Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di
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Materialien zum Thema<br />
2004 wegen vorzeitig erschöpfter Mittel abgesunken. Jährlich wurden durchschnittlich<br />
insgesamt etwas mehr als 1.500 Personen gefördert. Über <strong>di</strong>e Jahre war <strong>di</strong>e Zahl<br />
der arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig geförderten Teilnehmer in etwa ausgeglichen.<br />
Qualifizierte Arbeitnehmer aus den technischen und kaufmännischen Angestelltenbereichen<br />
sowie aus dem gewerblichen Bereich kommen am häufigsten in den<br />
Genuss einer Förderung durch den Tarifvertrag. Mittlere und untere Führungskräfte<br />
gehören nach übereinstimmender Einschätzung <strong>von</strong> Managern und Betriebsräten<br />
ebenfalls eher zu den bevorzugt geförderten Gruppen. In welchem Ausmaß Un- und<br />
Angelernte <strong>von</strong> den tarifvertraglichen Leistungen profitieren wird <strong>von</strong> den Betriebsparteien<br />
unterschiedlich gesehen. Betriebsräte geben fast drei Mal so häufig wie<br />
Manager an, <strong>di</strong>ese gehörten zum geförderten Personenkreis.<br />
Arbeitgeberseitig liegt <strong>di</strong>e Zielsetzung der tarifvertraglich geförderten Maßnahmen<br />
primär darin, <strong>di</strong>e Produkt- und <strong>Ver</strong>fahrenskenntnisse zu verbessern, <strong>di</strong>e Einsatzflexibilität<br />
zu erhöhen und <strong>di</strong>e aktuellen technisch-organisatorischen <strong>Ver</strong>änderungen<br />
bewältigen zu können. Die <strong>Ver</strong>meidung künftiger Qualifikationsengpässe ist erheblich<br />
weniger wichtig. Die Zielsetzung der Förderung auf Arbeitnehmerseite geht über<br />
eine Engführung auf betriebsnotwen<strong>di</strong>ge Qualifizierungsmaßnahmen hinaus. Vorrangig<br />
sollen Maßnahmen gefördert werden, <strong>di</strong>e der persönlichen Entwicklung und<br />
der Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit innerhalb oder auch außerhalb der Branche<br />
<strong>di</strong>enen. Dem ist häufig, aber keineswegs immer so. Die „persönliche Qualifizierung“<br />
steht aus Sicht der Betriebsräte zwar an erster Stelle, aber <strong>di</strong>e Zielsetzung der<br />
Qualifizierung für <strong>di</strong>e aktuelle Aufgabe wird genau so häufig genannt wie <strong>di</strong>e Qualifizierung<br />
für eine zukünftige Aufgabe und deutlich häufiger als eine, <strong>di</strong>e dem Aufstieg<br />
<strong>di</strong>ent.<br />
Die Anwendung des Tarifvertrags verläuft weitgehend konfliktfrei. Die Finanzierung<br />
<strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong> über einen zentralen Fonds funktioniert. Die Steuerung und Kontrolle<br />
der Fondsmittel über eine paritätische Kommission und einen gemeinsamen<br />
<strong>Ver</strong>ein läuft reibungslos. Konflikte über <strong>di</strong>e Art der Mittelverwendung sind äußerst<br />
selten. Der Fonds wird effizient und kostengünstig geführt.<br />
M+E-Industrie<br />
In der M+E-Industrie lässt sich angemessener <strong>von</strong> der Einhaltung bzw. Anwendung<br />
der tariflichen Regelungen als <strong>von</strong> der Nutzung des Tarifvertrags sprechen. Überprüfen<br />
lässt sich hier, in welchem Maße den nun verbindlich gemachten Vorgaben<br />
des Tarifvertrags gefolgt wird, also ob sich <strong>di</strong>e Unternehmen tarifkonform verhalten.<br />
Dem ist so, wobei hinsichtlich einzelner Bestimmungen Abstriche zu machen sind<br />
und <strong>di</strong>e Anwendung der Tarifbestimmungen noch nichts darüber aussagt, wie qualifiziert<br />
<strong>di</strong>ese stattfindet. Zur Anwendung der Tarifregelungen lässt sich Folgendes<br />
sagen: Der Geltungsbereich des Tarifvertrags umfasst ca. zwei Drittel der Beschäftigten<br />
und 30 % der Betriebe der M+E-Industrie in Baden-Württemberg. Tendenz leicht<br />
abnehmend. Nach Darstellung der Manager werden Qualifizierungsgespräche mittlerweile<br />
fast in allen Betrieben durchgeführt. 70 % geben ohne Einschränkung an,