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Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di

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Materialien zum Thema<br />

Tabelle 2<br />

Gesamtbewertung der Qualifizierungstarifverträge durch <strong>di</strong>e Betriebsparteien<br />

der T+B-Industrie und der M+E-Industrie im Jahr 2005<br />

(Tarifgebundene Betriebe; M+E-Industrie größer 200; Angaben in %)<br />

T+B-Industrie<br />

M+E-Industrie<br />

Manager Betriebs- Manager Betriebsräte<br />

räte<br />

Der Qualifizierungstarifvertrag ist unnötig 7 0 2 1<br />

und wirkt eher behindernd als fördernd<br />

Der Qualifizierungstarifvertrag ist gut 84 55 71 48<br />

gemeint, hat aber wenig Einfluss auf <strong>di</strong>e<br />

<strong>di</strong>e betriebliche <strong>Weiterbildung</strong>spraxis<br />

Der Qualifizierungstarifvertrag ist eine 7 37 23 42<br />

gute Sache, er hat <strong>di</strong>e betriebliche<br />

<strong>Weiterbildung</strong>spraxis verbessert<br />

Der Qualifizierungstarifvertrag ist eine sehr 2 8 4 10<br />

gute Sache, er hat <strong>di</strong>e betriebliche <strong>Weiterbildung</strong>spraxis<br />

deutlich verbessert<br />

Quelle: FATK-Betriebsbefragung 2005<br />

Ist somit alles wie gehabt? Haben <strong>di</strong>e Tarifverträge außer einer guten Presse und viel<br />

Arbeit betrieblich kaum etwas in Bewegung gebracht? Muss den Skeptikern Recht<br />

gegeben werden, <strong>di</strong>e vom „Mythos“ der Qualifizierungstarifverträge sprechen (Weiß<br />

2005)? Dem würden wir nicht zustimmen.<br />

Sie haben etwas bewirkt, weniger als <strong>di</strong>e Einen erhofft, aber auch mehr als <strong>di</strong>e Anderen<br />

erwartet haben. Für <strong>di</strong>e M+E-Industrie lässt sich sagen: <strong>Ver</strong>glichen mit den Qualifizierungsregelungen<br />

des § 3 LGRTV I lassen sich nachhaltigere und breitere Wirkungen<br />

feststellen. Das lässt sich mit Zahlen untermauern. Wie ein <strong>Ver</strong>gleich der Befunde<br />

unserer Evaluationsstu<strong>di</strong>e <strong>von</strong> 1992 (Bahnmüller et al. 1993) mit denen des Jahres<br />

2005 zeigt, wird dem Qualifizierungstarifvertrag <strong>von</strong> 2001 sowohl <strong>von</strong> den Betriebsräten<br />

als auch <strong>von</strong> den Managern häufiger Impulsfunktion zugeschrieben als den Qualifizierungsbestimmungen<br />

des LGRTV I. Die Impulse werden zwar auch 2005 mehrheitlich<br />

auf einem mittleren Niveau eingestuft, der Anteil jener, <strong>di</strong>e dem neuen<br />

Tarifvertrag keine oder nur sehr schwache Impulse zubilligt, hat sich jedoch halbiert.<br />

Dass <strong>di</strong>e Qualifizierungstarifverträge in beiden Branchen zwar <strong>di</strong>e Welt nicht verändert,<br />

aber doch in bemerkenswertem Umfang zu einer <strong>Ver</strong>änderung der betrieblichen<br />

<strong>Weiterbildung</strong>spraxis beigetragen haben, zeigt sich auch bei genauerer Nachfrage,<br />

ob bestimmte inten<strong>di</strong>erte Effekte eingetreten sind. Demnach lassen sich<br />

Wirkungen auf mehreren Ebenen ausmachen und das bei einem größeren Anteil <strong>von</strong><br />

Betrieben, als nach dem bisher Dargestellten zu vermuten wäre (zum Folgenden auch<br />

Tabelle 3).

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