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Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr

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Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Kapitel 2<br />

KAPITEL 2<br />

Gr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>Sexuelle</strong> <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong> ist ein Problem, das Einzelpersonen,<br />

Gemeinschaften <strong>und</strong> Institutionen betrifft. Es ist so vielschichtig,<br />

dass am ehesten da<strong>gegen</strong> vorgegangen werden kann, wenn zahlreiche<br />

Sektoren, Organisationen <strong>und</strong> Disziplinen zusammenarbeiten <strong>und</strong><br />

gemeinsam Strategien <strong>gegen</strong> diese Art der Menschenrechtsverletzung<br />

überlegen <strong>und</strong> erarbeiten. Alle Akteure, die an der Ausarbeitung dieser<br />

Strategien mitwirken, sollten eine Reihe von Gr<strong>und</strong>sätzen vereinbaren<br />

<strong>und</strong> sich darüber im Klaren sein, dass sexuelle <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong><br />

<strong>Gewalt</strong> eine Menschenrechtsverletzung darstellt. Folgende Gr<strong>und</strong>sätze<br />

sollten die Gr<strong>und</strong>lage sämtlicher Programmaktivitäten bilden: die umfassende<br />

Einbeziehung der Flüchtlingsgemeinschaft, die gleichberechtigte<br />

Mitwirkung von Frauen, Männern, Mädchen <strong>und</strong> Jungen an der Planung,<br />

Durchführung, Überwachung <strong>und</strong> Evaluierung der Programme; koordiniertes,<br />

bereichsübergreifendes Vorgehen aller Akteure; Integration <strong>und</strong><br />

Mainstreaming aller Maßnahmen <strong>und</strong> Rechenschaftspflicht auf allen<br />

Ebenen. Im Umgang mit Personen müssen folgende leitenden Gr<strong>und</strong>sätze<br />

die Gr<strong>und</strong>lage allen Handelns sein: die Gewährleistung der physischen<br />

Sicherheit der Opfer/Überlebenden; die Gewährleistung der Vertraulichkeit;<br />

die Achtung der Wünsche, Rechte <strong>und</strong> Würde der Opfer/Überlebenden<br />

sowie die Berücksichtigung des Kindeswohls, wenn Entscheidungen über<br />

die geeignetste Vorgehensweise zur Vorbeugung oder Reaktion auf einen<br />

Akt sexueller <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong>r <strong>Gewalt</strong> zu treffen sind.<br />

Die Bewältigung des komplexen Problems sexueller <strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong>r<br />

<strong>Gewalt</strong> verlangt die Zusammenarbeit <strong>und</strong> ein abgestimmtes Vorgehen<br />

zahlreicher Sektoren, Organisationen <strong>und</strong> Disziplinen. Alle Akteure, die an<br />

der Ausarbeitung von Strategien zur Vorbeugung <strong>und</strong> Reaktion auf sexuelle<br />

<strong>und</strong> <strong>geschlechtsspezifische</strong> <strong>Gewalt</strong> beteiligt sind, sollten sich zur Einhaltung<br />

einer Reihe von Gr<strong>und</strong>sätzen verpflichten, die die Gr<strong>und</strong>lage ihrer Arbeit<br />

bilden werden. Diese leitenden Gr<strong>und</strong>sätze betreffen einerseits die Entwicklung,<br />

Durchführung <strong>und</strong> Überwachung von Programmen <strong>und</strong> andererseits<br />

den Schutz <strong>und</strong> Beistand für Personen, die Opfer/Überlebende von<br />

<strong>Gewalt</strong> sind, seien es Männer, Frauen oder Kinder. (Ausführlichere Informationen<br />

über Gr<strong>und</strong>sätze für Kinder finden sich in Kapitel 5).<br />

Kapitel 8<br />

Kapitel 6 Kapitel 5 Kapitel 4 Kapitel 3 Kapitel 2 Kapitel 1<br />

Kapitel 7<br />

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