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Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht

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12<br />

dem die Fallzahl bereits 2011 um 35 angestiegen war, liegen aus dem Berichtsjahr nochmals 30<br />

Entscheide mehr vor. Das vergleichsweise hohe Niveau des strafrechtlichen <strong>Tier</strong>schutzes konnte<br />

damit gesteigert werden. Die Wahrung der Parteirechte durch den Veterinärdienst scheint sich<br />

damit als kantonale Vollzugsstruktur zu bewähren.<br />

b) Bemerkenswerter Anstieg der Fallzahlen in einigen Kantonen<br />

aa) Graubünden<br />

In Graubünden ist die Zahl der geführten Strafverfahren seit 2009 kontinuierlich angestiegen.<br />

Während 2008 noch sechs <strong>Tier</strong>schutzstraffälle verzeichnet wurden, wuchs die Zahl 2009 auf 14<br />

und 2010 auf 16 Entscheide an. Bemerkenswert ist insbesondere die Zunahme in den beiden<br />

Folgejahren: 2011 wurden 55 und <strong>2012</strong> 70 Strafverfahren durchgeführt. Damit wurden <strong>im</strong> Kanton<br />

Graubünden <strong>2012</strong> beinahe 12-mal mehr <strong>Tier</strong>schutzverstösse beurteilt als noch 2008.<br />

Die <strong>im</strong> Juli 2010 <strong>im</strong> Amt <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit und <strong>Tier</strong>gesundheit geschaffene Fachstelle <strong>für</strong><br />

<strong>Tier</strong>schutz, die <strong>im</strong> Rahmen des Projekts "An<strong>im</strong>al Grischun" mit verschiedenen Behörden (z.B. mit<br />

der kantonalen <strong>Tier</strong>versuchskommission) und Beamten (etwa mit Amtstierärzten oder Kantons-,<br />

Regional- und Churer Stadtpolizisten) zusammenarbeitet, hat sich bewährt und vor allem stark zu<br />

einem konsequenteren Vollzug beigetragen 19 . Ob dieses hohe Niveau beibehalten werden kann,<br />

werden die Analysen der kommenden Jahre zeigen.<br />

bb) Luzern<br />

Die Entwicklung der Fallzahlen des Kantons Luzern verlief zwischen 2008 und <strong>2012</strong> sehr unbeständig.<br />

Während 2008 37 Strafverfahren wegen <strong>Tier</strong>schutzwidrigkeiten geführt wurden, waren<br />

es 2009 noch sieben. 2010 wurden 34, 2011 17 und <strong>im</strong> Jahr <strong>2012</strong> 49 <strong>Tier</strong>schutzdelikte beurteilt.<br />

Die TIR hat mehrfach auf die rechtswidrige Praxis des ehemaligen Luzerner Kantonstierarztes<br />

hingewiesen, ihm bekannte <strong>Tier</strong>schutzstraffälle nicht zur Anzeige zu bringen, sondern in Form von<br />

Verwaltungsverfahren abschliessend zu beurteilen 20 . Er verletzte damit nicht nur die ihm als <strong>Tier</strong>schutzvollzugsbeamten<br />

nach Art. 24 Abs. 3 TSchG obliegende Anzeigepflicht 21 , sondern vereitelte<br />

auch einen konsequenten Strafvollzug und unterband damit die abschreckende sowie präventive<br />

Wirkung des strafrechtlichen <strong>Tier</strong>schutzes 22 .<br />

19 Bolliger/Richner/Künzli 11f. mit Verweisung auf den Jahresbericht 2010 des Amts <strong>für</strong> Lebensmittelsicherheit und<br />

<strong>Tier</strong>gesundheit 12.<br />

20 Bolliger/Richner/Rütt<strong>im</strong>ann 263; Richner/Gerritsen 8.<br />

21 Zur Anzeigepflicht von Vollzugsbehörden siehe Bolliger/Richner/Rütt<strong>im</strong>ann 232ff.<br />

22 Richner/Gerritsen 8.<br />

Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>

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