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Land- und Ernährugswirtschaft in Polen - Ministerstwo Rolnictwa i ...

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LAND- UND ERNÄHRUGSWIRTSCHAFT IN POLEN<br />

68<br />

Das Ziel der Maßnahme „sozial – wirtschaftliche Ausgleichszahlungen” ist die Milderung negativer sozial –<br />

wirtschaftlicher Folgen, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der polnischen Fischereiflotte stehen.<br />

Das System der Ausgleichszahlungen wegen des Arbeitsplatzverlusts, früherer Pensionierung oder der beruflichen<br />

Umschulung <strong>und</strong> Schulung ermöglicht, neue Arbeitsplätze im Bereich der Erbr<strong>in</strong>gung von Dienstleistungen<br />

außerhalb der Fischerei zu schaffen.<br />

Für die Umsetzung dieser Prioritätsachse wurden über 225 Millionen Euro bestimmt.<br />

Prioritätsachse 2 – Aquakultur, B<strong>in</strong>nenfischerei, Verarbeitung<br />

<strong>und</strong> Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei <strong>und</strong> der Aquakultur<br />

Im Rahmen dieser Achse werden folgende Maßnahmen umgesetzt: Investitionen im Bereich der Aquakultur,<br />

Umweltschutzmaßnahmen <strong>in</strong> der Aquakultur, Beihilfen für Hygienemaßnahmen <strong>und</strong> Veter<strong>in</strong>ärmaßnahmen,<br />

Beihilfen für die B<strong>in</strong>nenfischerei sowie Beihilfen für die Verarbeitung <strong>und</strong> Vermarktung von Fischerei- <strong>und</strong><br />

Aquakulturerzeugnissen.<br />

Die Maßnahme „Investitionen im Bereich der Aquakultur” hat zum Ziel, Gebäude im Bereich der Aquakultur<br />

zu auszubauen <strong>und</strong> zu modernisieren, die Funktionen diese Gebäude h<strong>in</strong>sichtlich perspektivischer oder neuer<br />

Fischarten zu diversifizieren sowie die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur im Bereich der Wasserorganismen<br />

zu fördern.<br />

Das Ziel der Maßnahme „Aquakultur” ist, den Erzeugern neue umweltfre<strong>und</strong>liche <strong>und</strong> umweltschützende<br />

Produktionsmethoden rückzuvergüten <strong>und</strong> für ökologische Produktionspraktiken im Bereich der polnischen<br />

Aquakultur zu werben. Das Mittel sieht auch den Schutz der genetischen Fischbestände vor.<br />

Im Rahmen der Maßnahme „B<strong>in</strong>nenfischerei” werden Investitionen <strong>in</strong> neue Fischereigeräte für Süßwasserfischerei,<br />

Investitionen <strong>in</strong> Bau, Ausbau, Ausstattung <strong>und</strong> Modernisierung der Geräte für B<strong>in</strong>nenfischerei sowie Investitionen<br />

im Bereich Ausladeplätze <strong>und</strong> Anlegestellen vorgesehen.<br />

Die Maßnahme „Investitionen im Bereich der Verarbeitung <strong>und</strong> Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei<br />

<strong>und</strong> der Aquakultur” sieht den Zuwachs des Potentials der Verarbeitungs<strong>in</strong>dustrie vor <strong>und</strong> zwar durch den<br />

Ausbau der schon bestehenden oder durch den Neubau von Gebäuden für die Fischverarbeitung, durch die<br />

Verbesserung der Qualität <strong>und</strong> der Wettbewerbsfähigkeit der verarbeiteten <strong>und</strong> vermarkten Fischprodukten,<br />

durch Investitionen <strong>in</strong> neue Technologien, neue Ausstattung <strong>und</strong> <strong>in</strong>novative Produktionsmethoden, Reduzierung<br />

negativer Auswirkungen der Fischverarbeitungsbetriebe auf die Umwelt <strong>und</strong> das Aufrechterhalten oder Erhöhung<br />

des Beschäftigungsniveaus <strong>in</strong> der Verarbeitungs<strong>in</strong>dustrie.<br />

Für die Umsetzung dieser Prioritätsachse wurde der Betrag <strong>in</strong> Höhe von fast 196 Millionen Euro bestimmt.<br />

Prioritätsachse 3 – Maßnahmen von geme<strong>in</strong>samen Interesse<br />

Im Rahmen der Prioritätsachse 3 wird die Umsetzung von Aufgaben im Rahmen folgender Maßnahmen<br />

f<strong>in</strong>anziell aus dem Europäischen Fischereifonds unerstützt: Maßnahme 3.1. – Geme<strong>in</strong>same Maßnahmen,<br />

Maßnahme 3.2. – Schutz <strong>und</strong> Entwicklung der Wasserfauna <strong>und</strong> – flora, Maßnahme 3.3. – Investitionen <strong>in</strong><br />

Häfen, Ausladeplätzen <strong>und</strong> Anlegestellen, Maßnahme 3.4. – Entwicklung neuer Märkte <strong>und</strong> Werbekampagnen,<br />

Maßnahme 3.5. – Pilotenprojekte, Maßnahme 3.6. – Modifizierung zum Zweck der Änderung der Bestimmung<br />

von Fischereifahrzeugen.<br />

Im Rahmen der Maßnahme 3.1. – „Geme<strong>in</strong>same Maßnahmen“ wird sich die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung hauptsächlich<br />

auf die Entwicklung der Organisation des Fischereisektors konzentrieren. Deswegen wird die Bildung <strong>und</strong><br />

Umstrukturierung der bestehenden Erzeugerorganisationen unterstützt. Die Unterstützung richtet sich auch an<br />

Wissenschaftler <strong>und</strong> Vertreter des Fischereisektors, die im Rahmen e<strong>in</strong>er Zusammenarbeit Schulungen, Sem<strong>in</strong>are<br />

oder Konferenzen zu Themen aus dem Fischereibereich organisieren werden. Die Unterstützung wird außerdem<br />

Techniken <strong>und</strong> umweltfre<strong>und</strong>liche Fanggeräte (mehr selektive) sowie die Beseitigung aus dem Meeresboden der<br />

Fanggeräte umfassen.<br />

Die Unterstützung im Rahmen der Maßnahme 3.2 – „Schutz <strong>und</strong> Entwicklung der Wasserfauna <strong>und</strong> –flora“ wird<br />

unter anderem für den Bau oder Modernisierung der Geräte bestimmt werden, die e<strong>in</strong>e Wanderung wandernder<br />

Fischarten über vor dem 1. Januar 2007 gebaute H<strong>in</strong>dernisse (Fischtreppen) ermöglichen. Diese Unterstützung<br />

wird unter anderem auch e<strong>in</strong> Investor nutzen können, der Besitzer von Wassergeräten oder ihren Teilen ist, die<br />

die Effektivität oder Sicherheit der Wanderung der Fische <strong>in</strong> öffentlichen B<strong>in</strong>nengewässern verh<strong>in</strong>dern oder diese<br />

negativ bee<strong>in</strong>flussen.

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