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Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht

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Dass auch heutzutage noch <strong>im</strong>mer Katzen gegessen werden, bestätigen die regelmässig erscheinenden<br />

Medienberichte zum Thema. So bspw. wurde Anfang 2013 <strong>im</strong> "Blick" über <strong>das</strong> traditionsreiche<br />

Katzenessen <strong>im</strong> Aargau und <strong>im</strong> Tessin berichtet. In Teilen des Tessins war Katzenfleisch<br />

offenbar einst so gewöhnlich wie "Poulet <strong>im</strong> Körbli". Das Misox gilt <strong>im</strong> Volksmund deshalb noch<br />

<strong>im</strong>mer als "Val di Gatt’" – Tal der Katzen 113 . Auch die Aargauer Zeitung berichtete bereits zwei<br />

Jahre zuvor von den <strong>im</strong> aargauischen Fricktal <strong>im</strong> Spätherbst stattfindenden "Büsi-Metzgeten" und<br />

wies in diesem Zusammenhang auf <strong>das</strong> Buch "Aargauer Büsi-Küche" hin 114 . Gemäss Schätzungen<br />

des <strong>Schweizer</strong> <strong>Tier</strong>schutz STS sollen in der Schweiz noch <strong>im</strong>mer zwischen 100 und 200 Menschen<br />

regelmässig Hunde- und Katzenfleisch essen 115 .<br />

Auch wenn der Verzehr von Katzenfleisch prinzipiell gestattet ist, stellt sich die Frage, ob Privatpersonen<br />

in der Lage sind, die <strong>Tier</strong>e i.S. der <strong>Tier</strong>schutzgesetzgebung fachgerecht zu töten. So<br />

sieht die <strong>Tier</strong>schutzverordnung zur Sicherstellung eines möglichst schmerz- und leidensfreien<br />

Ablaufs vor, <strong>das</strong>s (zumindest Wirbel-)<strong>Tier</strong>e nur nach vorheriger Betäubung getötet werden dürfen<br />

(Art. 178 Abs. 1 TSchV) und <strong>das</strong>s die Tötung zudem nur von Personen vorgenommen werden darf,<br />

die über die hier<strong>für</strong> notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Dass diese Vorschriften in<br />

der Praxis regelmässig missachtet werden, bestätigt ein Artikel des Tages-Anzeigers, der sich mit<br />

dem Schlachten und dem Verzehr von Hundefleisch <strong>im</strong> Rheintal befasst. Darin wird ein Landwirt<br />

zitiert, der regelmässig Hunde erschiesst oder mit einem Knüppel totschlägt und sie danach von<br />

einem Metzger häuten und räuchern lässt 116 . Ein solches Vorgehen ist klar gesetzeswidrig. Es ist<br />

davon auszugehen, <strong>das</strong>s auch Katzen von einem solchen Schicksal nicht verschont bleiben. Erfolgt<br />

die Schlachtung vorschriftswidrig, ist entweder der Tatbestand des vorschriftswidrigen<br />

Schlachtens nach Art. 28 Abs. 1 lit. f TSchG oder jener der qualvollen Tötung gemäss Art. 26 Abs.<br />

1 lit. b TSchG einschlägig 117 .<br />

2.6.2. Forderungen<br />

Die TIR-Datenbank enthält keinen einzigen Fall, der den Verzehr von Katzen- oder Hundefleisch<br />

thematisiert. Da es sich um ein Tabuthema handelt, werden keine entsprechenden Strafanzeigen<br />

eingereicht. Gerade in ländlichen Gegenden sträubt man sich davor, womöglich aus Angst, die<br />

nachbarschaftlichen Beziehungen zu gefährden, bekannte Personen anzuzeigen.<br />

Ein explizites Verbot, He<strong>im</strong>tiere zwecks der Gewinnung ihres Fleisches zu töten, wie es in den Gesetzgebungen<br />

von Deutschland und Österreich verankert ist, würde die Problematik entschärfen<br />

und zu einer Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen. Weil es <strong>das</strong> schweizerische Parlament<br />

bislang jedoch abgelehnt hat, den Verzehr von Hunde- und Katzenfleisch ausdrücklich zu unter-<br />

113 Siehe den Artikel mit dem Titel "Bei uns kommt noch Katze auf den Teller" vom 17.3.2013; abrufbar unter:<br />

.<br />

114 Siehe den Artikel mit dem Titel "Wir fressen Katzen nicht, wir essen sie" vom 20.1.2011; abrufbar unter:<br />

.<br />

115 Vgl. den in Fn 113 zitierten Artikel.<br />

116 Siehe den Artikel mit dem Titel "<strong>Schweizer</strong> sollen keine Hunde und Katzen mehr essen" vom 27.12.<strong>2012</strong>; abrufbar<br />

unter: .<br />

117 Bolliger/Goetschel/Richner/Spring 82f.<br />

Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>

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