Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht
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dem die Fallzahl bereits 2011 um 35 angestiegen war, liegen aus dem Berichtsjahr nochmals 30<br />
Entscheide mehr vor. Das vergleichsweise hohe Niveau des strafrechtlichen <strong>Tier</strong>schutzes konnte<br />
damit gesteigert werden. Die Wahrung der Parteirechte durch den Veterinärdienst scheint sich<br />
damit als kantonale Vollzugsstruktur zu bewähren.<br />
b) Bemerkenswerter Anstieg der Fallzahlen in einigen Kantonen<br />
aa) Graubünden<br />
In Graubünden ist die Zahl der geführten Strafverfahren seit 2009 kontinuierlich angestiegen.<br />
Während 2008 noch sechs <strong>Tier</strong>schutzstraffälle verzeichnet wurden, wuchs die Zahl 2009 auf 14<br />
und 2010 auf 16 Entscheide an. Bemerkenswert ist insbesondere die Zunahme in den beiden<br />
Folgejahren: 2011 wurden 55 und <strong>2012</strong> 70 Strafverfahren durchgeführt. Damit wurden <strong>im</strong> Kanton<br />
Graubünden <strong>2012</strong> beinahe 12-mal mehr <strong>Tier</strong>schutzverstösse beurteilt als noch 2008.<br />
Die <strong>im</strong> Juli 2010 <strong>im</strong> Amt <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit und <strong>Tier</strong>gesundheit geschaffene Fachstelle <strong>für</strong><br />
<strong>Tier</strong>schutz, die <strong>im</strong> Rahmen des Projekts "An<strong>im</strong>al Grischun" mit verschiedenen Behörden (z.B. mit<br />
der kantonalen <strong>Tier</strong>versuchskommission) und Beamten (etwa mit Amtstierärzten oder Kantons-,<br />
Regional- und Churer Stadtpolizisten) zusammenarbeitet, hat sich bewährt und vor allem stark zu<br />
einem konsequenteren Vollzug beigetragen 19 . Ob dieses hohe Niveau beibehalten werden kann,<br />
werden die Analysen der kommenden Jahre zeigen.<br />
bb) Luzern<br />
Die Entwicklung der Fallzahlen des Kantons Luzern verlief zwischen 2008 und <strong>2012</strong> sehr unbeständig.<br />
Während 2008 37 Strafverfahren wegen <strong>Tier</strong>schutzwidrigkeiten geführt wurden, waren<br />
es 2009 noch sieben. 2010 wurden 34, 2011 17 und <strong>im</strong> Jahr <strong>2012</strong> 49 <strong>Tier</strong>schutzdelikte beurteilt.<br />
Die TIR hat mehrfach auf die rechtswidrige Praxis des ehemaligen Luzerner Kantonstierarztes<br />
hingewiesen, ihm bekannte <strong>Tier</strong>schutzstraffälle nicht zur Anzeige zu bringen, sondern in Form von<br />
Verwaltungsverfahren abschliessend zu beurteilen 20 . Er verletzte damit nicht nur die ihm als <strong>Tier</strong>schutzvollzugsbeamten<br />
nach Art. 24 Abs. 3 TSchG obliegende Anzeigepflicht 21 , sondern vereitelte<br />
auch einen konsequenten Strafvollzug und unterband damit die abschreckende sowie präventive<br />
Wirkung des strafrechtlichen <strong>Tier</strong>schutzes 22 .<br />
19 Bolliger/Richner/Künzli 11f. mit Verweisung auf den Jahresbericht 2010 des Amts <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit und<br />
<strong>Tier</strong>gesundheit 12.<br />
20 Bolliger/Richner/Rütt<strong>im</strong>ann 263; Richner/Gerritsen 8.<br />
21 Zur Anzeigepflicht von Vollzugsbehörden siehe Bolliger/Richner/Rütt<strong>im</strong>ann 232ff.<br />
22 Richner/Gerritsen 8.<br />
Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>