Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di
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Tarifpolitische Zielperspektiven <strong>zur</strong> beruflichen <strong>Weiterbildung</strong><br />
wohl ist es ergänzend erforderlich, für <strong>di</strong>e Gruppen <strong>von</strong> Beschäftigten besondere<br />
Maßnahmen zu vereinbaren, deren Arbeitsplätze tendenziell gefährdet sind. Das Ziel<br />
der Beschäftigungssicherung mit oder durch Qualifizierung ist ebenso hoch zu<br />
bewerten. Tariflich ist <strong>di</strong>eses Ziel vorrangig festzuschreiben, damit <strong>di</strong>e Betriebs- bzw.<br />
Personalräte den Finger in <strong>di</strong>e Wunde legen können. An Luxus-Events für höhere<br />
Manager können wir kein Interesse haben.<br />
Alle <strong>di</strong>ese Aspekte und einige mehr haben wir versucht zu berücksichtigen. Umstritten<br />
war bei den Beratungen des Bundestarifausschusses bis zuletzt <strong>di</strong>e Frage <strong>von</strong><br />
Eigenbeteiligungen der Beschäftigten. Die Entscheidung darüber lautet kurzgefasst:<br />
Eine Beteiligung der Beschäftigten an den Maßnahmekosten in Form <strong>von</strong> Geld lehnt<br />
ver.<strong>di</strong> ab. Ein Eigenanteil durch das Einbringen <strong>von</strong> Zeitguthaben ist unter bestimmten<br />
Voraussetzungen möglich.<br />
Der Beschluss des Bundestarifausschusses <strong>von</strong> ver.<strong>di</strong> besteht aus zwei Teilen.<br />
Zunächst werden <strong>di</strong>e vorhandenen Grundlagen und dann <strong>di</strong>e „Tarifpolitischen Zielperspektiven<br />
<strong>zur</strong> beruflichen <strong>Weiterbildung</strong>“ in der Form <strong>von</strong> Eckpunkten vorgestellt.<br />
Die Beschlussfassung des Bundestarifausschusses beantwortet aller<strong>di</strong>ngs nicht alle<br />
Fragen und eine weitere intensive Diskussion dürfte zu ihrer Lösung erforderlich sein.<br />
Insbesondere geht es dabei um <strong>di</strong>e folgenden Fragestellungen:<br />
■ Wie gewichten wir <strong>di</strong>e gesetzliche Initiative und tarifvertragliche Lösungen im strategischen<br />
Vorgehen?<br />
■ Wollen wir <strong>di</strong>e Umsetzung in einer einheitlichen Kampagne angehen oder sollen<br />
fachbereichsspezifische Wege bei der Umsetzung Vorrang haben? Soll ein Qualifizierungstarifvertrag<br />
in Zusammenhang mit anderen qualitativen Ansätzen gebracht<br />
werden, also wie z. B. bei der IGM in als Teil einer Kampagne „Gute Arbeit“ oder<br />
„Besser statt Billiger“? Sind <strong>Weiterbildung</strong>starifverträge im Rahmen einer strategischen<br />
Innovationsplanung weiter zu verfolgen?<br />
■ Soll <strong>Weiterbildung</strong> <strong>di</strong>rekt mit Eingruppierungsfragen verknüpft werden? Besteht<br />
nicht <strong>di</strong>e Gefahr, dass wir ungewollt einen „Bremseffekt“ auslösen und kurzfristige<br />
Anpassungsqualifizierungen dominieren werden, weil <strong>di</strong>ese nicht eingruppierungsrelevant<br />
sind? Andererseits könnte <strong>di</strong>e Kosten-Nutzen-Bilanz der Kolleginnen<br />
und Kollegen ein Kriterium für Teilnahme oder Nichtteilnahme sein.<br />
■ Ressourcenaufbringung hinsichtlich Kosten und Zeit: Sollen wir <strong>di</strong>e in<strong>di</strong>viduelle<br />
Eigenbeteiligung der Beschäftigten, <strong>di</strong>e teilweise schon gängige Praxis ist, <strong>von</strong> vorneherein<br />
in den Tarifverhandlungen anbieten oder sollte <strong>di</strong>ese nicht Ergebnis der<br />
<strong>Ver</strong>handlungen und damit eine Kompromisslösung sein?<br />
■ Sollen wir quantifizierte Freistellungszeiten für einen <strong>Weiterbildung</strong>sanspruch festschreiben<br />
(also z. B. 5 Tage) oder sollen <strong>di</strong>e Zeiten Ergebnis <strong>von</strong> einer durch einen<br />
Rechtsanspruch abgesicherten in<strong>di</strong>viduellen und betrieblichen Bedarfsermittlung<br />
sein? Gehen wir mit Zeitenfestschreibung nicht das Risiko mangelnder Nutzung<br />
(wie beim Bildungsurlaub) ein, <strong>di</strong>e uns dann gewerkschaftspolitisch eher schadet?