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Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr

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Besondere Überlegungen im Fall von Flüchtlingskindern<br />

Kapitel 5<br />

LehrerInnen <strong>und</strong> maßgeblichen Mitgliedern der Gemeinschaft sowie die<br />

Untersuchung des Vorfalls/der Vorfälle für die Veranlassung von Maßnahmen<br />

zum Schutz des Kindes von größter Bedeutung sind. Es kann sinnvoll oder<br />

sogar notwendig sein, mit dem Elternteil, der das Kind nicht missbraucht,<br />

zu arbeiten <strong>und</strong> den Täter für die Dauer der Ermittlungen aus dem Haushalt<br />

zu entfernen.<br />

Selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind, können Kinder aus<br />

Familien, in denen ein oder mehrere Mitglieder sexuelle <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong><br />

<strong>Gewalt</strong> erleben oder erlebt haben, mit anderen Schwierigkeiten<br />

konfrontiert sein. Da Kinder, die ZeugInnen solcher <strong>Gewalt</strong>taten sind oder<br />

waren, seelisch oder emotional Schaden nehmen können, sollten sie<br />

betreut werden. Außerdem können traumatische Ereignisse die Fähigkeit<br />

einer/eines Erwachsenen, sich um ihre/seine Kinder zu kümmern, beeinträchtigen,<br />

weshalb Eltern <strong>und</strong> Kinder aus einer solchen Familie aufmerksam<br />

beobachtet werden sollten.<br />

<strong>Sexuelle</strong> Ausbeutung, sexueller Missbrauch <strong>und</strong> sexuelle<br />

<strong>Gewalt</strong> durch Personen, die ungehinderten Zugang zu<br />

Kindern haben<br />

Wenn Personen, die nicht zur engeren Familie gehören, ungehinderten<br />

Zugang zu Kindern in einer abgeschiedenen Umgebung haben, kann es zu<br />

sexueller Ausbeutung, sexuellem Missbrauch <strong>und</strong> sexueller <strong>Gewalt</strong> kommen.<br />

Dabei kann es sich um ErzieherInnen, ReligionslehrerInnen, BetreuerInnen,<br />

humanitäres Hilfspersonal <strong>und</strong> andere Personen handeln, die in Schulen,<br />

bei Aktivitäten nach dem Unterricht oder religiöser Art, beim Sport, in<br />

Tagesstätten usw. Umgang mit Kindern haben. Zu allererst sollte man sich<br />

einen Überblick über diese potenziellen Risikoquellen verschaffen.<br />

Strategien zur Ausschaltung dieser Risiken können darin bestehen, dass die<br />

Beschäftigten <strong>und</strong> Freiwilligen genau überprüft werden, die Gelegenheiten<br />

beschränkt werden, in Abwesenheit anderer Erwachsener mit den Kindern<br />

allein zu sein, für aufmerksame Überwachung <strong>und</strong> Beaufsichtigung gesorgt<br />

wird, Gebäude genutzt werden, in denen alle Räume eingesehen werden<br />

können, <strong>und</strong> Eltern verstärkt in Aktivitäten einbezogen werden.<br />

Siehe auch:<br />

• Action for the Rights of Children (ARC) Critical Issues: Abuse and Exploitation (UNHCR,<br />

OHCHR, UNICEF, Save the Children, Neubearbeitung 2002)<br />

• Choose With Care (ECPAT Australien 2001)<br />

• Fakultativprotokoll zur UN-KK betreffend den Verkauf von Kindern, die<br />

Kinderprostitution <strong>und</strong> die Kinderpornografie (2000)<br />

• Übereinkommen über das Verbot <strong>und</strong> unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der<br />

schlimmsten Formen der Kinderarbeit, C 182 (1999)<br />

• Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Frauen<br />

(1993)<br />

Kapitel 7 Kapitel 6 Kapitel 5 Kapitel 4 Kapitel 3 Kapitel 2 Kapitel 1<br />

Kapitel 8<br />

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