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Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht

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40<br />

b) Problematik<br />

Die Strafpraxis zeigt, <strong>das</strong>s Katzen häufig von schweren <strong>Tier</strong>schutzwidrigkeiten betroffen sind. Sie<br />

scheinen <strong>für</strong> <strong>Tier</strong>quäler ein leicht zugängliches Opfer darzustellen, da sie gegenüber Menschen<br />

oftmals zutraulich sind, jedoch nicht unter direkter Aufsicht ihrer Halter stehen und somit "frei<br />

verfügbar" sind. Neben den Haltern kommen damit gerade bei Katzen oftmals auch Drittpersonen<br />

als Täter infrage.<br />

c) Forderungen<br />

Um die Zahl der Einstellungen, die häufig auf unzureichende Beweise zurückzuführen sind, zu<br />

verringern, haben Strafverfolgungsbehörden Untersuchungshandlungen <strong>im</strong> Rahmen von <strong>Tier</strong>schutzdelikten<br />

mit der gleichen Sorgfalt vorzunehmen wie bei gegen Leib und Leben des Menschen<br />

verübten Delikten. So bspw. ist bei Bekanntwerden eines <strong>Tier</strong>schutzverstosses stets unverzüglich<br />

eine umfassende Tatbestandsaufnahme vorzunehmen oder sind DNA-Analysen anzuordnen<br />

96 . Ausserdem sind Anzeigeerstatter angehalten, ihre Strafanzeigen so präzise wie möglich zu<br />

formulieren und gegebenenfalls mit Fotoaufnahmen der Missstände zu versehen.<br />

2.4. Zu niedrige Strafen <strong>für</strong> an Katzen begangene <strong>Tier</strong>schutzverstösse<br />

2.4.1 Durchschnitts- und Mittelwerte<br />

In den nachfolgenden Tabellen werden die Strafen verglichen, die in den Jahren 2011 und <strong>2012</strong><br />

wegen an Katzen begangenen <strong>Tier</strong>schutzwidrigkeiten ausgesprochen wurden. Unterschieden wird<br />

dabei zwischen Strafen <strong>für</strong> Vergehen (Art. 26 Abs. 1 TSchG) und jenen <strong>für</strong> Übertretungen (Art. 26<br />

Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 und Art. 28 Abs. 1 TSchG). Berücksichtigt wurden jeweils nur jene Fälle, in<br />

denen die Beschuldigten ausschliesslich wegen einer tierschutzwidrigen Handlung an Katzen<br />

bestraft wurden. Nicht beachtet wurden sämtliche Verfahren, in denen zusätzlich noch weitere<br />

Delikte (aus anderen <strong>Recht</strong>sgebieten wie bspw. dem Strassenverkehrsrecht) zur Beurteilung<br />

standen. Es wurde jeweils der Durchschnitts- (DS) und der Mittelwert (MW) berechnet.<br />

96 Bolliger/Richner/Rütt<strong>im</strong>ann 305.<br />

Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>

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