Arbeitshilfe zur Gestaltung von Weiterbildung - Bildungspolitik - Ver.di
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Materialien zum Thema<br />
III Materialien zum Thema<br />
Was nützen und bewirken Qualifizierungstarifverträge?<br />
Reinhard Bahnmüller, Stefanie Fischbach, Barbara Jentgens<br />
Das Interesse der Gewerkschaften an einer tariflichen Regulierung <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong><br />
ist in den letzten Jahren erkennbar gestiegen. Auf nationaler wie auf europäischer<br />
Ebene wurden Initiativen gestartet, einen tariflich gesicherten Anspruch auf<br />
<strong>Weiterbildung</strong> durchzusetzen. In einigen Branchen bzw. Regionen gelang es ihnen<br />
bereits, Qualifizierungstarifverträge abzuschließen, denen unterschiedliche Konzepte<br />
zugrunde liegen. Zwei da<strong>von</strong> wurden evaluiert: der Qualifizierungstarifvertrag für<br />
<strong>di</strong>e Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg und der Tarifvertrag <strong>zur</strong> Aus-,<br />
Fort- und <strong>Weiterbildung</strong> für <strong>di</strong>e westdeutsche Textil- und Bekleidungsindustrie. Dargestellt<br />
wird nachfolgend, wie sie konzipiert sind, wie sie genutzt werden, welche<br />
Wirkungen sie haben und mit welchen Stärken und Schwächen mit ihnen verbunden<br />
sind.<br />
Die Tarifregelungen<br />
Kern des Tarifvertrags in der westdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie (T+B-<br />
Industrie) ist ein durch eine Umlage gespeister Fonds, in den jährlich Mittel einbezahlt<br />
werden, <strong>di</strong>e hälftig den Unternehmen und der IG Metall <strong>zur</strong> finanziellen<br />
Förderung <strong>von</strong> <strong>Weiterbildung</strong>smaßnahmen <strong>zur</strong> <strong>Ver</strong>fügung gestellt werden. Der Bildungsbeitrag,<br />
den <strong>di</strong>e Unternehmen abzuführen haben, beläuft sich derzeit auf 12,50<br />
€ pro Beschäftigten. Anspruchsberechtigt sind 2 % der Beschäftigten eines Betriebes,<br />
<strong>di</strong>e sich maximal bis zu einer Woche pro Jahr für fondsfinanzierte Bildungsmaßnahmen<br />
freistellen lassen können. Für <strong>di</strong>e Zeit der Freistellung wird das Entgelt vom Betrieb<br />
weitergezahlt. Die <strong>Ver</strong>wendung der Mittel ist durch einen im Tarifvertrag festgelegten<br />
Kanon an förderungsfähigen Themen festgelegt. Eine paritätische Kommission<br />
überwacht <strong>di</strong>e tarifkonforme <strong>Ver</strong>wendung der Gelder und legt <strong>di</strong>e Förderbe<strong>di</strong>ngungen<br />
fest. Die <strong>Ver</strong>waltung der Bildungsbeiträge obliegt dem eigens gegründeten „<strong>Ver</strong>ein<br />
<strong>zur</strong> Förderung der Aus-, Fort- und <strong>Weiterbildung</strong>“ in Aschaffenburg.<br />
Die Beantragung und der Rückfluss der Gelder an <strong>di</strong>e Betriebe bzw. <strong>di</strong>e Beschäftigten<br />
sind zweigeteilt. Betriebe, <strong>di</strong>e Bildungsmaßnahmen gefördert bekommen wollen,<br />
stellen ihre Anträge über ihren Landesarbeitgeberverband, der <strong>di</strong>ese an <strong>di</strong>e<br />
„Sammelstelle“ in Aschaffenburg weiterleitet. Dort wird entschieden, wie hoch <strong>di</strong>e<br />
Bezuschussung ausfällt. Gehen mehr Anträge ein als Mittel vorhanden sind, wird nur<br />
ein bestimmter Anteil erstattet. Zudem erfolgt bei den Mitteln, <strong>di</strong>e <strong>di</strong>e Arbeitgeberseite<br />
zu verteilen hat, eine Quotierung nach Regionen.<br />
Die Mittel, über <strong>di</strong>e <strong>di</strong>e Arbeitnehmerseite verfügen kann, werden über eine Stiftung<br />
der Arbeitnehmerseite bzw. deren Bildungseinrichtung (Kritische Akademie<br />
Inzell) zugeleitet. Hier bestehen drei Fördermöglichkeiten:<br />
(1) durch ein zentrales Bildungsangebot, das <strong>di</strong>e „Kritische Akademie“ bereitstellt;