Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht
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2.7.2. Forderungen<br />
Obwohl die entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden wäre, ist bis Ende <strong>2012</strong> noch kein<br />
einziger Entscheid wegen der Verletzung von Art. 10 TSchG ergangen. Einzig die TIR hat am<br />
26. November <strong>2012</strong> bei den zuständigen Staatsanwaltschaften der Kantone Bern, St. Gallen,<br />
Luzern, Aargau und Zürich Strafanzeigen gegen sieben fehlbare Züchter eingereicht. Während<br />
sich zwei Anzeigen auf Hundezuchten (Labrador und Pekinese) beziehen und sich eine weiter<br />
gegen eine Taubenzucht (Orientalische Mövchen) richtet, stehen bei den übrigen Vieren Katzenzuchten<br />
(Sphinx, Devon Rex, Perser, Scottish Fold und Exotic Shorthair) <strong>im</strong> Fokus der Beanstandungen.<br />
Das Ziel der TIR ist es nicht, die He<strong>im</strong>tierzucht generell zu verbieten. Vielmehr soll dem gezielten<br />
Züchten mit belasteten Einzeltieren bzw. mit best<strong>im</strong>mten belastenden Extremmerkmalen Einhalt<br />
geboten werden. Fehlbare Katzenzüchter sind <strong>für</strong> ihr verantwortungsloses Handeln, <strong>das</strong> den <strong>Tier</strong>en<br />
lebenslange schwerste Leiden zufügt, angemessen zu bestrafen. Der diesbezüglich klar zum<br />
Ausdruck gebrachte Wille des Gesetzgebers darf nicht länger ignoriert werden 121 .<br />
2.8. Überfütterung<br />
2.8.1. Problematik<br />
He<strong>im</strong>tierhalter meinen es bei der Fütterung ihrer Katzen nicht selten zu gut. Folgen dieser falsch<br />
verstandenen <strong>Tier</strong>liebe sind oftmals Übergewicht und Fettleibigkeit. Gleich wie be<strong>im</strong> Menschen<br />
entsteht Übergewicht auch bei <strong>Tier</strong>en infolge eines Missverhältnisses zwischen der Menge an<br />
Energie, die zur Aufrechterhaltung der Körperfunktionen nötig ist, und jener, die über <strong>das</strong> Futter<br />
tatsächlich aufgenommen wird. Im Zusammenhang mit Übergewicht können verschiedene Aspekte<br />
wie Alter, Kastration, Geschlecht, genetische Veranlagung und vor allem auch Bewegungsmangel<br />
eine entscheidende Rolle spielen 122 . Im Gegensatz zum Menschen ist eine in menschlicher<br />
Obhut gehaltene Katze nicht in der Lage, ihr Ess- und Bewegungsverhalten selbst zu steuern. Sie<br />
ist diesbezüglich ihrem Halter gänzlich ausgeliefert.<br />
Von Übergewicht spricht man i.d.R. dann, wenn <strong>das</strong> Gewicht eines <strong>Tier</strong>es mehr als 15-20 % über<br />
seinem Normalgewicht liegt 123 . Im Jahr 2010 waren schätzungsweise 30-40 % der He<strong>im</strong>tiere von<br />
Übergewicht betroffen, wobei die Tendenz steigend ist 124 . 15 % der in der Schweiz lebenden<br />
He<strong>im</strong>tiere sind offenbar bereits adipös, d.h. stark übergewichtig 125 . Übergewichtige Katzen sind<br />
anfälliger <strong>für</strong> Krankheiten, wobei insbesondere die Zuckerkrankheit, Hauterkrankungen, Kno-<br />
121 Siehe zum Ganzen Bolliger/Richner/Künzli 36ff.<br />
122 Bolliger/Goetschel/Richner/Spring 76f.<br />
123 Während <strong>das</strong> Normalgewicht einer europäischen Hauskatze bei zwei bis vier Kilogramm liegt, variiert dieses bei<br />
Hunden je nach Rasse stark und beträgt bspw. bei einem Zwergdackel 3.5 bis 4 Kilogramm und bei einem Golden<br />
Retriever 28 bis 35 Kilogramm (Bolliger/Goetschel/Richner/Spring 76f.).<br />
124 Vgl. den Beitrag vom 26.12.2010 auf der Website des <strong>Schweizer</strong> Fernsehens:<br />
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125 Reinecke Runa, Ach du dicker Hund, Artikel vom 25.2.2011, abrufbar unter: .<br />
Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>