Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr
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Überblick über sexuelle <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong><br />
Kapitel 1<br />
hofs von 1998 Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution,<br />
erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation <strong>und</strong> jede andere Form<br />
sexueller <strong>Gewalt</strong> von vergleichbarer Schwere als Verbrechen <strong>gegen</strong> die<br />
Menschlichkeit definiert. In der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrats<br />
der Vereinten Nationen wird nachdrücklich auf die Verpflichtung der<br />
Staaten verwiesen, dafür zu sorgen, dass Verbrechen <strong>gegen</strong> die<br />
Menschlichkeit <strong>und</strong> Kriegsverbrechen, einschließlich sexueller <strong>und</strong> anderer<br />
Formen von <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Frauen <strong>und</strong> Mädchen, nicht länger ungestraft<br />
bleiben.<br />
(Das UNHCR-Exekutivkomitee) …beklagt <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>und</strong> alle Formen der<br />
Diskriminierung aufgr<strong>und</strong> des Geschlechts <strong>gegen</strong> Frauen <strong>und</strong> Mädchen unter den<br />
Flüchtlingen <strong>und</strong> Vertriebenen <strong>und</strong> ruft die Staaten auf, dafür zu sorgen, dass deren<br />
Menschenrechte <strong>und</strong> körperliche <strong>und</strong> psychische Integrität geschützt werden <strong>und</strong> dass<br />
ihnen diese Rechte bewusst gemacht werden.<br />
Beschluss Nr. 85 (XLIX) des UNHCR-Exekutivkomitees, 1998<br />
Die Vereinten Nationen <strong>und</strong> Menschenrechts- <strong>und</strong> humanitäre Organisationen<br />
sind gemeinsam mit den Staaten dafür verantwortlich, dass die Menschenrechte<br />
geschützt werden. Als Flüchtlingsorganisation der Vereinten<br />
Nationen hat UNHCR die Aufgabe, für den internationalen Schutz der Flüchtlinge<br />
zu sorgen <strong>und</strong> dauerhafte Lösungen für ihre Probleme zu suchen. Somit<br />
haben UNHCR <strong>und</strong> die Staaten gemeinsam zu gewährleisten, dass Flüchtlinge<br />
vor sexueller <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong>r <strong>Gewalt</strong> geschützt werden.<br />
Kapitel 4 Kapitel 3 Kapitel 2 Kapitel 1<br />
UNHCR-Definition von Schutz<br />
Alle Maßnahmen, die darauf abzielen sicherzustellen, dass Frauen, Männer, Mädchen <strong>und</strong><br />
Jungen unter dem Mandat von UNHCR gleichen Zugang zu den in den einschlägigen<br />
Rechtsakten (humanitäres Völkerrecht, internationale menschenrechtliche Regelungen<br />
<strong>und</strong> Flüchtlingsrecht) verankerten Rechten haben <strong>und</strong> diese gleichberechtigt in Anspruch<br />
nehmen können.<br />
Wo keine Maßnahmen zur Vorbeugung <strong>und</strong> Reaktion auf sexuelle <strong>und</strong><br />
<strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong> getroffen wurden, ist UNHCR aufgerufen, im<br />
Rahmen seiner Kernaktivitäten eine führende Rolle bei der Koordination <strong>und</strong><br />
der Einrichtung von Schutz- <strong>und</strong> Hilfsprogrammen <strong>gegen</strong> diese Form der <strong>Gewalt</strong><br />
zu übernehmen. Zu diesem Zweck hat er für die Rechte der Flüchtlinge<br />
einzutreten, die Staaten zu beraten, wie ihre nationalen Rechtsvorschriften<br />
in Einklang mit internationalen Standards gebracht werden können, <strong>und</strong><br />
Maßnahmen zu ergreifen, um die in Vertreibungssituationen erhöhte Gefahr<br />
des Menschenhandels zu verringern.<br />
Der Ausdruck „Menschenhandel“ bezeichnet die Anwerbung, Beförderung, Verbringung,<br />
Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Androhung oder Anwendung von<br />
<strong>Gewalt</strong> oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch<br />
von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder<br />
Ent<strong>gegen</strong>nahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer<br />
Person, die <strong>Gewalt</strong> über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung<br />
umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller<br />
Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche<br />
Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Körperorganen.<br />
Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung <strong>und</strong> Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere<br />
des Frauen- <strong>und</strong> Kinderhandels, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten<br />
Nationen <strong>gegen</strong> die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, November 2000<br />
Kapitel 8 Kapitel 7 Kapitel 6 Kapitel 5<br />
17