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Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr

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<strong>Sexuelle</strong> <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong> <strong>gegen</strong> Flüchtlinge, RückkehrerInnen <strong>und</strong> Binnenvertriebene<br />

Alle in Frage kommenden MitarbeiterInnen sollten umsichtig mit „Gender“<br />

umgehen <strong>und</strong> in Genderfragen geschult werden. Die Schulung im Umgang<br />

mit sexueller <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong>r <strong>Gewalt</strong> sollte sich auf folgende<br />

Schwerpunkte konzentrieren:<br />

■ Die MitarbeiterInnen der Ges<strong>und</strong>heitsdienste sollten eine erste medizinische<br />

Abklärung vornehmen, die Opfer/Überlebenden behandeln <strong>und</strong><br />

weiterführende Versorgung leisten.<br />

■ Psychosoziale TherapeutInnen/SozialarbeiterInnen müssen in der Lage sein,<br />

psychosoziale Hilfe zu leisten <strong>und</strong> die Opfer/Überlebenden an entsprechende<br />

Stellen weiterzuverweisen.<br />

■ Das Sicherheitspersonal muss in der Lage sein, Opfern/Überlebenden, die<br />

verängstigt sind <strong>und</strong> sich bedroht fühlen, einen sicheren Ort zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

■ MitarbeiterInnen, die für den Flüchtlingsschutz zuständig sind, sollten<br />

fähig sein, das Opfer/die Überlebende bei der Einleitung einer strafrechtlichen<br />

Verfolgung des Täters sowie im darauf folgenden Verfahren zu<br />

unterstützen, falls es/sie sich für diesen Schritt entscheidet.<br />

Wenn das Opfer/die Überlebende einen Vorfall meldet <strong>und</strong> keine umgehende<br />

<strong>und</strong> mitfühlende Unterstützung oder Betreuung unter Wahrung der Vertraulichkeit<br />

erhält, verliert es/sie das Vertrauen in die Dienste <strong>und</strong> andere<br />

Opfer/Überlebende werden Vorfälle nicht melden.<br />

Wenn das Opfer/die Überlebende niemandem von dem Vorfall berichtet, kann keine<br />

angemessene Hilfe geleistet werden.<br />

Einrichtung von Zuweisungs-, Berichts-,<br />

„Monitoring“- <strong>und</strong> Evaluierungsmechanismen<br />

In jeder gegebenen Situation sollte ein klares Zuweisungssystem vorhanden<br />

sein, damit das Opfer/die Überlebende weiß, wohin es/sie sich um<br />

Hilfe wenden kann <strong>und</strong> diese Hilfe rechtzeitig erhält.<br />

Dieses System, das gemeinsam von humanitärem Personal <strong>und</strong> Mitgliedern<br />

der Gemeinschaft zu entwickeln ist, sollte allen Mitgliedern der<br />

Gemeinschaft <strong>und</strong> allen Akteuren, die Dienstleistungen für Opfer/Überlebende<br />

erbringen, bekannt sein. Die Verfahren für Berichte <strong>und</strong> Zuweisungen<br />

an andere Stellen sollten schriftlich festgehalten <strong>und</strong> in die entsprechenden<br />

örtlichen Sprachen übersetzt werden.<br />

Wie das folgende Diagramm zeigt, wird über die meisten Fälle von sexueller<br />

<strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong>r <strong>Gewalt</strong> keine Meldung gemacht:<br />

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