Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt gegen ... - unhcr
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Formblatt „Bericht über einen Vorfall“<br />
Anhang 2<br />
■ <strong>Sexuelle</strong> Ausbeutung<br />
Jede Ausnutzung von Verw<strong>und</strong>barkeit, Unterlegenheit oder Vertrauen für<br />
sexuelle Zwecke; auch zur Erzielung eines vorübergehenden sozialen oder<br />
politischen Vorteils aus der sexuellen Ausbeutung eines anderen (Inter-<br />
Agency Standing Committee Task Force on Protection from Sexual<br />
Exploitation and Abuse – IASC). <strong>Sexuelle</strong> Ausbeutung ist einer der Zwecke<br />
des Menschenhandels (sexuelle Darbietungen, erzwungenes Entkleiden<br />
bzw. erzwungene Nacktheit, Zwangsehe, erzwungene Schwangerschaft,<br />
Betätigung in Pornografie oder Prostitution, sexuelle Erpressung für die<br />
Zuteilung von Gütern, Diensten oder Hilfsleistungen, sexuelle Sklaverei).<br />
■ Menschenhandel, Sklaverei<br />
Der Verkauf von Menschen bzw. der Handel mit Menschen zum Zweck<br />
erzwungener sexueller Aktivitäten, von Zwangsarbeit oder erzwungener<br />
Erbringung von Dienstleistungen, der Sklaverei oder sklavereiähnlicher<br />
Praktiken, der Knechtschaft oder der Entnahme von Körperorganen.<br />
■ Verheiratung von Kindern<br />
Arrangierte Heirat von Personen im nicht heiratsfähigen Alter (Geschlechtsverkehr<br />
in solchen Beziehungen stellt strafrechtlich eine Vergewaltigung<br />
dar, da die Mädchen nicht geschäftsfähig sind <strong>und</strong> somit einer<br />
solchen Vereinigung nicht wirksam zustimmen können).<br />
■ Zwangsheirat<br />
Arrangierte Heirat <strong>gegen</strong> den Willen des Opfers/ der/des Überlebenden; oft<br />
wird der Familie eine Mitgift gezahlt, deren Verweigerung gewalttätigen<br />
<strong>und</strong>/oder sonstigen Missbrauch nach sich zieht.<br />
■ Weibliche Genitalverstümmelung (FGM)<br />
Das Beschneiden der Geschlechtsorgane ohne medizinische Indikation,<br />
meist in jungem Alter; reicht vom teilweisen bis zum vollständigen Herausschneiden<br />
<strong>und</strong> Entfernen der Genitalien <strong>und</strong> Zunähen aus kulturellen<br />
oder anderen nichttherapeutischen Gründen; oft mehrmals im Leben<br />
durchgeführt (z.B. nach einer Entbindung oder wenn ein Mädchen/eine<br />
Frau Opfer eines sexuellen Übergriffs wurde).<br />
Anhang4 Anhang 3 Anhang 2 Anhang 1.1 Anhang 1<br />
■ Häusliche <strong>Gewalt</strong><br />
Jede <strong>Gewalt</strong> zwischen <strong>gegen</strong>wärtigen oder früheren PartnerInnen in einer<br />
intimen Beziehung, wo <strong>und</strong> wann immer sie stattfindet, sowie zwischen<br />
Familienmitgliedern (zum Beispiel zwischen Schwiegermüttern <strong>und</strong><br />
Schwiegertöchtern), kann häusliche <strong>Gewalt</strong> darstellen. Häusliche <strong>Gewalt</strong><br />
kann sexuelle, körperliche oder psychische Übergriffe oder finanziellen<br />
Missbrauch einschließen. Der Begriff häusliche <strong>Gewalt</strong> deckt eine Vielzahl<br />
von Situationen ab, darunter<br />
• körperliche <strong>und</strong> sexuelle Misshandlungen, z.B. ohrfeigen, stoßen,<br />
prügeln, treten, mit dem Messer verletzen, vergewaltigen,<br />
• das Verweigern von finanzieller Unterstützung <strong>und</strong> emotionaler<br />
Zuwendung, z.B. Geld vorenthalten, Besuche oder Anrufe von<br />
Fre<strong>und</strong>en unterbinden, beschimpfen, demütigen, unter Anwendung<br />
von Zwang von der Außenwelt isolieren,<br />
• die Anwendung oder Androhung rechtlicher Sanktionen <strong>gegen</strong> die/den<br />
PartnerIn, z.B. die Androhung, der/dem PartnerIn das Sorgerecht zu<br />
entziehen oder sie/ihn abschieben zu lassen,<br />
• die Verweigerung von Rechten, z.B. auf medizinische Versorgung,<br />
Bewegungsfreiheit,<br />
• körperliche <strong>und</strong> seelische Misshandlung von Kindern,<br />
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