20.10.2014 Aufrufe

Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr

Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr

Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Sexuelle</strong> <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Flüchtlinge, RückkehrerInnen <strong>und</strong> Binnenvertriebene<br />

Vergewaltigung oder andere Arten der sexuellen <strong>Gewalt</strong> aus Gründen der<br />

Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu<br />

einer bestimmten sozialen Gruppe können als Verfolgung im Sinne der<br />

Definition des Flüchtlingsbegriffs laut dem Abkommen von 1951 über die<br />

Rechtsstellung der Flüchtlinge <strong>und</strong> der Satzung des Amtes von UNHCR gewertet<br />

werden. Es bedarf besonderer Sensibilität in Fällen, in denen Asylsuchende<br />

möglicherweise sexuelle <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong> erlitten<br />

haben. Protection Officers, InterviewerInnen oder EntscheidungsträgerInnen<br />

sollten wissen, dass zum Nachweis, dass eine Person aufgr<strong>und</strong><br />

ihres Geschlechts verfolgt wurde, an sich kein Beweismittel erforderlich ist.<br />

InterviewerInnen <strong>und</strong> EntscheidungsträgerInnen müssen diese Möglichkeit<br />

stets in ihre Überlegungen einbeziehen, da es über solche Menschenrechtsverletzungen<br />

in den meisten Gesellschaften kaum Statistiken gibt <strong>und</strong> nur<br />

die wenigsten Fälle angezeigt werden.<br />

Rechtsdienste sollten nur von qualifizierten Personen geleistet werden. Ihre<br />

Aufgabe ist es, die Betroffenen zu informieren, zu beraten <strong>und</strong> zu vertreten.<br />

Im Interesse der Kontinuität <strong>und</strong> der effektiven Vertretung sollte ein Fall bis<br />

zu seinem Abschluss von dem-/derselben MitarbeiterIn betreut werden.<br />

Jedenfalls sollten alle UNHCR-MitarbeiterInnen, insbesondere jene, die<br />

Befragungen von Opfern/Überlebenden durchführen, die UNHCR-Richtlinien,<br />

das einschlägige Völkerrecht <strong>und</strong> die maßgeblichen Gesetze des Aufnahmelandes<br />

kennen. Humanitäre Organisationen, die Entwurzelte <strong>und</strong> Vertriebene<br />

betreuen, müssen ebenfalls die Instrumente des Flüchtlingsrechts<br />

<strong>und</strong> dessen umfassende Anwendung kennen, um sicherzustellen, dass<br />

Frauen <strong>und</strong> Männer gleichberechtigt Zugang zu internationalem Schutz<br />

haben <strong>und</strong> diesen in Anspruch nehmen können.<br />

Geschlechtsspezifische Verfolgung: Ergänzende Richtlinien von 2000 über<br />

Verfahren <strong>und</strong> Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft<br />

UNHCR gibt diese Richtlinien in Wahrnehmung seines Mandats gemäß der<br />

Satzung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für<br />

Flüchtlinge sowie gestützt auf Artikel 35 des Abkommens von 1951 über die<br />

Rechtsstellung der Flüchtlinge <strong>und</strong> Artikel II des dazugehörigen Protokolls<br />

von 1967 heraus. Die vorliegenden Richtlinien ergänzen das UNHCR-<br />

Handbuch über Verfahren <strong>und</strong> Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft<br />

im Sinne des Abkommens von 1951 <strong>und</strong> des Protokolls von 1967<br />

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Neuauflage, Genf, Januar 1992). Sie<br />

ersetzen ferner das UNHCR-Positionspapier über <strong>geschlechtsspezifische</strong><br />

Verfolgung (Genf, Januar 2000) <strong>und</strong> sind das Ergebnis der Zweiten Schiene<br />

des Globalen Konsultationsprozesses zum internationalen Schutz, die sich<br />

beim Expertentreffen im September 2001 in San Remo mit diesem Thema<br />

beschäftigte.<br />

Diese Richtlinien sind als Hilfsmittel zur Rechtsauslegung für Regierungen,<br />

Vertreter der Rechtsberufe, Entscheidungsträger <strong>und</strong> die Richterschaft sowie<br />

für UNHCR-MitarbeiterInnen gedacht, die vor Ort mit der Feststellung der<br />

Flüchtlingseigenschaft befasst sind.<br />

126

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!