Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di
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Materialien zum Thema<br />
Tabelle 2<br />
Gesamtbewertung der Qualifizierungstarifverträge durch <strong>di</strong>e Betriebsparteien<br />
der T+B-Industrie und der M+E-Industrie im Jahr 2005<br />
(Tarifgebundene Betriebe; M+E-Industrie größer 200; Angaben in %)<br />
T+B-Industrie<br />
M+E-Industrie<br />
Manager Betriebs- Manager Betriebsräte<br />
räte<br />
Der Qualifizierungstarifvertrag ist unnötig 7 0 2 1<br />
und wirkt eher behindernd als fördernd<br />
Der Qualifizierungstarifvertrag ist gut 84 55 71 48<br />
gemeint, hat aber wenig Einfluss auf <strong>di</strong>e<br />
<strong>di</strong>e betriebliche <strong>Weiterbildung</strong>spraxis<br />
Der Qualifizierungstarifvertrag ist eine 7 37 23 42<br />
gute Sache, er hat <strong>di</strong>e betriebliche<br />
<strong>Weiterbildung</strong>spraxis verbessert<br />
Der Qualifizierungstarifvertrag ist eine sehr 2 8 4 10<br />
gute Sache, er hat <strong>di</strong>e betriebliche <strong>Weiterbildung</strong>spraxis<br />
deutlich verbessert<br />
Quelle: FATK-Betriebsbefragung 2005<br />
Ist somit alles wie gehabt? Haben <strong>di</strong>e Tarifverträge außer einer guten Presse und viel<br />
Arbeit betrieblich kaum etwas in Bewegung gebracht? Muss den Skeptikern Recht<br />
gegeben werden, <strong>di</strong>e vom „Mythos“ der Qualifizierungstarifverträge sprechen (Weiß<br />
2005)? Dem würden wir nicht zustimmen.<br />
Sie haben etwas bewirkt, weniger als <strong>di</strong>e Einen erhofft, aber auch mehr als <strong>di</strong>e Anderen<br />
erwartet haben. Für <strong>di</strong>e M+E-Industrie lässt sich sagen: <strong>Ver</strong>glichen mit den Qualifizierungsregelungen<br />
des § 3 LGRTV I lassen sich nachhaltigere und breitere Wirkungen<br />
feststellen. Das lässt sich mit Zahlen untermauern. Wie ein <strong>Ver</strong>gleich der Befunde<br />
unserer Evaluationsstu<strong>di</strong>e <strong>von</strong> 1992 (Bahnmüller et al. 1993) mit denen des Jahres<br />
2005 zeigt, wird dem Qualifizierungstarifvertrag <strong>von</strong> 2001 sowohl <strong>von</strong> den Betriebsräten<br />
als auch <strong>von</strong> den Managern häufiger Impulsfunktion zugeschrieben als den Qualifizierungsbestimmungen<br />
des LGRTV I. Die Impulse werden zwar auch 2005 mehrheitlich<br />
auf einem mittleren Niveau eingestuft, der Anteil jener, <strong>di</strong>e dem neuen<br />
Tarifvertrag keine oder nur sehr schwache Impulse zubilligt, hat sich jedoch halbiert.<br />
Dass <strong>di</strong>e Qualifizierungstarifverträge in beiden Branchen zwar <strong>di</strong>e Welt nicht verändert,<br />
aber doch in bemerkenswertem Umfang zu einer <strong>Ver</strong>änderung der betrieblichen<br />
<strong>Weiterbildung</strong>spraxis beigetragen haben, zeigt sich auch bei genauerer Nachfrage,<br />
ob bestimmte inten<strong>di</strong>erte Effekte eingetreten sind. Demnach lassen sich<br />
Wirkungen auf mehreren Ebenen ausmachen und das bei einem größeren Anteil <strong>von</strong><br />
Betrieben, als nach dem bisher Dargestellten zu vermuten wäre (zum Folgenden auch<br />
Tabelle 3).