 ha landwirtschaftlicher Fläche <strong>und</strong> e<strong>in</strong> Nutztier. Die Erfahrungen aus dem Jahr<br />
2009 zeigen, dass die Arbeiten an der Modifizierung des Versicherungssystems für Ackerkulturen <strong>und</strong> Nutztiere<br />
fortgesetzt werden müssen. Es traten nämlich Schwierigkeiten auf, die sich aus der beschränkten Zugänglichkeit<br />
des Versicherungsangebots ergaben <strong>und</strong> die Attraktivtät des Systems bee<strong>in</strong>trächtigten.<br />
DIREKTZAHLUNGEN ZUM ACKERLAND<br />
<strong>Polen</strong>, wie die meisten „neuen” Mitgliedstaaten der Europäischen Union (mit der Ausnahme von Slowenien <strong>und</strong><br />
Malta) wendet e<strong>in</strong> vere<strong>in</strong>fachtes System von Direktzahlungen an (Englisch: S<strong>in</strong>gle Area Payment Scheme – SAPS).<br />
Diese Zahlungen werden schrittweise an die <strong>in</strong> der EU-15 geltenden Zahlungen angeglichen (Phas<strong>in</strong>g-<strong>in</strong> Pr<strong>in</strong>zip)