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Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di

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Mustervertrag <strong>zur</strong> beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />

<strong>di</strong>gungsfristen. Im Fall der vorzeitigen Kün<strong>di</strong>gung besteht Anspruch auf einen vergleichbaren<br />

Arbeitsplatz zu den bisherigen Be<strong>di</strong>ngungen.<br />

Die Freistellungsvereinbarungen sind beschäftigungswirksam umzusetzen, sie werden 1:1<br />

in <strong>di</strong>e Personalbedarfsplanung übernommen.<br />

Die Dauer der Freistellungsvereinbarung wird für Ansprüche aller Art, <strong>di</strong>e dem Grund oder<br />

der Höhe nach <strong>von</strong> der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig sind, voll angerechnet.<br />

§ 11 Gemeinsame Agentur der Tarifvertragsparteien <strong>zur</strong> Förderung der beruflichen<br />

<strong>Weiterbildung</strong><br />

Die Tarifvertragsparteien gründen eine gemeinsame Agentur <strong>zur</strong> Förderung und der beruflichen<br />

<strong>Weiterbildung</strong>. Die Agentur hat unter der Leitfunktion „Qualitätsmanagement“ folgende<br />

Aufgaben:<br />

■ Bei Betrieben und Beschäftigten das Bewusstsein zu stärken, dass stän<strong>di</strong>ge berufliche<br />

<strong>Weiterbildung</strong> notwen<strong>di</strong>g ist, in dem Bemühen, Qualifizierungspotentiale und Entwikklungsmöglichkeiten<br />

der Beschäftigten zu nutzen und zu fördern.<br />

■ Überbetriebliche <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.<br />

■ Den Wandel der <strong>Weiterbildung</strong>sanforderungen durch den Strukturwandel im..................<br />

................................ (Branche) ................................... zu beobachten und rechtzeitig<br />

Maßnahmen vorzuschlagen, <strong>di</strong>e Beschäftigungschancen der Beschäftigten nachhaltig zu<br />

fördern und Qualifizierungsengpässen gegenzusteuern.<br />

■ Information und Transparenz bei den außer- und überbetrieblichen beruflichen <strong>Weiterbildung</strong>sangeboten<br />

zu verbessern. Betreuung und Schulung <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sverantwortlichen.<br />

■ Entwicklung <strong>von</strong> branchenweit anerkannten <strong>Weiterbildung</strong>sabschlüssen und <strong>Weiterbildung</strong>szertifikaten.<br />

■ Unternehmen und Betriebs- bzw. Personalräte über das Angebot, Durchführung und<br />

Methoden <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen zu beraten. Dies gilt im Besonderen für eine<br />

Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Hierzu gehört auch <strong>di</strong>e Beratung bei der<br />

Inanspruchnahme <strong>von</strong> Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik.<br />

■ Allgemeine und branchenbezogene Standards für berufliche <strong>Weiterbildung</strong> zu entwickeln,<br />

<strong>di</strong>e Qualität <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>seinrichtungen und -maßnahmen zu begutachten.<br />

■ Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufliche Bildung und den sonstigen Trägern<br />

der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong>, insbesondere in den Bereichen Zertifizierung und<br />

Qualitätsmanagement.<br />

■ In Fällen des § 8 <strong>zur</strong> Konfliktlösung beizutragen.

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