Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht
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Quoten von 100 % weisen die Kantone Appenzell Innerrhoden, Jura, Nidwalden und Schaffhausen<br />
auf. Hier führten sämtliche eröffneten <strong>Tier</strong>schutzstrafverfahren zu Verurteilungen. Es handelt<br />
sich dabei jedoch um Kantone, in denen gesamthaft mit acht, zehn, vier bzw. acht Fällen nur sehr<br />
wenige Verfahren durchgeführt wurden.<br />
Repräsentativer sind die Quoten jener Kantone, die auch hohe absolute Werte aufweisen. Besonders<br />
hervorzuheben ist dabei der Kanton Bern: Im Beurteilungsjahr kam es hier bei 248 Fällen<br />
lediglich zu neun Einstellungen und fünf Freisprüchen. Die Quote der Strafbefehle und Verurteilungen<br />
beträgt somit 94.4 %. Das gute Ergebnis dürfte hier nicht zuletzt darauf zurückzuführen<br />
sein, <strong>das</strong>s die auf <strong>Tier</strong>delikte spezialisierte Abteilung bei der Kantonspolizei ("Fachstelle <strong>Tier</strong>delikte")<br />
wohl lediglich jene Fälle zur Anzeige bringt, bei denen sich aufgrund der Sachlage die Durchführung<br />
eines Strafverfahrens auch tatsächlich lohnt. Positiv hervorzuheben sind ausserdem die<br />
Kantone Waadt (89 Fälle, 96.6 %), Solothurn (52 Fälle, 94.2 %) und Thurgau (36 Fälle, 97.2 %).<br />
Die schlechteste Quote weist der Kanton Tessin mit 70.4 % auf. Während die jeweiligen Täter in<br />
19 Fällen bestraft wurden, kamen sie achtmal ohne Strafe davon. Ebenfalls tiefe Quoten weisen<br />
die Kantone Obwalden (72.7 %) und Zug (73.7 %) sowie der insgesamt gleich viele Fälle wie Bern<br />
aufweisende Kanton St. Gallen mit 76.6 % auf. Hier stehen 41 Einstellungs- und Nichtanhandnahmeverfügungen<br />
sowie zwei Freisprüche 190 Strafbefehlen und 14 Verurteilungen gegenüber.<br />
Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>