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Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht

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2.9.2. Forderungen<br />

Zum An<strong>im</strong>al Hoarding kommt es in erster Linie aufgrund einer Überforderung der <strong>Tier</strong>halter. Für<br />

die Aufdeckung entsprechender Zustände sind Meldungen von Nachbarn, die womöglich aufgrund<br />

von Gerüchen, Unsauberkeiten oder Lärm auf die Zustände aufmerksam werden, von entscheidender<br />

Bedeutung. Ausserdem sind Veterinärdienste angehalten, mit verwaltungsrechtlichen<br />

Massnahmen, die in Auflagen hinsichtlich der Anzahl der zu haltenden <strong>Tier</strong>e, Beschlagnahmungen<br />

oder in einem <strong>Tier</strong>halteverbot liegen können, zu reagieren.<br />

Auch wenn Straf- und Gerichtsbehörden mit dem Phänomen des An<strong>im</strong>al Hoardings offenbar noch<br />

nicht vertraut sind, handelt es sich um eine ernstzunehmende <strong>Tier</strong>schutz-Problematik. Um dieser<br />

beizukommen, bedarf es einer vernetzten Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten Behörden.<br />

So können neben dem Veterinärdienst und der Polizei allenfalls auch die Einwohnerkontrolle<br />

der Wohngemeinde, die Sozialhilfe, die Vormundschaftsbehörde, der psychiatrischpsychologische<br />

Dienst oder die Spitex <strong>für</strong> ein frühzeitiges Erkennen der Verwahrlosung eines <strong>Tier</strong>bestands<br />

eine wichtige Rolle spielen 136 . Nicht zuletzt stehen auch <strong>Tier</strong>ärzte in der Pflicht, Warnsignale,<br />

wie bspw. <strong>das</strong> Vorzeigen konstant wechselnder <strong>Tier</strong>e – die womöglich ungewöhnliche, auf<br />

durch Platzmangel oder Rangkämpfe verursachte Traumata oder Infektionen zurückzuführende<br />

Krankheiten aufweisen – zu erkennen und entsprechend zu reagieren.<br />

3. Fazit<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, <strong>das</strong>s die Zahl der Strafverfahren, die in den vergangenen<br />

Jahren wegen an Katzen begangenen <strong>Tier</strong>schutzwidrigkeiten geführt wurden, <strong>im</strong> Vergleich zu der<br />

Anzahl der in der Schweiz lebenden Katzen sehr gering ist. Obwohl es hierzulande nur halb so<br />

viele Hunde gibt, wurden <strong>im</strong> Berichtsjahr wegen an Hunden begangenen <strong>Tier</strong>schutzdelikten viermal<br />

mehr Strafverfahren durchgeführt als wegen an Katzen verübten <strong>Tier</strong>schutzwidrigkeiten.<br />

Doch Katzen werden nicht nur ausgesetzt, misshandelt und auf qualvolle Weise getötet, sondern<br />

auch auf Streifzügen erschossen oder geschlachtet. Mit ihnen wird nach Belieben gezüchtet und<br />

ihre Gesundheit aufgrund menschlicher Gewohnheiten durch Überfütterung gefährdet. Während<br />

zahlreiche Katzen in unseren Wohnz<strong>im</strong>mern vermenschlicht werden, erleiden Tausende verwilderter<br />

Katzen ein tierschutzwidriges Schicksal, indem sie bspw. entweder sich selbst überlassen oder<br />

auf qualvolle Weise erschlagen oder ertränkt werden.<br />

Die Auswertung des Fallmaterials zeigt, <strong>das</strong>s oftmals schwere <strong>Tier</strong>quälereien zur Beurteilung stehen,<br />

wenn tatsächlich Strafverfahren wegen an Katzen begangenen Delikten durchgeführt werden.<br />

Es ist dabei jedoch zu bedenken, <strong>das</strong>s mangels Beweisen vergleichsweise viele Einstellungen<br />

ergehen. Hinzu kommt, <strong>das</strong>s Strafverfolgungsbehörden und Gerichte dazu neigen, <strong>Tier</strong>schutzdelikte<br />

an Katzen zu bagatellisieren, indem Tathandlungen als Übertretungen qualifiziert<br />

werden, obwohl aufgrund der Schwere der Tat eine Verurteilung wegen eines Vergehens angezeigt<br />

wäre. Sofern Delikte an Katzen strafrechtlich verfolgt werden, sind die Behörden mit den auszu-<br />

136 Vgl. dazu Sperlin 128.<br />

Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>

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