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Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr

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Überblick über sexuelle <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong><br />

Kapitel 1<br />

Nötigung ist die vollendete oder versuchte Ausübung von Zwang auf eine<br />

andere Person zur Erwirkung eines ihrem Willen zuwiderlaufenden<br />

Verhaltens mittels Drohung, verbalem Druck, Manipulation, Täuschung, kulturbedingter<br />

Erwartungen oder wirtschaftlicher Überlegenheit.<br />

„[<strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Frauen] ... ist Ausdruck der historisch ungleichen<br />

Machtverhältnisse zwischen Männern <strong>und</strong> Frauen, die dazu geführt<br />

haben, dass Frauen von Männern dominiert <strong>und</strong> diskriminiert <strong>und</strong><br />

daran gehindert werden, sich gleichberechtigt zu entfalten; <strong>Gewalt</strong><br />

<strong>gegen</strong> Frauen ist einer der entscheidenden Mechanismen, durch die<br />

Frauen gezwungen werden, sich dem Mann unterzuordnen.“<br />

Kapitel 1<br />

Kapitel 2<br />

UN-Erklärung über die Beseitigung der <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Frauen<br />

20. Dezember 1993<br />

Macht ist die Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen. Alle Beziehungen werden<br />

durch Machtausübung beeinflusst. Wenn Macht dazu eingesetzt wird,<br />

Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen, wird sie zum Ausdruck<br />

des Selbstbewusstseins <strong>und</strong> der Selbstachtung, was wiederum dazu beiträgt,<br />

dass eine Person andere Menschen als gleichwertig respektiert <strong>und</strong> akzeptiert.<br />

Wird Macht zur Beherrschung anderer ausgeübt, greift sie durch<br />

Auferlegen von Verpflichtungen, Einschränkungen, Verboten <strong>und</strong> das Treffen<br />

von Entscheidungen in das Leben anderer ein. Um sexuelle <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong><br />

<strong>Gewalt</strong> wirksam zu verhindern bzw. angemessen darauf<br />

zu reagieren, müssen die Machtverhältnisse zwischen Männern <strong>und</strong> Frauen,<br />

Frauen <strong>und</strong> Frauen, Männern <strong>und</strong> Männern, Erwachsenen <strong>und</strong> Kindern<br />

sowie zwischen Kindern analysiert <strong>und</strong> verstanden werden.<br />

In humanitären Krisen sind die Betroffenen auf den Schutz <strong>und</strong> die Hilfe von<br />

Institutionen angewiesen. Humanitäres Hilfspersonal, Regierungen sowie<br />

BeamtInnen der Sicherheits- <strong>und</strong> Strafverfolgungsbehörden sind insofern in<br />

einer privilegierten Position, als sie über die Macht verfügen, Entscheidungen<br />

zu treffen, die das Wohl der von ihnen betreuten Personen betreffen. Zu<br />

Ausbeutung <strong>und</strong> Missbrauch kommt es, wenn dieses ungleiche Machtverhältnis<br />

zum Nachteil jener Personen missbraucht wird, die nicht gleichberechtigt<br />

verhandeln oder Entscheidungen treffen können. Ausbeutung<br />

<strong>und</strong> Missbrauch können die Form von physischem oder psychischem Zwang<br />

oder anderen Arten von Nötigung (Bedrohung, Verlockung, Täuschung oder<br />

Erpressung) zur Erlangung sexueller Gefügigkeit oder anderer Gefälligkeiten<br />

im Austausch <strong>gegen</strong> Hilfsleistungen annehmen.<br />

In institutioneller Hinsicht stellt sexuelle Ausbeutung <strong>und</strong> sexueller<br />

Missbrauch durch humanitäres Personal ein Versagen der Hilfsorganisationen<br />

dar, deren erklärte Aufgabe darin besteht, für Schutz <strong>und</strong> Betreuung<br />

zu sorgen.<br />

Ständiger interinstitutioneller Ausschuss: Gr<strong>und</strong>satzdokument<br />

über Schutz vor sexueller Ausbeutung<br />

<strong>und</strong> sexuellem Missbrauch in humanitären Krisen<br />

Rom, 9. April 2002<br />

Eine Einwilligung liegt vor, wenn sich eine Person in freier Willensentscheidung<br />

zu einer bestimmten Handlungsweise bereit erklärt. Der<br />

Ausdruck „<strong>gegen</strong> ihren Willen“ bedeutet, dass die wissentliche Zustimmung<br />

nicht gegeben ist. Eine durch Bedrohung, Zwang oder andere Formen der<br />

Nötigung, Entführung, Betrug, Täuschung oder falsche Angaben erlangte<br />

Zustimmung stellt keine Einwilligung dar.<br />

Kapitel 8 Kapitel 7 Kapitel 6 Kapitel 5 Kapitel 4 Kapitel 3<br />

Die Drohung, eine Leistung vorzuenthalten, oder das Versprechen, eine<br />

Vergünstigung zu gewähren, um eine Person zur Zustimmung zu veranlas-<br />

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