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Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di

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Materialien zum Thema<br />

III Materialien zum Thema<br />

Was nützen und bewirken Qualifizierungstarifverträge?<br />

Reinhard Bahnmüller, Stefanie Fischbach, Barbara Jentgens<br />

Das Interesse der Gewerkschaften an einer tariflichen Regulierung <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />

ist in den letzten Jahren erkennbar gestiegen. Auf nationaler wie auf europäischer<br />

Ebene wurden Initiativen gestartet, einen tariflich gesicherten Anspruch auf<br />

<strong>Weiterbildung</strong> durchzusetzen. In einigen Branchen bzw. Regionen gelang es ihnen<br />

bereits, Qualifizierungstarifverträge abzuschließen, denen unterschiedliche Konzepte<br />

zugrunde liegen. Zwei da<strong>von</strong> wurden evaluiert: der Qualifizierungstarifvertrag für<br />

<strong>di</strong>e Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg und der Tarifvertrag <strong>zur</strong> Aus-,<br />

Fort- und <strong>Weiterbildung</strong> für <strong>di</strong>e westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie. Dargestellt<br />

wird nachfolgend, wie sie konzipiert sind, wie sie genutzt werden, welche<br />

Wirkungen sie haben und mit welchen Stärken und Schwächen mit ihnen verbunden<br />

sind.<br />

Die Tarifregelungen<br />

Kern des Tarifvertrags in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie (T+B-<br />

Industrie) ist ein durch eine Umlage gespeister Fonds, in den jährlich Mittel einbezahlt<br />

werden, <strong>di</strong>e hälftig den Unternehmen und der IG Metall <strong>zur</strong> finanziellen<br />

Förderung <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Ver</strong>fügung gestellt werden. Der Bildungsbeitrag,<br />

den <strong>di</strong>e Unternehmen abzuführen haben, beläuft sich derzeit auf 12,50<br />

€ pro Beschäftigten. Anspruchsberechtigt sind 2 % der Beschäftigten eines Betriebes,<br />

<strong>di</strong>e sich maximal bis zu einer Woche pro Jahr für fondsfinanzierte Bildungsmaßnahmen<br />

freistellen lassen können. Für <strong>di</strong>e Zeit der Freistellung wird das Entgelt vom Betrieb<br />

weitergezahlt. Die <strong>Ver</strong>wendung der Mittel ist durch einen im Tarifvertrag festgelegten<br />

Kanon an förderungsfähigen Themen festgelegt. Eine paritätische Kommission<br />

überwacht <strong>di</strong>e tarifkonforme <strong>Ver</strong>wendung der Gelder und legt <strong>di</strong>e Förderbe<strong>di</strong>ngungen<br />

fest. Die <strong>Ver</strong>waltung der Bildungsbeiträge obliegt dem eigens gegründeten „<strong>Ver</strong>ein<br />

<strong>zur</strong> Förderung der Aus-, Fort- und <strong>Weiterbildung</strong>“ in Aschaffenburg.<br />

Die Beantragung und der Rückfluss der Gelder an <strong>di</strong>e Betriebe bzw. <strong>di</strong>e Beschäftigten<br />

sind zweigeteilt. Betriebe, <strong>di</strong>e Bildungsmaßnahmen gefördert bekommen wollen,<br />

stellen ihre Anträge über ihren Landesarbeitgeberverband, der <strong>di</strong>ese an <strong>di</strong>e<br />

„Sammelstelle“ in Aschaffenburg weiterleitet. Dort wird entschieden, wie hoch <strong>di</strong>e<br />

Bezuschussung ausfällt. Gehen mehr Anträge ein als Mittel vorhanden sind, wird nur<br />

ein bestimmter Anteil erstattet. Zudem erfolgt bei den Mitteln, <strong>di</strong>e <strong>di</strong>e Arbeitgeberseite<br />

zu verteilen hat, eine Quotierung nach Regionen.<br />

Die Mittel, über <strong>di</strong>e <strong>di</strong>e Arbeitnehmerseite verfügen kann, werden über eine Stiftung<br />

der Arbeitnehmerseite bzw. deren Bildungseinrichtung (Kritische Akademie<br />

Inzell) zugeleitet. Hier bestehen drei Fördermöglichkeiten:<br />

(1) durch ein zentrales Bildungsangebot, das <strong>di</strong>e „Kritische Akademie“ bereitstellt;

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