Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht
Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht
Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 - Stiftung für das Tier im Recht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
38<br />
ging, der seine Katze in einen Plastiksack gesteckt und gegen die Wand geschlagen hatte 79 . Im<br />
Kanton Zürich hatte eine Beschuldigte eine Tasche mit zwei Katzen in einem Tiefkühler deponiert,<br />
um diese dort erfrieren zu lassen 80 . In einem anderen Entscheid ging es um einen Beschuldigten,<br />
der mehrere Male Katzen misshandelt hatte, indem er sie auf dem Radiator festgehalten<br />
und ihnen dabei die Schenkel verbrannt hatte. Eine andere Katze hatte er trocknen wollen, indem<br />
er versuchte, ihr <strong>das</strong> Wasser aus dem Fell zu drücken 81 . Immer wieder kommt es auch vor, <strong>das</strong>s<br />
Katzen mit einer Waffe angeschossen oder getötet werden 82 , oder sie zwecks späterer Misshandlung<br />
eingefangen werden 83 .<br />
Misshandlungen können sich ferner auch über eine längere Zeitspanne hinziehen. So bspw. wurde<br />
ein Beschuldigter erst zur Verantwortung gezogen, nachdem er während drei Jahren regelmässig<br />
die Katzen seiner Lebenspartnerin misshandelt hatte. Er hatte die <strong>Tier</strong>e dabei mit der<br />
Faust und dem Besen traktiert, ihnen Fusstritte versetzt, sie gegen die Wand geworfen und gewürgt,<br />
sie so stark gegen <strong>das</strong> Sofa gedrückt, <strong>das</strong>s die Augen aus den Augenhöhlen hervortraten,<br />
und sie mit einem Besen verfolgt, an den er ein Messer gebunden hatte 84 .<br />
Katzen werden häufig auch Opfer qualvoller und mutwilliger Tötungen. Erwähnenswert ist dabei<br />
der Fall eines Mannes, der mit seinem Gehstock wiederholt und ohne ersichtlichen Grund gegen<br />
den Kopf- und Halsbereich einer Katze geschlagen hatte. Die Katze erlitt starke innere Blutungen,<br />
konnte sich nur noch einige Meter weiter bewegen und verstarb innert kurzer Zeit 85 . Immer wieder<br />
kommt es auch vor, <strong>das</strong>s Katzen von ihrem Leiden erlöst werden sollen, den Haltern dazu<br />
aber <strong>das</strong> nötige Fachwissen fehlt und sie sich den Katzen deshalb auf qualvolle Weise entledigen.<br />
So hatten bspw. ein Beschuldigter und sein Sohn ihre 15-jährige Katze töten wollen, indem sie ihr<br />
mit einem Holzstock auf <strong>das</strong> Genick schlugen. Der Schlag war <strong>für</strong> die Katze aber nicht tödlich,<br />
79 Siehe dazu den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des kantonalen Untersuchungsamts St. Gallen vom<br />
18.12.<strong>2012</strong> (SG12/245). Die Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland beurteilte am 31.5.2011 einen Fall, in dem es<br />
um einen Beschuldigten ging, der eine Katze geschlagen und in einen Plastiksack gesteckt hatte. Danach schlug<br />
er sie zudem mit einem Brett. Die Katze überlebte, wurde aber einen Monat später vom Beschuldigten erschossen<br />
(BE11/088).<br />
80 Siehe den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich vom 14.5.<strong>2012</strong> (ZH12/067).<br />
81 Siehe die Strafverfügung des Juge d'instruction de l'arrondissement de Lausanne vom 16.2.2001 (VD01/004a).<br />
82 Siehe bspw. den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft L<strong>im</strong>mattal/Albis vom 5.5.2009, in dem es um eine Beschuldigte<br />
ging, die mit einem Schrotgewehr auf die Hauskatze des Nachbarn geschossen hatte (ZH09/052). Siehe<br />
weiter die Verfügung der Staatsanwaltschaft Aargau vom 3.9.2008, mit der dem Beschuldigten vorgeworfen wurde,<br />
eine Katze, die in einer Katzenfalle auf seinem Hof gefangen gewesen war, hatte erschiessen lassen<br />
(AG08/041a). Vgl. ausserdem <strong>das</strong> Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 13.1.<strong>2012</strong>, in dem es um einen<br />
Beschuldigten ging, der mit einem Pfeilbogen auf eine Katze geschossen hatte (BE12/012).<br />
83 Siehe etwa den Strafbefehl des Ministère Public de la République et Canton de Genève vom 17.8.<strong>2012</strong>, in dem<br />
<strong>das</strong> Verhalten eines Beschuldigten, der zehn Katzen mit Fallen gefangen und anschliessend misshandelt hatte,<br />
zur Beurteilung stand (GE12/002). Vgl. zudem <strong>das</strong> Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 10.11.2004,<br />
in dem es um einen Beschuldigten ging, der mit einer <strong>Tier</strong>falle sieben Katzen eingefangen und getötet hatte<br />
(AG04/051). Vgl. weiter <strong>das</strong> Urteil des Bezirksamts Zofingen vom 21.2.2006, mit dem ein Beschuldigter, der <strong>im</strong>mer<br />
wieder Katzen eingefangen, misshandelt und getötet hatte, verurteilt wurde (AG06/006). Siehe ausserdem<br />
die Verfügung des Untersuchungsrichteramts des Kantons Schaffhausen vom 1.9.2010, mit der <strong>das</strong> Verhalten<br />
eines Beschuldigten, der Katzen eingefangen haben soll, um sie danach zu misshandeln, beurteilt wurde<br />
(SH10/005; <strong>das</strong> Verfahren wurde eingestellt).<br />
84 Siehe <strong>das</strong> Urteil des Tribunal de police des Kantons Genf vom 15.5.2008 (GE08/002).<br />
85 Siehe den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich vom 2.10.<strong>2012</strong> (ZH12/165).<br />
Richner / Flückiger / Rütt<strong>im</strong>ann / Künzli – <strong>Schweizer</strong> <strong><strong>Tier</strong>schutzstrafpraxis</strong> <strong>2012</strong>