Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht
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weshalb sie ihr die scharfe Kante eines Moosschabers in den Hals drückten. Nachdem <strong>das</strong> <strong>Tier</strong><br />
noch <strong>im</strong>mer nicht tot war, erschlug der Sohn die Katze schliesslich mit einer Bratpfanne 86 .<br />
Weiter lässt sich ganz allgemein beobachten, <strong>das</strong>s Katzen <strong>im</strong>mer wieder Opfer von Misshandlungen<br />
oder mutwilligen Tötungen durch Jugendliche werden. In einem Fall aus dem Kanton Genf<br />
hatten drei jugendliche Täter eine Katze in eine Mülltonne gesperrt und auf die Tonne eingeprügelt.<br />
Anschliessend hatten sie die Katze in eine Waschmaschine gesperrt und diese während<br />
über vier Minuten laufen gelassen. Die Tat war dabei von einem der Täter mit dessen Mobiltelefon<br />
gefilmt worden 87 . In einem anderen Fall hatten Jugendliche eine Katze gegen die Wand geworfen<br />
und in die Mikrowelle gesteckt, wodurch die Katze ihren Fuss gebrochen und Verbrennungen<br />
erlitten hatte 88 . In einem weiteren Entscheid ging es um einen minderjährigen Beschuldigten,<br />
der eine Katze getötet hatte, indem er sie mehrere Male in ein Schw<strong>im</strong>mbecken geworfen hatte,<br />
so<strong>das</strong>s <strong>das</strong> <strong>Tier</strong> einige Male auf der Beckenkante aufschlug 89 . In einem älteren Fall aus dem Jahr<br />
1994 hatte ein Jugendlicher einer Katze mit einem Feuerzeug <strong>das</strong> Fell angezündet und sie danach<br />
in einen Fluss geworfen. Als die Katze versucht hatte, zu fliehen, schlug er sie mit einem<br />
Holzstock und bewarf sie ein zweiter Jugendlicher mit Steinen. Danach verfolgten sie <strong>das</strong> <strong>Tier</strong> mit<br />
ihren Motorrädern 90 .<br />
Nicht selten kommt es zudem vor, <strong>das</strong>s Halter ihre Katzen misshandeln, indem sie es unterlassen,<br />
den <strong>Tier</strong>en die notwendige medizinische Versorgung zukommen zu lassen. So bspw. soll ein<br />
Beschuldigter eine verletzte Katze <strong>im</strong> Garten liegen gelassen haben, ohne sie zum <strong>Tier</strong>arzt zu<br />
bringen 91 . In zwei Fällen hatten die Beschuldigten eine Katze überfahren, jedoch weder angehalten,<br />
um dem verletzten <strong>Tier</strong> zu helfen, noch den Vorfall der Polizei gemeldet 92 . In einem Fall aus<br />
dem Kanton St. Gallen liessen die Beschuldigten ihrer Katze nicht die erforderliche Heilbehandlung<br />
zukommen. Das <strong>Tier</strong> war abgemagert, dehydriert und litt an einem Abszess an der Backe<br />
und an einem eitrigen Zahn 93 . In einem weiteren Fall versäumte es eine Beschuldigte, zwei ihrer<br />
Katzen tierärztlich behandeln zu lassen. Dabei litt eine der Katzen an einer Becken- und einer<br />
Oberschenkelfraktur sowie an lokalen Blutungen am Schwanzansatz, weshalb sie während vier<br />
Wochen nicht mehr richtig gehen konnte. Die andere Katze hatte sich bei einem Sturz vom Balkon<br />
des vierten Stocks <strong>das</strong> Vorderbein gebrochen 94 . In einem weiteren Fall verwehrte der Halter<br />
seiner Katze eine tierärztliche Behandlung, obwohl <strong>das</strong> <strong>Tier</strong> stark abgemagert war und je einen<br />
sichtbaren Tumor auf der Stirn und am Bauch aufgewiesen hatte 95 .<br />
86 Vgl. den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 29.5.<strong>2012</strong> gegen den Sohn (BL12/017) sowie<br />
den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft vom 8.6.<strong>2012</strong> gegen den Vater (BL12/020). Siehe<br />
auch die Verfügung des kantonalen Untersuchungsamts St. Gallen vom 28.11.2008, in der es um einen Unbekannten<br />
ging, der eine Katze in einem Sw<strong>im</strong>mingpool ertränkt haben soll (SG08/127; <strong>das</strong> Verfahren wurde eingestellt).<br />
87 Siehe <strong>das</strong> Urteil des Tribunal de la Jeunesse des Kantons Genf vom 25.11.2009 (GE09/003).<br />
88 Siehe <strong>das</strong> Urteil des Tribunal des Mineurs des Kantons Waadt vom 18.4.2001 (VD01/013).<br />
89 Siehe <strong>das</strong> Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 1.12.1994 (ZH94/075).<br />
90 Siehe <strong>das</strong> Urteil des Tribunal des Mineurs des Kantons Waadt vom 11.1.1994 (VD94/001).<br />
91 Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden vom 3.12.<strong>2012</strong> (AR12/016).<br />
92 Siehe den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 29.3.<strong>2012</strong> (BE12/078) sowie den Strafbefehl<br />
der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 13.7.<strong>2012</strong> (SO12/037).<br />
93 Vgl. den Strafbefehl des kantonalen Untersuchungsamts St. Gallen vom 28.2.<strong>2012</strong> (SG12/036).<br />
94 Siehe den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur vom 9.5.<strong>2012</strong> (ZH12/066).<br />
95 Vgl. dazu den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur vom 16.5.<strong>2012</strong> (ZH12/076).<br />
Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>