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Land- und Ernährugswirtschaft in Polen - Ministerstwo Rolnictwa i ...

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LAND- UND ERNÄHRUGSWIRTSCHAFT IN POLEN<br />

Tab. 29. Sätze der Direktzahlungen <strong>in</strong> <strong>Polen</strong> im Jahre 2008<br />

Zahlungsart E<strong>in</strong>heit Zahlungssatz<br />

E<strong>in</strong>heitliche Flächenzahlung zł/ha 339,31<br />

Sektor I. (Kulturpflanzen) zł/ha 269,32<br />

Sektor II. (Hopfen)<br />

gekoppelte Zahlung zł/ha 407,60<br />

entkoppelte Zahlung zł/ha 591,50<br />

Sektor III.<br />

gekoppelte Zahlung zł/t 225,27<br />

(Kartoffelstärke)<br />

entkoppelte Zahlung zł/t<br />

1)<br />

gekoppelte Zahlung zł/kg 5,58<br />

Gruppe I Virg<strong>in</strong>ia<br />

Sektor IV.<br />

entkoppelte Zahlung zł/kg 1,79<br />

(Tabak)<br />

gekoppelte Zahlung zł/kg 4,54<br />

Gruppen. II, III, IV<br />

entkoppelte Zahlung zł/kg 1,23<br />

Sektor V. (Tierhaltung) zł/ha 379,55<br />

Zuckerzahlung zł/t 39,45<br />

Zahlung für Energiepflanzen zł/ha 152,85<br />

Zahlung für Beerenfrüchte zł/ha 1 358,68<br />

Zahlung für Tomaten zł/t 133,65<br />

1)<br />

Der volle Satz dieser Zahlung wird erst nach der Prüfung aller Zahlungsanträge bekannt.<br />

Quelle – ARiMR.<br />

58<br />

Health Check). Im Laufe dieser Debatte wurden Vorschläge zur Änderung des zur Zeit geltenden Zahlungssystems<br />

unterbreitet<br />

Die für <strong>Polen</strong> wichtigsten Beschlüsse des GAP-Ges<strong>und</strong>heitschecks umfassen:<br />

– die Möglichkeit, die SAPS bis zum 2013 zu erhalten – Die SAPS ist e<strong>in</strong>fach zu verwalten, die <strong>Land</strong>wirte<br />

brauchen nicht mehrere Anträge zu stellen, es bedarf ke<strong>in</strong>es komplizierten System der Berechtigungen;<br />

– die Sicherung, auch im Rahmen der SAPS, der Möglichkeit, e<strong>in</strong>en Teil von Direktzahlungen für die Lösung<br />

von sektorspezifischen Problemen zur Verfügung zu stellen;<br />

– die Möglichkeit, die separate Zuckerzahlung bis zur Abschaffung der SAPS, d.h. bis zum Jahre 2013, zu<br />

erhalten<br />

– die E<strong>in</strong>beziehung, ab 2012, der für vorläufige Zahlung für Beerenfrüchte (Erdbeeren <strong>und</strong> Himbeeren)<br />

ausgegebenen F<strong>in</strong>anzmittel <strong>in</strong> das System der Direktzahlungen, sowie die Möglichkeit, diese Mittel<br />

den Produzenten von Beerenfrüchten zukommen zu lassen, im Rahmen e<strong>in</strong>er separaten Zahlung für<br />

Beerenfrüchte;<br />

– Die Erhöhung des F<strong>in</strong>anzrahmens für Direktzahlungen <strong>in</strong> neuen Mitgliedstaaten um den Betrag von 347, 19<br />

Mio. Euro <strong>in</strong> den Jahren 2010-2012, so dass diese Staaten den sich aus der Überprüfung der geme<strong>in</strong>samen<br />

Agrarpolitik ergebenden neuen Aufgaben gerecht werden können (darunter für <strong>Polen</strong> 90 Mio. – 30 Mio.<br />

jährlich).<br />

– die Gewährleistung, dass den von der SAPS auf die Betriebsprämienregelung (SPS) übergehenden Staaten<br />

bei der Umsetzung der SPS dieselben Möglichkeiten wie <strong>in</strong> anderen Staaten angeboten werden, besonders<br />

wichtig ist hier die E<strong>in</strong>führung der Möglichkeit, die Zahlungsreserve zu benutzen – dadurch kann nicht nur<br />

regionales Zahlungsmodel (wie es die bisher geltenden Vorschriften vorsahen) sondern auch e<strong>in</strong> gemischtes<br />

System (Hybridsystem) angewandt werden;<br />

– Die Verschiebung der Frist für die Erfüllung der sich aus dem Bereich C (Tierges<strong>und</strong>heit) ergebenden Cross-<br />

Compliance-Anforderungen durch die neuen Mitgliedstaaten, bis zum 2013;<br />

– Abschaffung – ab 2010 – des Zahlungssystems für Energiepflanzen (<strong>und</strong> folglich auch der Beihilfe für<br />

Dauerkulturen).

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