Land- und Ernährugswirtschaft in Polen - Ministerstwo Rolnictwa i ...
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LAND- UND ERNÄHRUGSWIRTSCHAFT IN POLEN<br />
Tab. 29. Sätze der Direktzahlungen <strong>in</strong> <strong>Polen</strong> im Jahre 2008<br />
Zahlungsart E<strong>in</strong>heit Zahlungssatz<br />
E<strong>in</strong>heitliche Flächenzahlung zł/ha 339,31<br />
Sektor I. (Kulturpflanzen) zł/ha 269,32<br />
Sektor II. (Hopfen)<br />
gekoppelte Zahlung zł/ha 407,60<br />
entkoppelte Zahlung zł/ha 591,50<br />
Sektor III.<br />
gekoppelte Zahlung zł/t 225,27<br />
(Kartoffelstärke)<br />
entkoppelte Zahlung zł/t<br />
1)<br />
gekoppelte Zahlung zł/kg 5,58<br />
Gruppe I Virg<strong>in</strong>ia<br />
Sektor IV.<br />
entkoppelte Zahlung zł/kg 1,79<br />
(Tabak)<br />
gekoppelte Zahlung zł/kg 4,54<br />
Gruppen. II, III, IV<br />
entkoppelte Zahlung zł/kg 1,23<br />
Sektor V. (Tierhaltung) zł/ha 379,55<br />
Zuckerzahlung zł/t 39,45<br />
Zahlung für Energiepflanzen zł/ha 152,85<br />
Zahlung für Beerenfrüchte zł/ha 1 358,68<br />
Zahlung für Tomaten zł/t 133,65<br />
1)<br />
Der volle Satz dieser Zahlung wird erst nach der Prüfung aller Zahlungsanträge bekannt.<br />
Quelle – ARiMR.<br />
58<br />
Health Check). Im Laufe dieser Debatte wurden Vorschläge zur Änderung des zur Zeit geltenden Zahlungssystems<br />
unterbreitet<br />
Die für <strong>Polen</strong> wichtigsten Beschlüsse des GAP-Ges<strong>und</strong>heitschecks umfassen:<br />
– die Möglichkeit, die SAPS bis zum 2013 zu erhalten – Die SAPS ist e<strong>in</strong>fach zu verwalten, die <strong>Land</strong>wirte<br />
brauchen nicht mehrere Anträge zu stellen, es bedarf ke<strong>in</strong>es komplizierten System der Berechtigungen;<br />
– die Sicherung, auch im Rahmen der SAPS, der Möglichkeit, e<strong>in</strong>en Teil von Direktzahlungen für die Lösung<br />
von sektorspezifischen Problemen zur Verfügung zu stellen;<br />
– die Möglichkeit, die separate Zuckerzahlung bis zur Abschaffung der SAPS, d.h. bis zum Jahre 2013, zu<br />
erhalten<br />
– die E<strong>in</strong>beziehung, ab 2012, der für vorläufige Zahlung für Beerenfrüchte (Erdbeeren <strong>und</strong> Himbeeren)<br />
ausgegebenen F<strong>in</strong>anzmittel <strong>in</strong> das System der Direktzahlungen, sowie die Möglichkeit, diese Mittel<br />
den Produzenten von Beerenfrüchten zukommen zu lassen, im Rahmen e<strong>in</strong>er separaten Zahlung für<br />
Beerenfrüchte;<br />
– Die Erhöhung des F<strong>in</strong>anzrahmens für Direktzahlungen <strong>in</strong> neuen Mitgliedstaaten um den Betrag von 347, 19<br />
Mio. Euro <strong>in</strong> den Jahren 2010-2012, so dass diese Staaten den sich aus der Überprüfung der geme<strong>in</strong>samen<br />
Agrarpolitik ergebenden neuen Aufgaben gerecht werden können (darunter für <strong>Polen</strong> 90 Mio. – 30 Mio.<br />
jährlich).<br />
– die Gewährleistung, dass den von der SAPS auf die Betriebsprämienregelung (SPS) übergehenden Staaten<br />
bei der Umsetzung der SPS dieselben Möglichkeiten wie <strong>in</strong> anderen Staaten angeboten werden, besonders<br />
wichtig ist hier die E<strong>in</strong>führung der Möglichkeit, die Zahlungsreserve zu benutzen – dadurch kann nicht nur<br />
regionales Zahlungsmodel (wie es die bisher geltenden Vorschriften vorsahen) sondern auch e<strong>in</strong> gemischtes<br />
System (Hybridsystem) angewandt werden;<br />
– Die Verschiebung der Frist für die Erfüllung der sich aus dem Bereich C (Tierges<strong>und</strong>heit) ergebenden Cross-<br />
Compliance-Anforderungen durch die neuen Mitgliedstaaten, bis zum 2013;<br />
– Abschaffung – ab 2010 – des Zahlungssystems für Energiepflanzen (<strong>und</strong> folglich auch der Beihilfe für<br />
Dauerkulturen).