Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di
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Mustervertrag <strong>zur</strong> beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />
<strong>di</strong>gungsfristen. Im Fall der vorzeitigen Kün<strong>di</strong>gung besteht Anspruch auf einen vergleichbaren<br />
Arbeitsplatz zu den bisherigen Be<strong>di</strong>ngungen.<br />
Die Freistellungsvereinbarungen sind beschäftigungswirksam umzusetzen, sie werden 1:1<br />
in <strong>di</strong>e Personalbedarfsplanung übernommen.<br />
Die Dauer der Freistellungsvereinbarung wird für Ansprüche aller Art, <strong>di</strong>e dem Grund oder<br />
der Höhe nach <strong>von</strong> der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig sind, voll angerechnet.<br />
§ 11 Gemeinsame Agentur der Tarifvertragsparteien <strong>zur</strong> Förderung der beruflichen<br />
<strong>Weiterbildung</strong><br />
Die Tarifvertragsparteien gründen eine gemeinsame Agentur <strong>zur</strong> Förderung und der beruflichen<br />
<strong>Weiterbildung</strong>. Die Agentur hat unter der Leitfunktion „Qualitätsmanagement“ folgende<br />
Aufgaben:<br />
■ Bei Betrieben und Beschäftigten das Bewusstsein zu stärken, dass stän<strong>di</strong>ge berufliche<br />
<strong>Weiterbildung</strong> notwen<strong>di</strong>g ist, in dem Bemühen, Qualifizierungspotentiale und Entwikklungsmöglichkeiten<br />
der Beschäftigten zu nutzen und zu fördern.<br />
■ Überbetriebliche <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.<br />
■ Den Wandel der <strong>Weiterbildung</strong>sanforderungen durch den Strukturwandel im..................<br />
................................ (Branche) ................................... zu beobachten und rechtzeitig<br />
Maßnahmen vorzuschlagen, <strong>di</strong>e Beschäftigungschancen der Beschäftigten nachhaltig zu<br />
fördern und Qualifizierungsengpässen gegenzusteuern.<br />
■ Information und Transparenz bei den außer- und überbetrieblichen beruflichen <strong>Weiterbildung</strong>sangeboten<br />
zu verbessern. Betreuung und Schulung <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>sverantwortlichen.<br />
■ Entwicklung <strong>von</strong> branchenweit anerkannten <strong>Weiterbildung</strong>sabschlüssen und <strong>Weiterbildung</strong>szertifikaten.<br />
■ Unternehmen und Betriebs- bzw. Personalräte über das Angebot, Durchführung und<br />
Methoden <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen zu beraten. Dies gilt im Besonderen für eine<br />
Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen. Hierzu gehört auch <strong>di</strong>e Beratung bei der<br />
Inanspruchnahme <strong>von</strong> Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik.<br />
■ Allgemeine und branchenbezogene Standards für berufliche <strong>Weiterbildung</strong> zu entwickeln,<br />
<strong>di</strong>e Qualität <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>seinrichtungen und -maßnahmen zu begutachten.<br />
■ Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Berufliche Bildung und den sonstigen Trägern<br />
der beruflichen <strong>Weiterbildung</strong>, insbesondere in den Bereichen Zertifizierung und<br />
Qualitätsmanagement.<br />
■ In Fällen des § 8 <strong>zur</strong> Konfliktlösung beizutragen.