Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di
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Beschluss des Bundestarifausschusses<br />
Freistellungsanspruch für Sabbat- bzw. <strong>Weiterbildung</strong>sjahre<br />
Um den Beschäftigten längere <strong>Weiterbildung</strong>sphasen (z. B. für weiterbildende<br />
Stu<strong>di</strong>engänge, Kurse für aufbauende Abschlüsse) oder <strong>di</strong>e allgemeine<br />
Weiterentwicklung (z. B. Nachholen <strong>von</strong> Schulabschlüssen) zu ermöglichen,<br />
ist ein Rechtsanspruch auf eine ganze oder teilweise, unbezahlte Freistellung<br />
mit Rückkehrrecht auf den bisherigen Arbeitsplatz und unter Anrechnung<br />
der <strong>Weiterbildung</strong>szeit <strong>von</strong> bis zu drei Jahren vorzusehen. Die Freistellungen<br />
sind beschäftigungswirksam umzusetzen.<br />
Agentur zu Förderung der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />
Die Tarifparteien gründen für <strong>di</strong>e jeweilige Branche eine <strong>Weiterbildung</strong>sagentur,<br />
<strong>di</strong>e unter der Leitfunktion „Qualitätsmanagement“ folgende Aufgaben<br />
übernimmt:<br />
■ Entwicklung allgemeiner bzw. branchenbezogener <strong>Weiterbildung</strong>sstandards<br />
und <strong>Weiterbildung</strong>smodule<br />
■ Entwicklung allgemeiner bzw. branchenweit anerkannter <strong>Weiterbildung</strong>szertifikate<br />
und <strong>Weiterbildung</strong>sabschlüsse<br />
■ Entwicklung <strong>von</strong> gemeinsamen Standards <strong>zur</strong> Ausbildung <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>strainern<br />
■ Beratung und Unterstützung für betriebliche und unternehmensbezogene<br />
<strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen<br />
■ Entwicklung und Durchführung <strong>von</strong> überbetrieblichen, branchenbezogenen<br />
<strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen, unter Berücksichtigung <strong>von</strong> neuen Lernund<br />
Lehrmethoden wie z. B. E-Learning<br />
■ Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Zertifizierung und Qualitätsmanagement,<br />
mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung und den<br />
sonstigen Trägern der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />
Die Gremien der <strong>Weiterbildung</strong>sagentur sind <strong>von</strong> den Tarifparteien paritätisch<br />
zu besetzen. Die Finanzierung erfolgt über ein Umlageverfahren nach<br />
der Anzahl der Beschäftigten in den Mitgliedsunternehmen. Durch tarifliche<br />
<strong>Ver</strong>einbarung kann eine finanzielle und mitbestimmungsbezogene<br />
Beteiligung der ArbeitnehmerInnen vereinbart werden.