Anlage 1 Voraussetzungen und Anforderungen in den ...
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- 7 -<br />
2 Fachwissenschaften <strong>und</strong> Fachdidaktiken<br />
Die Fächer gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 können als Hauptfach oder im Fächerverb<strong>und</strong> als Leitfach oder aff<strong>in</strong>es Fach studiert<br />
wer<strong>den</strong>. Der Studienumfang beträgt maximal:<br />
- im Hauptfach 44 SWS <strong>in</strong> <strong>den</strong> Modulen 1 bis 8;<br />
- im Leitfach 24 SWS <strong>in</strong> <strong>den</strong> Modulen 1 bis 4;<br />
- im aff<strong>in</strong>en Fach 24 SWS <strong>in</strong> <strong>den</strong> Modulen 1 bis 4;<br />
- <strong>in</strong> <strong>den</strong> Gr<strong>und</strong>lagen des Fächerverb<strong>und</strong>es 12 SWS <strong>in</strong> <strong>den</strong> Modulen 1 <strong>und</strong> 2.<br />
Die nachstehen<strong>den</strong> Module umfassen verpflichtende Inhalte, die jeweils mit "(P)" gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. Die sonstigen<br />
Inhalte s<strong>in</strong>d fakultativ.<br />
Gegenstand von Staatsprüfung, akademischer Teilprüfung bzw. Zwischenprüfung s<strong>in</strong>d im Hauptfach alle 8 Module, im<br />
Leitfach <strong>und</strong> im aff<strong>in</strong>en Fach m<strong>in</strong>destens 4 Module. Welches Modul Gegenstand welcher Prüfung ist, wird nachfolgend <strong>in</strong><br />
Nr. 2.1 ff geregelt. Im Leitfach wer<strong>den</strong> die Gr<strong>und</strong>lagen des jeweiligen Fächerverb<strong>und</strong>s (Nr. 3.1 bis 3.4) mit geprüft.<br />
Bei der Prüfung s<strong>in</strong>d Fachwissenschaften <strong>und</strong> Fachdidaktiken etwa gleich zu gewichten. Verb<strong>in</strong>dlicher Bestandteil der<br />
<strong>Anforderungen</strong> <strong>in</strong> jedem Fach ist die Kenntnis der gelten<strong>den</strong> Bildungspläne <strong>und</strong> Richtl<strong>in</strong>ien für die Realschulen <strong>in</strong> Ba<strong>den</strong>-<br />
Württemberg, ebenso die Kenntnis didaktischer Konzeptionen des jeweiligen Fachunterrichts, die Vertrautheit mit se<strong>in</strong>en<br />
Pr<strong>in</strong>zipien, Zielen <strong>und</strong> Inhalten, sowie die Fähigkeit zur Planung <strong>und</strong> Analyse von fachlichen, fächerverb<strong>in</strong><strong>den</strong><strong>den</strong> <strong>und</strong><br />
fachübergreifen<strong>den</strong> Unterrichtse<strong>in</strong>heiten. Im H<strong>in</strong>blick auf die erzieherische Dimension des Unterrichts ist <strong>in</strong> allen Fächern<br />
der Bereich Medienkompetenz/Medienpädagogik angemessen zu berücksichtigen.<br />
Die Lehrveranstaltung <strong>in</strong> Sprecherziehung für alle Studieren<strong>den</strong> nach § 10 Nr. 7 mit Teilnahmebestätigung wird im Fach<br />
Deutsch angeboten.<br />
Die Bereiche Lernbee<strong>in</strong>trächtigung, Diagnostik <strong>und</strong> Förderkonzepte s<strong>in</strong>d im angemessenen Umfang zu berücksichtigen.<br />
2.1 Biologie<br />
Die nachstehen<strong>den</strong> Module umfassen verpflichtende Inhalte, die jeweils mit "(P)" gekennzeichnet s<strong>in</strong>d. Die sonstigen<br />
Inhalte s<strong>in</strong>d fakultativ. Die Kennzeichnung "(P)" <strong>in</strong> der Modulüberschrift schließt alle Themen <strong>und</strong> Inhalte des Moduls e<strong>in</strong>.<br />
2.1.1 Inhalte<br />
Modul 1<br />
Biologie als Hauptfach, als Leitfach, als aff<strong>in</strong>es Fach<br />
Das Modul 1 wird im F<strong>und</strong>amentum mit 6 SWS studiert.<br />
Biologische Gr<strong>und</strong>lagen I (P)<br />
Thema/ Inhalt<br />
E<strong>in</strong>führung <strong>in</strong> die Biologie (mit biologischen Arbeitstechniken):<br />
- Zoologie<br />
- Botanik<br />
Kompetenzen<br />
Wissen:<br />
Bau von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren, gr<strong>und</strong>legende Stoffwechselvorgänge,<br />
Anwendungsaspekte, Evolutionsaspekte, Entwicklung<br />
u.a.<br />
Fertigkeiten<br />
Beobachten, Untersuchen, Experimentieren, Probleme<br />
lösen u.a.<br />
Erwerb von Formenkenntnis