Anlage 1 Voraussetzungen und Anforderungen in den ...
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Modul 3<br />
Wirtschaftslehre als Hauptfach, als Leitfach, als aff<strong>in</strong>es Fach<br />
Das Modul 3 wird mit 6 SWS studiert.<br />
Makroökonomische <strong>und</strong> wirtschaftspolitische Zusammenhänge<br />
Methodisches Handeln im Wirtschaftsunterricht (P)<br />
Thema/ Inhalt<br />
Geldtheorie, Geld- <strong>und</strong> Währungspolitik. Europäische Integration<br />
Lehr-/Lernmetho<strong>den</strong> <strong>in</strong> der ökonomischen Bildung<br />
Wettbewerb, Kooperation <strong>und</strong> Globalisierung<br />
Kompetenzen<br />
Verständnis für stabilitätspolitische Zusammenhänge <strong>und</strong><br />
Gr<strong>und</strong>lagen europäischer Integration<br />
Fähigkeit zu methodischem kompetentem Verhalten im<br />
Wirtschaftsunterricht<br />
Verständnis für marktwirtschaftliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen<br />
<strong>in</strong> globalen Zusammenhängen<br />
Modul 4<br />
Wirtschaftslehre als Hauptfach, als Leitfach, als aff<strong>in</strong>es Fach<br />
Das Modul 4 wird mit 6 SWS studiert.<br />
Makroökonomische <strong>und</strong> wirtschaftspolitische Zusammenhänge<br />
E<strong>in</strong>satz neuer Medien im Wirtschaftsunterricht (P)<br />
Thema/ Inhalt<br />
Konjunktur <strong>und</strong> Beschäftigung<br />
Lösung wirtschaftlicher Problemstellungen mit Hilfe neuer<br />
Medien<br />
Internationale Wirtschaftsbeziehungen<br />
Kompetenzen<br />
Verständnis für gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge<br />
<strong>und</strong> wirtschaftspolitische E<strong>in</strong>flussmöglichkeiten<br />
Fähigkeit, neue Medien zieladäquat im Wirtschaftsunterricht<br />
e<strong>in</strong>zusetzen<br />
E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> Strukturen <strong>und</strong> Probleme <strong>in</strong>ternationaler Wirtschaftsbeziehungen<br />
Module 5, 6, 7 <strong>und</strong> 8<br />
Wirtschaftslehre als Hauptfach<br />
Die Inhalte der Module 5 sowie ggf. 6, 7 <strong>und</strong> 8 wer<strong>den</strong> von der jeweils gültigen Studienordnung festgelegt.<br />
2.20.2 Leistungsnachweise <strong>und</strong> Prüfung<br />
2.20.2.1<br />
Die akademische Teilprüfung wird gemäß § 16 z.B. durch Klausur oder Portfolio erbracht.<br />
2.19.2.2<br />
Aus <strong>den</strong> Modulen 4, 5 sowie ggf. 6, 7 <strong>und</strong> 8 ist im Hauptfach <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong> Hauptsem<strong>in</strong>arsche<strong>in</strong> (z.B. Klausur, Portfolio)<br />
zu erbr<strong>in</strong>gen.<br />
2.20.2.3<br />
Die Module 4, 5 sowie ggf. 6, 7 <strong>und</strong> 8 s<strong>in</strong>d Gegenstand der Ersten Staatsprüfung.