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Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di

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Wo steht ver.<strong>di</strong> in der Debatte?<br />

Die nun gefundene Positionierung besagt, dass der Arbeitgeber außer bei der persönlichen<br />

beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> alle Maßnahmekosten zu tragen hat. Bei der<br />

Freistellung gilt <strong>di</strong>eser Grundsatz ebenfalls bis auf <strong>di</strong>e Ausnahme, dass ein Einbringen<br />

<strong>von</strong> vorhandenen Guthabenzeiten der Beschäftigten in dem Maße möglich ist,<br />

in dem der Arbeitgeber selbst bezahlte Freistellung gewährt. Damit ist nach Auffassung<br />

des Bundestarifausschusses eine faire Kostenteilung möglich, <strong>di</strong>e jedoch auch<br />

<strong>di</strong>e <strong>Ver</strong>wertungsbe<strong>di</strong>ngungen zu berücksichtigen hat. Bei einer ausschließlich vom<br />

Arbeitgeber verwertbaren Maßnahme, also bei <strong>Weiterbildung</strong> <strong>zur</strong> Anpassung und<br />

zum Erhalt der Qualifikation und bei der Umqualifizierung, kommt eine Kostenteilung<br />

nicht in Betracht. Wie <strong>di</strong>e Kostenteilung im konkreten Fall zu gestalten ist, entscheiden<br />

<strong>di</strong>e Betriebsparteien. Eine Kostenbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und<br />

Arbeitnehmer erfolgt jedoch ausschließlich in Form <strong>von</strong> Zeit.<br />

Ebenfalls wurden in den Zielperspektiven <strong>Weiterbildung</strong>sfonds verankert. Die seit<br />

Jahren stagnierenden bzw. rückläufigen <strong>Weiterbildung</strong>saktivitäten der Betriebe<br />

sowie ihre im internationalen <strong>Ver</strong>gleich geringen <strong>Weiterbildung</strong>sanstrengungen lassen<br />

es ratsam erscheinen, <strong>von</strong> der in<strong>di</strong>viduellen betrieblichen Finanzierung überzugehen<br />

zu einer kollektiven. Bildungsfonds erscheinen prinzipiell geeignet, <strong>di</strong>e <strong>Weiterbildung</strong>sbeteiligung<br />

insgesamt zu erhöhen und <strong>di</strong>e Teilnahme aller betroffenen<br />

Gruppen zu erreichen. Die Fondsfinanzierung koppelt nämlich <strong>di</strong>e <strong>Weiterbildung</strong>steilnahme<br />

<strong>von</strong> den damit entstandenen Kosten ab, da <strong>di</strong>e Arbeitgeber sich an der<br />

Finanzierung durch Pflichtbeiträge beteiligen, unabhängig da<strong>von</strong>, ob sie ihren Mitarbeitern<br />

<strong>Weiterbildung</strong> ermöglichen oder nicht. Sie können so Sparinteressen der<br />

Betriebe entgegenwirken, konjunkturelle Abhängigkeit vermeiden und kleine und<br />

mittlere Betriebe stärker einbeziehen. Sie haben neben quantitativen außerdem viele<br />

qualitativ positive Wirkungen auf das <strong>Weiterbildung</strong>sgeschehen insgesamt, wie<br />

sich in Frankreich und Dänemark zeigt.<br />

Auf der Basis der „Zielperspektiven“ wurde <strong>von</strong> der Tarifpolitischen Grundsatzabteilung<br />

ein Mustertarifvertrag entwickelt, der als weitere Grundlage für <strong>di</strong>e Beratung<br />

in Tarifkommissionen <strong>zur</strong> <strong>Ver</strong>fügung steht. Der Mustertarifvertrag ist ebenfalls in <strong>di</strong>eser<br />

Broschüre enthalten. Im Herbst 2005 brachte der Abschluss der Tarifverhandlungen<br />

zum TVöD für ver.<strong>di</strong> einen Durchbruch in Sachen Qualifizierung. Erstmals haben<br />

<strong>di</strong>e Beschäftigten der Kommunen und des Bundes einen verbrieften Rechtsanspruch<br />

auf ein mindestens jährliches Qualifizierungsgespräch mit ihrem Arbeitgeber, um den<br />

Qualifizierungsbedarf festzustellen. Die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen sind<br />

vom Arbeitgeber zu tragen, es sei denn, eine <strong>Ver</strong>einbarung je nach betrieblichem<br />

oder in<strong>di</strong>viduellem Nutzen mit der Personalvertretung sieht einen Eigenbeitrag der<br />

Teilnehmer/-innen vor. Mit <strong>di</strong>esen Regelungen ist der Weg frei für ergänzende Dienstbzw.<br />

Betriebsvereinbarungen in den o. g. Gebietskörperschaften.<br />

Eine Arbeitsgruppe der Bundesverwaltung hat mittlerweile unter Beteiligung der<br />

Tarifpolitischen Grundsatzabteilung und dem Bereich Berufsbildungspolitik eine<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>zur</strong> Umsetzung <strong>di</strong>eser Regelungen erarbeitet. Diese Broschüre kann bei<br />

beiden Bereichen angefordert werden. Die Umsetzung wollen wir gemeinsam in<br />

einem zweijährigen Modellprojekt begleiten, das wissenschaftlich beraten und ausgewertet<br />

wird. Wir haben dazu einen Antrag beim BMBF gestellt. In <strong>di</strong>eses Projekt

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