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Oliva, H., Hartmann, R., Schlanstedt, G. & Brömme, B ... - Fogs GmbH

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zw. seelisch behinderten Menschen in Anspruch genommen werden. Grundlage dafür<br />

stellen<br />

zum einen das Berlinerr Gesundheitsdienstgesetz (GDG) und das Landesgesetz für<br />

psych<br />

Kranke (PsychKG) sowie zum anderen das Psychiatrieentwicklungsprogramm des<br />

Landes dar.<br />

Bremen<br />

In Bremen wird seit 2009 das Modellprojekt „Aktivierende Hilfen gem. § 11 Abs. 3 SGB<br />

XII“ erprobt. Psychisch sowie<br />

suchtkranken, nicht erwerbsfähigenn Personen sollen leistrierten<br />

Ar-<br />

tungsabgestufte Beschäftigungsgelegenheiten in geschützten und personenzentp<br />

beitsumgebungen<br />

angeboten werden. Im Rahmen des<br />

Projekts reicht das Spektrum der<br />

Zielsetzungen von<br />

Hilfen zur Aktivierungg im Alltagsleben, über den Ausbauu beschäfti-<br />

Arbeits-<br />

gungsrelevanter Kompetenzen, vorbereitender Orientierung auf den allgemeinen<br />

markt<br />

und integrativen Angeboten des SGB II bis hin zur Begleitung von „Rückkehrern“<br />

aus der Leistungs-/Kostenträgerschaft des SGB II in<br />

eine niedrigschwelligee Tätigkeit<br />

gem. § 11 Abs. 3 SGB XII. Hierbei werden die TeilnehmerInnenn in Fallgruppen unter-<br />

er-<br />

gliedert, für die die Leistungsanbieter abgestufte Regie- und pauschale Antrittskosten<br />

halten. Die TeilnehmerInnen<br />

erhalten eine Mehraufwandspauschale und ggf.<br />

Fahrtkos-<br />

ten. 51<br />

Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverbandd Rheinland – LVR)<br />

Seit kurzem erprobt der LVR (Fachbereichh Sozialhilfe) im Rahmen eines Modellprojekts<br />

die Schaffung von<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mitt wesentlicher Behinde-<br />

Alterna-<br />

rung i.S. des § 53 SGB XII alss Zuverdienst. Das Angebot soll insbesondere eine<br />

tive zu einer Beschäftigung in i einer WfbM, einem Besuch einer Tagesstättete bzw. der<br />

Teilnahme an einer tagesstrukturierenden<br />

Maßnahme für Personenn darstellen, für die die<br />

Teilhabe am Arbeitsleben im Vordergrund steht. Anbieter von BeschäftigungB<br />

gsmöglich-<br />

keiten<br />

sind Arbeitgeber des allgemeinen<br />

Arbeitsmarktes, insbesondere Integrationspro-<br />

jekte nach §§ 132 ff. SGB IX. Hierzu gehören auch Arbeitgeber, die d Träger psychosozia-<br />

behinde-<br />

ler Dienste und Einrichtungen<br />

sind.<br />

Zur Sicherstellung<br />

der fachlich-praktischen Anleitung und zum Ausgleich einer<br />

rungsbedingten verminderten<br />

Leistungsfähigkeit des beschäftigten<br />

n Menschen mit Behin-<br />

Zu-<br />

derung sowie für die fachliche Begleitungg erhält der Arbeitgeber einen finanziellen<br />

schuss. Dieser Zuschuss beträgt pro Beschäftigungsmöglichkeit als a Zuverdienst monat-<br />

bei einem<br />

lich 75 % des nachgewiesenenn Arbeitgeberaufwandes.<br />

Im Einzelfall ergibt sichh<br />

maximalen Verdienst der/des Zuverdienstbeschäftigten<br />

von 400,- Euro E zzgl. der pauschal<br />

abzuführenden Abgaben des Arbeitgebers<br />

s in der Größenordnung<br />

von 30,74 % eine Ar-<br />

von Zuverdienstfirmen wurden von FOGS im Verlauf der letzten drei Monaten Inter-<br />

beitgeberaufwand<br />

von 522,96 Euro ( = 392,22 Euro bei 75 %). 52<br />

Anknüpfend an die Ergebnisse der Literaturrecherchen zu Finanzierungsmöglichkeiten<br />

views mit ExpertInnen der o.g. Institutionen geführt. Nachfolgend<br />

werden die wichtigsten<br />

Ergebnisse kurz dargestellt:<br />

51 Vgl. Scheer, M., Bennecke, R., Oetjen, H., v. Schwarzkopf, J, Schwarz, B. & Lorenz, E. (2011): Beschäftigung jen-<br />

41, 32 – 36.<br />

seits der Erwerbsarbeit: Zuverdienst schafft Teilhabe. sozialpsychiatrische informationen (Sonderdruck)<br />

52 Vgl. Begründung der Vorlage 13/1347 „Umsetzung von Beschäftigungsmöglichkeitenn als Zuverdienst t im Rheinland“<br />

für den Sozialausschuss des LVR am<br />

28. Juni 2011.<br />

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