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Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di

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Beschluss des Bundestarifausschusses<br />

Freistellungsanspruch für Sabbat- bzw. <strong>Weiterbildung</strong>sjahre<br />

Um den Beschäftigten längere <strong>Weiterbildung</strong>sphasen (z. B. für weiterbildende<br />

Stu<strong>di</strong>engänge, Kurse für aufbauende Abschlüsse) oder <strong>di</strong>e allgemeine<br />

Weiterentwicklung (z. B. Nachholen <strong>von</strong> Schulabschlüssen) zu ermöglichen,<br />

ist ein Rechtsanspruch auf eine ganze oder teilweise, unbezahlte Freistellung<br />

mit Rückkehrrecht auf den bisherigen Arbeitsplatz und unter Anrechnung<br />

der <strong>Weiterbildung</strong>szeit <strong>von</strong> bis zu drei Jahren vorzusehen. Die Freistellungen<br />

sind beschäftigungswirksam umzusetzen.<br />

Agentur zu Förderung der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />

Die Tarifparteien gründen für <strong>di</strong>e jeweilige Branche eine <strong>Weiterbildung</strong>sagentur,<br />

<strong>di</strong>e unter der Leitfunktion „Qualitätsmanagement“ folgende Aufgaben<br />

übernimmt:<br />

■ Entwicklung allgemeiner bzw. branchenbezogener <strong>Weiterbildung</strong>sstandards<br />

und <strong>Weiterbildung</strong>smodule<br />

■ Entwicklung allgemeiner bzw. branchenweit anerkannter <strong>Weiterbildung</strong>szertifikate<br />

und <strong>Weiterbildung</strong>sabschlüsse<br />

■ Entwicklung <strong>von</strong> gemeinsamen Standards <strong>zur</strong> Ausbildung <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>strainern<br />

■ Beratung und Unterstützung für betriebliche und unternehmensbezogene<br />

<strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen<br />

■ Entwicklung und Durchführung <strong>von</strong> überbetrieblichen, branchenbezogenen<br />

<strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen, unter Berücksichtigung <strong>von</strong> neuen Lernund<br />

Lehrmethoden wie z. B. E-Learning<br />

■ Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Zertifizierung und Qualitätsmanagement,<br />

mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und den<br />

sonstigen Trägern der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />

Die Gremien der <strong>Weiterbildung</strong>sagentur sind <strong>von</strong> den Tarifparteien paritätisch<br />

zu besetzen. Die Finanzierung erfolgt über ein Umlageverfahren nach<br />

der Anzahl der Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen. Durch tarifliche<br />

<strong>Ver</strong>einbarung kann eine finanzielle und mitbestimmungsbezogene<br />

Beteiligung der ArbeitnehmerInnen vereinbart werden.

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