Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr
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Überblick über sexuelle <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong><br />
Kapitel 1<br />
Nötigung ist die vollendete oder versuchte Ausübung von Zwang auf eine<br />
andere Person zur Erwirkung eines ihrem Willen zuwiderlaufenden<br />
Verhaltens mittels Drohung, verbalem Druck, Manipulation, Täuschung, kulturbedingter<br />
Erwartungen oder wirtschaftlicher Überlegenheit.<br />
„[<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Frauen] ... ist Ausdruck der historisch ungleichen<br />
Machtverhältnisse zwischen Männern <strong>und</strong> Frauen, die dazu geführt<br />
haben, dass Frauen von Männern dominiert <strong>und</strong> diskriminiert <strong>und</strong><br />
daran gehindert werden, sich gleichberechtigt zu entfalten; <strong>Gewalt</strong><br />
<strong>gegen</strong> Frauen ist einer der entscheidenden Mechanismen, durch die<br />
Frauen gezwungen werden, sich dem Mann unterzuordnen.“<br />
Kapitel 1<br />
Kapitel 2<br />
UN-Erklärung über die Beseitigung der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Frauen<br />
20. Dezember 1993<br />
Macht ist die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen. Alle Beziehungen werden<br />
durch Machtausübung beeinflusst. Wenn Macht dazu eingesetzt wird,<br />
Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen, wird sie zum Ausdruck<br />
des Selbstbewusstseins <strong>und</strong> der Selbstachtung, was wiederum dazu beiträgt,<br />
dass eine Person andere Menschen als gleichwertig respektiert <strong>und</strong> akzeptiert.<br />
Wird Macht zur Beherrschung anderer ausgeübt, greift sie durch<br />
Auferlegen von Verpflichtungen, Einschränkungen, Verboten <strong>und</strong> das Treffen<br />
von Entscheidungen in das Leben anderer ein. Um sexuelle <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong><br />
<strong>Gewalt</strong> wirksam zu verhindern bzw. angemessen darauf<br />
zu reagieren, müssen die Machtverhältnisse zwischen Männern <strong>und</strong> Frauen,<br />
Frauen <strong>und</strong> Frauen, Männern <strong>und</strong> Männern, Erwachsenen <strong>und</strong> Kindern<br />
sowie zwischen Kindern analysiert <strong>und</strong> verstanden werden.<br />
In humanitären Krisen sind die Betroffenen auf den Schutz <strong>und</strong> die Hilfe von<br />
Institutionen angewiesen. Humanitäres Hilfspersonal, Regierungen sowie<br />
BeamtInnen der Sicherheits- <strong>und</strong> Strafverfolgungsbehörden sind insofern in<br />
einer privilegierten Position, als sie über die Macht verfügen, Entscheidungen<br />
zu treffen, die das Wohl der von ihnen betreuten Personen betreffen. Zu<br />
Ausbeutung <strong>und</strong> Missbrauch kommt es, wenn dieses ungleiche Machtverhältnis<br />
zum Nachteil jener Personen missbraucht wird, die nicht gleichberechtigt<br />
verhandeln oder Entscheidungen treffen können. Ausbeutung<br />
<strong>und</strong> Missbrauch können die Form von physischem oder psychischem Zwang<br />
oder anderen Arten von Nötigung (Bedrohung, Verlockung, Täuschung oder<br />
Erpressung) zur Erlangung sexueller Gefügigkeit oder anderer Gefälligkeiten<br />
im Austausch <strong>gegen</strong> Hilfsleistungen annehmen.<br />
In institutioneller Hinsicht stellt sexuelle Ausbeutung <strong>und</strong> sexueller<br />
Missbrauch durch humanitäres Personal ein Versagen der Hilfsorganisationen<br />
dar, deren erklärte Aufgabe darin besteht, für Schutz <strong>und</strong> Betreuung<br />
zu sorgen.<br />
Ständiger interinstitutioneller Ausschuss: Gr<strong>und</strong>satzdokument<br />
über Schutz vor sexueller Ausbeutung<br />
<strong>und</strong> sexuellem Missbrauch in humanitären Krisen<br />
Rom, 9. April 2002<br />
Eine Einwilligung liegt vor, wenn sich eine Person in freier Willensentscheidung<br />
zu einer bestimmten Handlungsweise bereit erklärt. Der<br />
Ausdruck „<strong>gegen</strong> ihren Willen“ bedeutet, dass die wissentliche Zustimmung<br />
nicht gegeben ist. Eine durch Bedrohung, Zwang oder andere Formen der<br />
Nötigung, Entführung, Betrug, Täuschung oder falsche Angaben erlangte<br />
Zustimmung stellt keine Einwilligung dar.<br />
Kapitel 8 Kapitel 7 Kapitel 6 Kapitel 5 Kapitel 4 Kapitel 3<br />
Die Drohung, eine Leistung vorzuenthalten, oder das Versprechen, eine<br />
Vergünstigung zu gewähren, um eine Person zur Zustimmung zu veranlas-<br />
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