Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht
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Infolge Pensionierung des Amtsinhabers wurde die Position des Kantonstierarztes per 1. April<br />
<strong>2012</strong> neu besetzt. Im Beurteilungsjahr kam es mit 49 Fällen zu einem absoluten Höchstwert 23 .<br />
Die mehrheitlich <strong>im</strong> Jahr <strong>2012</strong> amtierende Kantonstierärztin vermochte damit offensichtlich zu<br />
einer Verbesserung des Vollzugs <strong>im</strong> <strong>Tier</strong>schutzstrafvollzug beizutragen. Sie ist Ende Mai 2013 von<br />
ihrer Funktion jedoch wieder zurückgetreten. Ob dies Konsequenzen <strong>für</strong> den Vollzug hat, wird <strong>das</strong><br />
Fallmaterial 2013 zeigen. Zurzeit wird <strong>das</strong> Amt des Kantonstierarztes noch <strong>im</strong>mer inter<strong>im</strong>istisch<br />
vom Kantonstierarzt-Stellvertreter ausgeführt.<br />
cc) Tessin<br />
Im Kanton Tessin kam es 2011 wegen Umstrukturierungen, die die am 1. Januar 2011 in Kraft<br />
gesetzte eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) 24 mit sich brachte, zu Verzögerungen bei<br />
der Bearbeitung von Strafverfügungen. Dies hatte u.a. zur Folge, <strong>das</strong>s dem BVET 2011 lediglich<br />
noch vier <strong>Tier</strong>schutzstraffälle gemeldet wurden, was gegenüber 2010 einem Rückgang um 18<br />
Fälle entsprach. Die Fallzahl stieg <strong>2012</strong> wieder auf 27 an.<br />
Nachdem der in Lugano zuständige Staatsanwalt die <strong>Tier</strong>schutzwidrigkeiten betreffenden Verfügungen<br />
<strong>im</strong> Vorjahr offensichtlich pflichtwidrig dem BVET nicht weitergeleitet hatte 25 , liegen <strong>im</strong><br />
Berichtsjahr neben den 16 von der Staatsanwaltschaft Bellinzona beurteilten Fälle auch deren<br />
sechs aus Lugano vor. Fünf weitere Strafbefehle stammen vom kantonalen Veterinärdienst; <strong>das</strong><br />
Tessiner Veterinäramt ist aufgrund einer Regelung <strong>im</strong> kantonalen <strong>Tier</strong>schutzgesetz berechtigt,<br />
Strafverfügungen zu erlassen 26 . Die TIR geht davon aus, <strong>das</strong>s nach den erfolgten Umstrukturierungen<br />
<strong>im</strong> Kanton Tessin die Meldepflicht von den zuständigen Behörden konsequent beachtet<br />
wird und erhofft sich auch in diesem Kanton einen dauerhaften Anstieg an <strong>Tier</strong>schutzstrafverfahren.<br />
dd) Basel-Stadt und Basel-Landschaft<br />
In Basel-Stadt ist die Zahl von fünf Entscheiden aus dem Jahr 2011 auf 25 <strong>im</strong> Berichtsjahr angestiegen.<br />
Dies entspricht einem absoluten Höchstwert in diesem Kanton. Erwähnenswert ist ferner<br />
auch die Qualität der Entscheide: Bei sämtlichen Fällen handelt es sich um Strafbefehle; es ergingen<br />
keinerlei Einstellungs- oder Nichteintretensverfügungen. Ob die Zunahme damit zusammenhängt,<br />
<strong>das</strong>s <strong>das</strong> Amt des Kantonstierarztes infolge Pensionierung per 1. April <strong>2012</strong> neu besetzt<br />
wurde, wird sich anhand der Entwicklungen in den folgenden Jahren zeigen.<br />
Im Kanton Basel-Landschaft kam es zwar zu keinerlei vergleichbaren Umstrukturierungen, die<br />
Fallzahl stieg dennoch erfreulicherweise von 18 auf 35 Fälle an. Die 35 Entscheide stellen auch<br />
in diesem Kanton einen absoluten Höchstwert dar; sie machen ein Viertel sämtlicher <strong>im</strong> Kanton<br />
Basel-Landschaft seit 1982 beurteilten Fälle (154) aus.<br />
23 Es handelt sich bei den 49 Fällen um 40 Strafbefehle, zwei Urteile, sechs Einstellungs- und eine Nichtanhandnahmeverfügung.<br />
24 <strong>Schweizer</strong>ische Strafprozessordnung vom 5.10.2007 (Strafprozessordnung, StPO, SR 312.0).<br />
25 Bolliger/Richner/Künzli 13.<br />
26 Art. 11 Abs. 2 des Tessiner <strong>Tier</strong>schutzgesetzes (Legge di applicazione alla legge federale sulla protezione degli<br />
an<strong>im</strong>ali vom 10.2.1987 [RL 8.3.1.1]).<br />
Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>