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Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di

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Beschluss des Bundestarifausschusses<br />

Die arbeitgeberseitige Kostentragung ist bei überbetrieblichen und unternehmensübergreifenden<br />

<strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen auch im Umlageverfahren<br />

innerhalb einer Branche möglich. Zur Finanzierung der beruflichen<br />

<strong>Weiterbildung</strong> können regionale, bzw. branchenspezifische <strong>Weiterbildung</strong>sfonds<br />

eingerichtet werden. Durch tarifliche <strong>Ver</strong>einbarung kann eine finanzielle<br />

und mitbestimmungsbezogene Beteiligung der ArbeitnehmerInnen an<br />

den Fonds vereinbart werden. Bei <strong>di</strong>eser Form der Budgetbildung ist eine<br />

in<strong>di</strong>viduelle Kostenbeteiligung der ArbeitnehmerInnen ausgeschlossen.<br />

<strong>Weiterbildung</strong> für besondere Gruppen<br />

Gruppen <strong>von</strong> Beschäftigten, <strong>di</strong>e in ihren Berufsverläufen und in ihrer beruflichen<br />

Stellung benachteiligt sind, müssen intensiv angesprochen und beteiligt<br />

werden. Zur Förderung <strong>di</strong>eser Gruppen sind zusätzliche spezifische<br />

<strong>Weiterbildung</strong>sangebote und -maßnahmen ein<strong>zur</strong>ichten, <strong>di</strong>e gezielt helfen,<br />

solche Benachteiligungen zu beseitigen.<br />

Für Beschäftigte mit in<strong>di</strong>viduellen Arbeitszeiten sind <strong>di</strong>e <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen<br />

so zu planen, dass eine Teilnahme in Einklang mit dem Umfang<br />

und der <strong>Ver</strong>teilung mit der vereinbarten Arbeitszeit und den sozialen <strong>Ver</strong>pflichtungen<br />

(z. B. Kinderbetreuung) steht.<br />

Beschäftigte in Eltern- und Familienzeit haben ebenfalls einen Anspruch auf<br />

Teilnahme an beruflichen <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen und ein in<strong>di</strong>viduelles,<br />

jährliches <strong>Weiterbildung</strong>sgespräch. Sie sind entsprechend rechtzeitig über<br />

<strong>di</strong>e <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen zu informieren.<br />

Information und Personalplanung<br />

Die berufliche <strong>Weiterbildung</strong> leidet nach den bisherigen Erfahrungen unter<br />

einem Mangel an Transparenz, Information und Entlastung <strong>von</strong> arbeitsvertraglichen<br />

Pflichten.<br />

Zur Förderung der Teilnahme an der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong> sind <strong>di</strong>e<br />

Beschäftigten stän<strong>di</strong>g umfassend über geplante Maßnahmen in<strong>di</strong>viduell,<br />

betrieblich und rechtzeitig zu informieren. Sie erhalten frühzeitig eine<br />

schriftliche Bestätigung der mit ihnen vereinbarten <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen<br />

und der entsprechenden Freistellung.<br />

Im Zusammenhang mit der <strong>Ver</strong>einbarung der <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen beraten<br />

Betriebs- bzw. Personalrat und Arbeitgeber über den Personalmehrbedarf,<br />

der sich aus den entsprechenden Freistellungen ergibt. Der zusätzliche Personalbedarf<br />

ist in <strong>di</strong>e Personalplanung einzustellen. Die <strong>Ver</strong>tretung <strong>von</strong> Teilnehmern<br />

an beruflichen <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen ist während <strong>di</strong>eser Zeit vom<br />

Arbeitgeber sicherzustellen.

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